17. Juni 1998 • Pensionsreform und betriebliche Altersvorsorge im internationalen Vergleich •Thomas Url

In der Pensionsreform 1997 wurden Beitragserhöhungen mit Leistungskürzungen sowie Anreizen zur Anhebung des Pensionsantrittsalters umgesetzt. Die größte finanzielle Auswirkung wurde aber mit der Harmonisierung der Pensionssysteme erreicht. Maßnahmen zur Förderung betrieblicher Altersvorsorgeformen, der "zweiten Säule", wurden bisher noch nicht realisiert. Derzeit werden aber in der Steuerreformkommission steuerliche Anreize für die betriebliche und individuelle Altersvorsorge besprochen, die die Verbreitung erhöhen sollen.

Im Ausland wird der Aufbau einer kapitalgedeckten Pension in unterschiedlichem Ausmaß steuerlich gefördert. Dazu zählt neben der Absetzbarkeit aktueller Beiträge auch die begünstigte Besteuerung von Auszahlungen. Die großzügigste Regelung sieht Großbritannien vor: Sowohl die Beiträge zu Pensionsfonds als auch die Auszahlungen bleiben bis zu einer Obergrenze steuerfrei. Die Kosten aus dem Entfall von Steuereinnahmen erreichen dort etwa 3% des Bruttoinlandsproduktes. Neuseeland besteuert die Beiträge zu Pensionsfonds seit 1988 voll; zugleich bleiben aber die ausgezahlten Pensionen unbesteuert. Pensionsfonds wurden dadurch anderen privaten Sparformen steuerlich annähernd gleichgestellt. Die Verbreitung betrieblicher und individueller Vorsorgeformen ging in Neuseeland daraufhin stark zurück. Die Pensionsfonds sind während der Aufbauphase des Kapitalbestands in den meisten Staaten von Zinsertragsteuern befreit. In Österreich gilt diese Befreiung nur für Lebensversicherungen und Pensionskassen.

Trotz ähnlicher steuerlicher Begünstigungen sind Betriebspensionen unterschiedlich stark verbreitet (Abbildung 1). Während in Österreich nur etwa 11% der unselbständig Erwerbstätigen eine Anwartschaft auf eine Betriebspension haben, sind es in Australien über 90%. Im allgemeinen sind Betriebspensionen in Ländern mit einer verpflichtenden "zweiten Säule" der Altersvorsorge nahezu flächendeckend vertreten (Australien, Frankreich, Schweiz). Unternehmensübergreifende Regelungen durch Kollektivverträge verhelfen der "zweiten Säule" in Dänemark, den Niederlanden und Schweden zu großer Verbreitung. Für die Versorgung mit von Betriebspensionen ist die Einkommensersatzrate aus dem öffentlichen Pensionssystem besonders wichtig: In Ländern wie Großbritannien, Kanada oder den USA mit niedrigen öffentlichen Pensionsleistungen haben zwischen 45% und 59% der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Betriebspension.

Abbildung 1: Anteil der Arbeitnehmer mit einer Betriebspension

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem WIFO-Monatsbericht 6/1998!