16. Dezember 1998 • Familienförderung neu geregelt • Gerhard Lehner

Die neuen Bestimmungen zur Familienförderung, die aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs erforderlich wurden, treten in zwei Etappen 1999 und 2000 in Kraft. Sie erhöhen die Leistungen für jedes Kind gegenüber 1998 ab dem Jahr 1999 monatlich um 250 S und ab 2000 um 500 S.

Die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes, daß mindestens die Hälfte der Unterhaltszahlungen für Kinder im Effekt steuerfrei zu stellen ist, wird durch die Neuregelung erfüllt. Vor allem Kinder zwischen 0 und 10 Jahren werden spürbar besser gestellt. Die "Überdeckung" beträgt für sie zwischen 525 S und 875 S monatlich, deutlich mehr als die Hälfte des gesetzlichen Unterhalts ist im Effekt steuerfrei gestellt.

Die Vorteile nehmen zwar mit dem Alter der Kinder ab, doch besteht über die Dauer der Unterhaltsverpflichtung bis zum 19. Lebensjahr (kumuliert) eine Überdeckung von 38.700 S bis 91.500 S. Falls die Unterhaltsverpflichtung über das 19. Lebensjahr des Kindes hinausreicht, wird die (kumulierte) Überdeckung geringer. Mit der Zahl der Kinder nehmen die Vorteile zu.

Den Berechnungen liegt generell der Spitzengrenzsteuersatz von 50% zugrunde, der jedoch tatsächlich nur für weniger als 5% der Steuerpflichtigen gilt. Falls ein geringer Steuersatz angewendet wird, wären die Vorteile der neuen Bestimmungen noch deutlicher.

Die Begründung für die teilweise Steuerfreistellung des Unterhalts liegt (ökonomisch) in den positiven externen Effekten, die Kinder später erbringen. Der Verfassungsgerichtshof hat dies mit der Sicherung des Generationenvertrags und dem Fortbestand der Volkswirtschaft umschrieben. Das erfordert eine Gleichstellung aller Kinder, weil die Höhe der positiven externen Effekte, die ein Kind später erbringen wird, zunächst nicht feststellbar ist. Diese Gleichstellung ist mit den beschlossenen Maßnahmen gelungen.

Es ist grundsätzlich schwierig, den Unterhalt für Kinder in einem Einkommensteuersystem, das auf der Individualbesteuerung beruht, zu berücksichtigen. Die Kinderabsetzbeträge werden daher wie Transfers behandelt (und auch ausgezahlt). Sie beeinflussen (reduzieren) so die Durchschnittsteuersätze und damit die Steuerbelastung nicht, obwohl sie in den Tarifbestimmungen verankert sind.

Die Neuregelung bringt den Familien ab dem Jahr 2000 jährlich zusätzlich 12 Mrd. S; davon werden 6 Mrd. S aus dem Familienlastenausgleichsfonds finanziert, 6 Mrd. S dämpfen die Einnahmen aus der Lohn- und Einkommensteuer. Der private Konsum wird im Jahr 2000 um knapp 1% stimuliert, das bringt auch positive Effekte für die Beschäftigung.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem WIFO-Monatsbericht 12/1998!