27. Mai 1998 • Bund setzt Konsolidierung fort • Gerhard Lehner

Der Bund hat 1997 das Ziel der Budgetkonsolidierung, den Abgang auf unter 3% des BIP zu reduzieren, erreicht: Der Nettoabgang sank auf 2,6% des BIP. Die anderen Gebietskörperschaften unterboten ihre Ziele ebenfalls. Insgesamt betrug daher der Abgang aller öffentlichen Haushalte 2,5% des BIP. Damit hat Österreich dieses Kriterium für die Teilnahme an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion erfüllt. Das Konsolidierungsprogramm dient aber nicht nur dazu, die "Maastricht-Kriterien" einzuhalten, sondern auch mittelfristig wieder Spielraum für die Steuerpolitik und die Konjunkturpolitik zu gewinnen.

Die Reduzierung des Budgetdefizits in den Jahren 1996 und 1997 erfolgte zu mehr als der Hälfte durch Ausgabeneinsparungen; steuerliche Maßnahmen trugen jedoch ebenfalls maßgeblich bei.

Der Bundesvoranschlag 1999 stabilisiert die Defizitquote bei 2,5% des BIP. Allerdings darf diese Entwicklung nicht durch zusätzliche Anforderungen an den Bundeshaushalt gefährdet werden. Das ist auch im Hinblick auf die Anforderungen an die Haushaltsdisziplin aus dem Europäischen Stabilitäts- und Währungspakt notwendig. Dieser verlangt, daß auch in einer Konjunkturkrise das Defizit nicht auf mehr als 3% des BIP steigt. Außerdem ist ein Budgetdefizit nahe Null das mittelfristige Ziel der Europäischen Union.

Die Ausgabenstruktur ist von erheblichen Verschiebungen geprägt, die einerseits auf Ausgliederungen (Bahn, Post, Bundesimmobiliengesellschaft), andererseits auf neue Finanzierungsformen (Leasing) zurückgehen. Dadurch ergibt sich eine Verlagerung der Infrastrukturinvestitionen vom öffentlichen Sektor in den privaten Bereich.

Rund 20% des gesamten Budgetvolumens des Bundes dienen der Finanzierung der Pensionen. Neben den Pensionen der Bundesbediensteten (einschließlich Bahn und Post) hat der Bund auch an die Sozialversicherungsträger erhebliche Beiträge zu leisten. Trotz verschiedener Reformmaßnahmen steigen sie 1999 auf 59,6 Mrd. S (1997 57,5 Mrd. S). Dazu kommen die Ausgaben der Arbeitsmarktverwaltung an den Ausgleichsfonds der Pensionsversicherungsträger.

Eine wichtige Komponente der Sozialausgaben des Bundes bildet die Familienförderung. Die Familienbeihilfen werden 1999 angehoben; diese Maßnahmen erfordern 1999 zusätzlich 3 Mrd. S. Die Steuerausfälle aus der gleichzeitigen Erhöhung der Kinderabsetzbeträge für die Lohn- und Einkommensteuer betragen ebenfalls 3 Mrd. S. Insgesamt werden daher die Familien 1999 mit 6 Mrd. S zusätzlich gefördert.

Für die aktive Arbeitsmarktförderung stehen 1999 höhere Mittel bereit, insbesondere im Rahmen des Nationalen Aktionsplans (NAP). Einschließlich der Überschreitungsermächtigungen sind dafür rund 3 Mrd. S vorgesehen.

In der Förderung von Industrie und Gewerbe zeigt sich eine gewisse Verlagerung von den Zinsenzuschüssen zur Technologieförderung. Zugleich gewinnt die Regionalförderung an Bedeutung; sie wird teils von der EU mitfinanziert.

Die wichtigste Finanzierungsquelle des Bundeshaushalts sind die Steuern. Sie decken etwa zwei Drittel der Ausgaben. Die Steuereinnahmen stiegen 1996/97 aufgrund der verschiedenen Maßnahmen des Sparpakets kräftig. Die Steuerquote (Steuern gemäß Kapitel 52) erreichte 1997 mit 24,8% des BIP ihren bisher höchsten Wert, 1998 und 1999 sinkt sie wieder leicht. Dazu tragen neben dem Auslaufen von "Einmaleffekten" auch die Neuregelungen in der Familienbesteuerung bei.

Die Einnahmen aus der Umsatzsteuer und den übrigen Verbrauchsteuern wachsen nur langsam, ihre Zuwachsrate liegt unter jener des nominellen BIP.

1997 trugen Privatisierungserlöse mit 17,2 Mrd. S erheblich zu den Gesamteinnahmen bei. Für 1999 sind sie mit 3 Mrd. S deutlich geringer veranschlagt.

Der Budgetabgang wurde 1997 ausschließlich in Schilling finanziert. Der Anteil der Fremdwährungsschuld an der gesamten Finanzschuld des Bundes sank dadurch 1997 auf 20,7% (1996 21,2%).

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem WIFO-Monatsbericht 5/1998!