23. März 1999 • Exportgarantien in Österreich • Jan Stankovsky, Thomas Url

Mit dem EU-Beitritt übernahm Österreich auch den "acquis communautaire" (gemeinsamer Rechtsbestand) in bezug auf die Exportförderung. Die staatlich geförderte Exportversicherung ist demnach auf "nicht marktfähige Risken" eingeschränkt. Seit Mitte 1995 übernimmt die OeKB deshalb neue Exportgarantien nur für Exporte in Nicht-OECD-Länder (sowie auch in die Türkei und die neuen OECD-Länder Mexiko, Südkorea, Tschechien, Ungarn und Polen). Für Exporte in die "Kern-OECD" sind staatliche Garantien nur noch für Lieferungen mit einer Risikolaufzeit von mehr als 2 Jahren bzw. an nicht private Abnehmer zulässig.

Diese Umstellung bewirkte eine Rückgang der Neuzusagen an Exportgarantien von 54,5 Mrd. S (1994) auf 47,2 Mrd. S (1997). Der Anteil garantierter Exporte sank bis 1997 auf 8,1% (Abbildung 1). Die Exportaktivitäten österreichischer Unternehmen wurden durch die Änderung der Rahmenbedingungen nicht beeinträchtigt. Eine Umfrage des WIFO unter aktiven Garantienehmern der OeKB zeigte, daß öffentliche Garantien für nicht marktfähige Risken nahezu vollständig durch Garantien privater Versicherungsunternehmen ersetzt wurden.

Abbildung 1: Exportgarantien

Q: OeKB.

Die Wirksamkeit staatlicher Exportgarantien wird anhand der Analyse "nicht marktfähiger" Exportforderungen deutlich. Das sind derzeit vor allem Forderungen an Geschäftspartner in Entwicklungsländern und in den Oststaaten. Im Jahr 1994 dienten 94,3% der gesamten OeKB-Garantien (86,3 Mrd. S) der Absicherung von Warenexporten und 5,7% der Absicherung von Dienstleistungsexporten. Knapp 30% der Garantien wurden für Exporte österreichischer Maschinen und Fahrzeuge, 23% für bearbeitete Waren, 14,5% für chemische Erzeugnisse und 8,1% für konsumnahe Fertigwaren in Anspruch genommen.

Für die Exportgarantien der OeKB wurde ein Exportmultiplikator von 1 geschätzt, d. h. 1 Mrd. S an Exportgarantien erzeugt 1 Mrd. S an zusätzlichen Exporten. Damit ist die Wirksamkeit des österreichischen Garantiesystems deutlich höher als die der deutschen Hermes-Garantien. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Garantiesystems wurde mit einer Modellsimulation beleuchtet. Unter der Annahme, daß das staatliche System entfällt und keine privatwirtschaftliche Versicherungslösung als Ersatz aufgebaut werden kann, würden die österreichischen Warenexporte um 5,6% gedämpft und die Konzentration auf den EU-Raum verstärkt. In der Folge würden Beschäftigung (–39.000 Personen) und Investitionsvolumen (–2,9%) sinken; insgesamt wäre das Bruttoinlandsprodukt bis 2001 um 1,1% bis 1,8% niedriger.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem WIFO-Monatsbericht 3/1999!