13. März 1997 • Die Bundesländer im Finanzausgleich • Gerhard Lehner

Die Kooperation zwischen Bund, Ländern und Gemeinden entwickelt sich zu einem zentralen Thema der österreichischen Budgetpolitik. Rechtlich abgesichert wird diese Zusammenarbeit durch den Konsultationsmechanismus und den innerösterreichischen Stabilitätspakt, der bis Ende 1998 abzuschließen sein wird. Länder und Gemeinden haben sich bereit erklärt, ihre Neuverschuldung 1997 auf 0,3% des BIP zu begrenzen, um eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme Österreichs an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (ab 1999) zu schaffen.

Die Länder verfügen über einen geringen Spielraum zur Gestaltung ihrer Einnahmen. Diese Begrenzung wird durch die "Maastricht-Kriterien" noch verschärft. Die Länder sind in der Finanzierung ihrer Aufgaben maßgeblich auf den Finanzausgleich angewiesen, der mehr als 60% ihrer Einnahmen regelt. 1997 erhalten sie (ohne Wien) daraus insgesamt 143,6 Mrd. S.

Die wichtigste Finanzierungsquelle der Länder (ohne Wien) sind die Ertragsanteile an den Steuereinnahmen. Diese stiegen in den letzten Jahren etwas schwächer als das gesamte Aufkommen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben. Das erschwert die Budgetpolitik der Länder.

Die Aufteilung der Steuereinnahmen erfolgt großteils nach der Volkszahl (zu 80%). Insgesamt folgen die Steuereinnahmen je Einwohner einem deutlichen West-Ost-Gefälle, das langfristig sehr stabil ist. 1997 werden für Vorarlberg mit 12.067 S die höchsten Pro-Kopf-Einnahmen aus Ertragsanteilen erwartet, für die Steiermark mit 9.907 S die niedrigsten.

Der "Ertragsanteilekopfquoten-Ausgleich", der vom Bund finanziert wird, beseitigt das Gefälle nicht, verringert es aber um etwa die Hälfte.

Eine wichtige Änderung für die Budgetfinanzierung der Länder trat 1996 ein: Gemäß § 21a Finanzausgleichsgesetz erhalten sie Bedarfszuweisungsmittel, die sich aus der Differenz zwischen bestimmten Anteilen am Aufkommen wichtiger Steuern und den nunmehr betragsmäßig fixierten Wohnbauförderungsmitteln errechnen. Diese Bedarfszuweisungsmittel sind, im Gegensatz zur früheren Regelung der Wohnbauförderungsmittel, nicht zweckgebunden und erweitern daher den Budgetspielraum. 1997 dürften aus diesem Titel an die Länder (ohne Wien) etwa 4,5 Mrd. S fließen.

Die sonstigen Transfers des Bundes an die Länder sind meist zweckgebunden (Lehrerbesoldung, Nahverkehr, Umweltschutz, Theaterförderung usw.). 1997 erhalten die Länder (einmalig) 0,6 Mrd. S für die Finanzierung von Kinderbetreuungseinrichtungen (davon entfallen 159 Mill. S auf Wien).

Die Länder sehen neben den zusätzlichen Einnahmen in den Voranschlägen für 1997 auch teils erhebliche Ausgabeneinsparungen vor. Nach hohen Abgängen im Jahr 1995 werden die Länder (ohne Wien) dadurch nach den "Maastricht-Kriterien" insgesamt einen Überschuß von etwa 3,8 Mrd. S erzielen und damit einen maßgeblichen Beitrag leisten, daß Österreich die Kriterien für die Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion erfüllt.

Allerdings zeigt sich eine erhebliche Differenzierung nach Bundesländern. Niederösterreich und das Burgenland weisen Abgänge (gemäß den "Maastricht-Kriterien") aus, die Steiermark und Kärnten erreichen einen ausgeglichenen "Maastricht-Haushalt", die westlichen Bundesländer erzielen (zum Teil erhebliche) Überschüsse. Dieses starke Auseinanderklaffen könnte für den innerösterreichischen Stabilitätspakt künftig Probleme bringen.