2. Dezember 2004 • Angleichung des Pensionsalters der Frauen an jenes der Männer bis 2030. Auswirkungen auf die Pensionsquote und die Pensionsfinanzierung • Christine Mayrhuber

1992 wurde die Angleichung des Pensionsantrittsalters der Frauen an das der Männer beschlossen. Damals war eine 15-jährige Übergangsfrist – beginnend 2019 bis 2034 – geplant. Die Pensionsreform 2000 hob die Altersgrenze um 1,5 Jahre an. Die Reform 2003 veränderte durch Abschaffung der vorzeitigen Alterspensionen das Pensionsantrittsalter neuerlich; bis 2017 gelten die 2003 festgelegten Übergangsbestimmungen für vorzeitige Alterspensionen bei langer Versicherungsdauer. Das WIFO analysiert in seinem jüngsten Monatsbericht, welche Auswirkungen die Heranführung des Pensionsantrittsalters der Frauen an das der Männer unter diesen Rahmenbedingungen auf die Finanzierung des Pensionssystems hat.

Zwischen 1999 und 2003 erhöhte sich das durchschnittliche Pensionszugangsalter der Männer um 2,1 Jahre und jenes der Frauen um 1 Jahr. Die Zahl der Pensionen stieg von 2002 auf 2003 um 0,4%; dies war die schwächste Zuwachsrate der vergangenen 10 Jahre. Die Pensionsquote als Zahl der Pensionen je 1.000 Beschäftigungsverhältnisse blieb konstant bei 624.

Die Angleichung des regulären Pensionsantrittsalters der Frauen an jenes der Männer bremst den Anstieg der Pensionsquote: Sie fällt im Jahr 2030 mit 800 um 64 Pensionen je 1.000 Versicherungsverhältnisse niedriger als ohne Angleichung des Antrittsalters (Übersicht 1).

Übersicht 1: Entwicklung der Pensionsquote

 200520102015202020252030
 Zahl der Pensionen je 1.000 Beschäftigungsverhältnisse
       
Keine Angleichung des Pensionsantrittsalters der Frauen

646

677

712

753

819

864

Angleichung des Pensionsantrittsalters der Frauen an das der Männer 2030 abgeschlossen

643

669

695

719

766

800

Q: WIFO-Berechnungen.

Die Pensionsversicherungsbeiträge der unselbständig Beschäftigten decken derzeit zu rund 85% ihre Pensionsaufwendungen. Ohne die Anhebung des Antrittsalters der Frauen (die den Pensionsübertritt verzögert) würde diese Deckungsquote 2030 nur mehr 60,1% betragen. Die Angleichung des Frauenpensionsalters verbessert den Eigenfinanzierungsgrad der Pensionsversicherung um 4,6 Prozentpunkte auf 64,6% im Jahr 2030 (Übersicht 2).

Übersicht 2: Entwicklung der Beitragseinnahmen der Pensionsversicherungen

 20052010215202020252030
 Beitragseinnahmen in % der Ausgaben für Pensionen
       
Keine Angleichung des Pensionsantrittsalters der Frauen

83,6

78,5

73,8

69,4

63,5

60,1

Angleichung des Pensionsantrittsalters der Frauen an das der Männer 2030 abgeschlossen

84,0

79,6

75,9

73,4

68,2

64,6

Q: WIFO-Berechnungen.

Die Berechnungen gehen davon, dass die Steigerung des Arbeitskräfteangebotes durch den verzögerten Pensionsübertritt sich in einer Ausweitung der Beschäftigung niederschlägt – eine Annahme, die nur durch beschäftigungspolitische Maßnahmen zu realisieren ist. Ohne begleitende Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt sind Verdrängungseffekte und eine Zunahme der Altersarbeitslosigkeit zu erwarten.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem WIFO-Monatsbericht 11/2004!