23. Juli 1999 • Überblick über die Maßnahmen der Steuerreform 2000 • Gerhard Lehner

Die Steuerreform 2000 bringt (einschließlich der Familienbesteuerung) bis zum Jahr 2003 eine Nettoentlastung um 32,5 Mrd. S; das ist mehr als die Reformen 1988 und 1994. Schwerpunkte sind – neben der Familienbesteuerung, die das verfügbare Einkommen um rund 12 Mrd. S verbessert – Anpassungen des Lohn- und Einkommensteuertarifs (rund 17 Mrd. S), Maßnahmen in der Unternehmensbesteuerung sowie zur Förderung der Altersvorsorge (Entlastung von insgesamt rund 3,5 Mrd. S) und Änderungen der Besteuerung der Veräußerungsgewinne von Wertpapieren.

Die Tarifanpassung in der Lohn- und Einkommensteuer besteht aus zwei Teilen:

  • Zum einen werden die drei mittleren Grenzsteuersätze von bisher 22%, 32% bzw. 42% auf 21%, 31% und 41% reduziert.
  • Zum anderen wird der allgemeine Absetzbetrag von bisher 8.840 S auf 12.200 S erhöht, wobei jedoch umfangreiche Einschleifregelungen gelten. Mit steigendem Einkommen reduziert sich daher dieser allgemeine Absetzbetrag (er beträgt für steuerpflichtige Jahreseinkommen über 700.000 S noch 500 S).

Die steuerliche Entlastung beträgt für den überwiegenden Teil der Steuerpflichtigen zwischen 4.000 S und 7.000 S jährlich. Der Schwerpunkt der Entlastung liegt bei den unteren und mittleren Einkommen. Vom Gesamteffekt von 17 Mrd. S kommen rund 11 Mrd. S (das sind fast zwei Drittel) den Beziehern von steuerpflichtigen Monatseinkünften unter 23.000 S zugute. Die Einschleifregelungen für den allgemeinen Absetzbetrag verschärfen jedoch die Progression. Die Aufkommenselastizität nimmt zu.

Ein wichtiger Aspekt der Tarifanpassung ist die Ausschaltung der "kalten" Progression für den Großteil der Einkommensbezieher. Lediglich Realeinkommen über 500.000 S jährlich werden nach dieser Reform höher besteuert als zuvor.

In der Unternehmensbesteuerung gibt es drei grundsätzliche Neuerungen:

  • Der jährliche Eigenkapitalzuwachs wird mit einem durch Verordnung festgelegten Zinssatz fiktiv verzinst und dieser Betrag pauschal mit 25% besteuert. Für diese "fiktiven" Eigenkapitalzinsen ergibt sich dadurch eine Steuerersparnis, die zwischen 9 Prozentpunkten für Kapitalgesellschaften (KöSt von 34% minus 25%) und 25 Prozentpunkten für einkommensteuerpflichtige Unternehmer beträgt. Insgesamt werden durch diese Maßnahme die Unternehmen jährlich um rund 400 Mill. S entlastet.
  • Für Betriebsübergaben gilt in der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer ein Freibetrag von 5 Mill. S. Rund 80% der Betriebsübergaben sind dadurch von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Diese Maßnahme dient auch der Sicherung von Arbeitsplätzen, weil Betriebsübergaben oft an einer hohen Steuerbelastung scheitern und in der Folge Arbeitsplätze verlorengehen. Die Maßnahme entlastet die Steuerpflichtigen um etwa 300 Mill. S.
  • Die Neugründung von Unternehmen wird durch die Befreiung von bestimmten Gebühren sowie verschiedenen lohnsummenunabhängigen Abgaben (für ein Jahr) für die aufgenommenen Arbeitnehmer erleichtert.

Außerdem werden der Forschungsfreibetrag und der Lehrlingsfreibetrag angehoben. Schließlich werden erstmals Aufwendungen für Ausbildung durch einen Absetzbetrag von 9% steuerlich berücksichtigt. Investitionen in Humankapital werden damit jenen in das Sachkapital gleichgestellt. Insgesamt entlasten diese Maßnahmen die Unternehmen um etwa 1,2 Mrd. S. Das gesamte Paket der Unternehmensbesteuerung hat somit ein Volumen von 1,8 bis 1,9 Mrd. S. Dazu kommt die Neuregelung der Vorsteuerpauschalierung für die Landwirtschaft, die etwa 1,2 Mrd. S ausmacht.

Die private Altersvorsorge wird ab dem Jahr 2000 durch eine Prämie gefördert. Für Einzahlungen bis 1.000 Euro (13.760 S) jährlich steht eine Prämie von (gegenwärtig) 4,5% zu, das entspricht 619 S. Die Auszahlung der später daraus folgenden Renten ist steuerfrei.

Die Besteuerung der Veräußerungsgewinne von Wertpapieren (Spekulationsertragsteuer) wird neu geregelt: Die Spekulationsfrist wird auf zwei Jahre verlängert (bisher ein Jahr). Spekulationsgewinne werden mit 25% besteuert, wobei jedoch eine Veranlagungsoption besteht. Die Börsenumsatzsteuer wird abgeschafft. Dieser Teil der Steuerreform tritt frühestens am 1. Oktober 2000 in Kraft. Der Finanzminister kann diesen Termin durch Verordnung um höchstens 1 Jahr hinausschieben. Die Budgeteffekte lassen sich schwer abschätzen, weil sie von der Entwicklung der Börsenkurse abhängen; sie dürften jedoch eher gering sein.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem WIFO-Monatsbericht 7/1999!