5. Mai 2004 • Umsetzung der EU-Emissionshandelsrichtlinie • Angela Köppl, Stefan Schleicher

Mit der Umsetzung des EU-weiten Emissionshandels ab dem Jahr 2005 übernimmt die EU eine Vorreiterrolle in der internationalen Klimapolitik. Neben dem unmittelbaren Klimaziel soll durch den Emissionshandel in der europäischen Wirtschaft ein Impuls für technologische Innovationen gesetzt werden, der im Sinne der Ziele des Lissabon-Gipfels zu einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen soll. Die konkrete Ausgestaltung (nationale Allokationspläne, Gratiszuteilung der Zertifikate usw.) bewirkt gleichwohl Einbußen an der Effizienz und Effektivität dieses ökonomischen Umweltinstruments.

Die Zuteilung von 33,2 Mio. t CO2 (einschließlich Reserve) an etwa 200 Anlagen der österreichischen Industrie und des energieerzeugenden Sektors berücksichtigt ein Wachstum der zu erwartenden Emissionen bereits bestehender sowie schon genehmigter Anlagen. Die vorgesehene Zuteilung dürfte demnach für die betroffenen Anlagen keine Beschränkungen bringen. Bis 30. Juni 2004 wird die Kommission den Nationalen Allokationsplan bewerten und ihn je nach Prüfergebnis genehmigen oder Änderungen fordern.

Im Prozess der Erstellung des Nationalen Allokationsplans nahm die österreichische Industrie aufgrund unvollständiger Informationen und Befürchtungen bezüglich einer Verschlechterung der Wettbewerbsposition (vor allem gegenüber den Beitrittsländern) eine Verhandlungsposition ein, die auch für künftige Ausbaupläne Gratiszertifikate bieten sollte. Bestärkt wurde diese Haltung durch die Wahrnehmung, dass keine äquivalenten Politikinstrumente für andere relevante Sektoren (z. B. Verkehr) angewandt werden.

Die Umsetzung des EU-Emissionshandels ist – trotz der Einschränkungen – ein wichtiger Schritt in der Klimapolitik. Zentral in der Pilotphase 2005 bis 2007 ist der Lerneffekt mit einem neuen umweltökonomischen Instrument. Die Erfahrungen aus der Vorbereitungsphase sollten für die Erstellung des nächsten Allokationsplans produktiv genutzt werden. Dazu zählt auch die Erkenntnis, dass die Erstellung einer verlässlichen Datenbasis und Abgrenzung der einzubeziehenden Anlagen einen nicht unbeträchtlichen administrativen Aufwand verursacht. Die Akzeptanz durch die Betreiber der betroffenen Anlagen könnte gesteigert werden, indem einerseits glaubwürdige Politikmaßnahmen auch für andere Bereiche umgesetzt und andererseits wissenschaftliche Analysen zu den Kosten für einzelne Branchen bereits zu Beginn des Verhandlungsprozesses einfließen würden.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem WIFO-Monatsbericht 4/2004!