11. Dezember 2006 • Pensionsreform 2004: Pensionsdämpfende Effekte können durch Erwerbstätigkeit bis zum Regelpensionsalter ausgeglichen werden • Christine Mayrhuber

Die Einkommensersatzrate hängt nach Inkrafttreten des Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG) mit Anfang 2005 nun verstärkt vom Versicherungs- und Einkommensverlauf ab. Bei durchschnittlichem und stabilem Einkommensverlauf erreicht die Einkommensersatzrate nach 45 Versicherungsjahren 80% des durchschnittlichen Lebenseinkommens (bisher nach 40 Jahren 80% des Letzteinkommens). Für Männer mit steilem Einkommensprofil ergibt sich trotz langer Beitragszeiten eine niedrigere, bei instabiler Erwerbskarriere mit häufigen Arbeitslosigkeitsepisoden eine wesentlich niedrigere Ersatzrate als unter der Rechtslage vor der Pensionsreform 2003/04. Für Frauen mit Kindern stehen den pensionsdämpfenden Effekten die erhöhenden Effekte der neuen Anrechnung der Kindererziehungszeiten entgegen. Die Versicherten selbst können die Verringerung der Einkommensersatzrate nur durch längere Erwerbstätigkeit kompensieren.

In der aktuellen Ausgabe der WIFO-Monatsberichte hat das WIFO die Auswirkungen der Pensionsreform 2004 auf die individuelle Pensionshöhe berechnet. Die Rechtslage, wie sie 2050 bei voller Gültigkeit des APG bestehen wird, wird anhand tatsächlicher Versicherungsverläufe vergangener Pensionsneuzugänge mit jener vor der Reform 2003/04 (ASVG) verglichen.

Im APG ist die Bruttopension und damit die Bruttoeinkommensersatzrate der Männer beim Pensionsübertritt zum gesetzlichen Antrittsalter niedriger als laut ASVG. Das Ausmaß der Ersatzrate hängt vom Pensionsantrittsalter und den Abschlägen bei vorzeitiger Pensionierung (Korridorpension ab dem 62. Lebensjahr) ab. Bei langer Beitragszeit und vorzeitigem Pensionsübertritt (traditionellem Erwerbsmuster) fällt die Einkommensersatzrate mit 55,8% um 6 Prozentpunkte niedriger aus. Bei instabilem Einkommensverlauf mit Arbeitslosigkeitsphasen liegt sie laut APG von 46,8% um rund 14 Prozentpunkte unter jener laut ASVG.

Wenn Frauen bis zum 62. Lebensjahr (frühestes Antrittsalter für die Korridorpension) erwerbstätig bleiben können und damit gegenüber 2006 ihre Erwerbstätigkeit um rund fünf Jahre verlängern, erzielen sie eine höhere Einkommensersatzrate als im ASVG. Für langzeitversicherte Frauen ("traditioneller" Erwerbstyp) fällt die Einkommensersatzrate mit 58,7% um knapp 2 Prozentpunkte höher aus als laut ASVG. Bei unveränderter Versicherungsdauer gleicht die Höherbewertung der Ersatzzeiten die anderen Effekte nicht aus, die Einkommensersatzrate sinkt dann um rund 1 Prozentpunkt auf 55,5%. Für Frauen mit weniger stabilem Erwerbsverlauf hängt die Einkommensersatzrate, neben der durch die Anhebung des Regelpensionsantrittsalters veränderten Versicherungsdauer, vor allem von der Kinderzahl ab. Für den "prekären" Erwerbstyp mit wenigen Erwerbsjahren und geringem Einkommen, in dem Kinderersatzzeiten eine größere Rolle spielen, ergibt sich eine um ein Fünftel höhere Ersatzrate als laut ASVG.

Die Verringerung der Steigerungsbeträge und die Verlängerung der Durchrechnung nach dem APG dämpft – trotz besserer Einkommensaufwertung – die Pensionshöhe. Für Zeiten der Kindererziehung wird die Durchrechnung um 3 Jahre pro Kind verkürzt, dies wirkt den dämpfenden Effekten entgegen. Bei unveränderten Versicherungszeiten wird die Bruttoersatzrate der Männer daher relativ stärker gedrückt als jene der Frauen, sofern sie Kindererziehungszeiten haben. Dieser "Kinder-Effekt" wird jedoch aus heutiger demographischer Sicht durch den Rückgang der Fertilität insgesamt an Bedeutung verlieren.

Die Dämpfung der Einkommensersatzrate durch die jüngste Pensionsreform kann individuell durch eine längere Erwerbstätigkeit bis zum Regelpensionsalter kompensiert werden. Voraussetzung dafür ist die Erhaltung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit und Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Arbeitskräfte in den Betrieben.

Übersicht: Bruttoeinkommensersatzraten nach Versichertentyp im Vergleich

 

Versichertentypen

 TraditionellInstabilPrekär
 Anteile in %
Laut ASVG   
  Frauen

56,6

53,8

51,2

  Männer

61,5

61,3

42,5

 

 

 

 

Laut APG

 

 

 

  Frauen

55,5

52,8

76,2

  Männer

59,4

50,2

38,6

Pensionsübertritt zum Regelpensionsalter1)

 

 

 

  Frauen

65,2

57,4

84,2

  Männer

62,0

52,7

38,6

Korridorpension ab dem 62. Lebensjahr mit Abschlägen2)

 

 

 

  Frauen

58,7

50,2

71,6

  Männer

55,8

46,8

38,6

Q: WIFO-Berechnungen. Versichertentyp: traditionell . . . hohe Zahl an Beitragsmonaten, geringe Ersatzzeiten, überdurchschnittliches Einkommen, vorzeitiger Pensionsantritt, instabil . . . mittlere Zahl an Beitragsmonaten und Ersatzzeiten, durchschnittliches bis niedriges Einkommen, vorzeitiger bis regulärer Pensionsantritt, prekär . . . geringe Zahl an Beitragsmonaten, hohe Zahl an Ersatzzeiten, niedriges Einkommen und regulärer Pensionsantritt. –  1) Keine Abschläge. –  2) Gleiche Versicherungszeit wie oben.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem WIFO-Monatsbericht 11/2006!