20. Mai 1996 • Budgetkonsolidierung prägt Bundesvoranschlag 1996 und 1997 • Gerhard Lehner

Der Bundesvoranschlag für 1996 und 1997 ist vom Ziel der Konsolidierung – dem Abbau des Defizits – geprägt. Der Bund wird sein Defizit 1997 auf rund 68 Mrd. S reduzieren (das entspricht 2,7% des BIP). Damit ist eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme Österreichs an der geplanten Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion geschaffen.

Die Konsolidierung betrifft nicht nur den Bund, sondern auch die Länder und Gemeinden; sie haben sich bereit erklärt, ihre Neuverschuldung 1997 auf 0,3% des BIP zu begrenzen. Der öffentliche Sektor insgesamt würde somit im nächsten Jahr die in den "Maastricht-Kriterien" geforderte Grenze für die Neuverschuldung von 3% erreichen.

Der Abbau des Defizits (von 5,0% des BIP 1995 auf 2,7% 1997) erfolgt zu etwa zwei Dritteln durch Ausgabeneinsparungen und zu etwa einem Drittel durch zusätzliche Einnahmen, insbesondere aus steuerlichen Maßnahmen. Die Ausgabenquote sinkt von 29,5% (des BIP) 1995 auf 28,1% 1997, die Einnahmenquote steigt von 24,5% (1995) auf 25,4% (1997). Die Ausgabeneinsparungen betreffen mit etwa 16 Mrd. S die Löhne und Gehälter der öffentlich Bediensteten, mit rund 23 Mrd. S Sozialtransfers und mit etwa 22 Mrd. S Subventionen, öffentliche Investitionen und sonstige Ausgaben.

Die steuerlichen Maßnahmen werden vor allem in den einkommensabhängigen Steuern wirksam. Mit Ausnahme der Kapitalertragsteuer auf Zinsen, deren Satz von 22% auf 25% erhöht wurde, bleiben die Tarife in der Lohn- und Einkommensteuer unverändert. Die zusätzlichen Einnahmen werden durch eine Verringerung bzw. Abschaffung des allgemeinen Absetzbetrags, (vorübergehende) Änderungen der Möglichkeit von Verlustvorträgen sowie durch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen erreicht. Neu eingeführt wird eine Abgabe auf elektrische Energie und Erdgas.

Insgesamt werden die steuerlichen Maßnahmen 1997 rund 46 Mrd. S bringen; davon fließen den Ländern und Gemeinden etwa 11 Mrd. S zu. Diesen Gebietskörperschaften soll damit der Abbau ihrer Budgetdefizite möglich gemacht werden.

Die Abschwächung der Konjunktur erleichtert die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte nicht. Die geplanten Maßnahmen verursachen überdies merkliche restriktive Effekte. Im Konflikt zwischen Budgetkonsolidierung und Konjunkturstabilisierung gibt der Voranschlag für 1996 und 1997 dem Abbau des Defizits entschieden Vorrang.

Auch bei den steuerlichen Maßnahmen steht die fiskalische Komponente im Vordergrund. Das gilt sowohl für die Regelungen bei den einkommensabhängigen Steuern als auch für die Einführung der Energieabgaben. Die Maßnahmen bieten Ansätze für eine mittelfristige Stabilisierung der Neuverschuldung. Für dieses Ziel ist vor allem eine verstärkte Kooperation zwischen Bund, Länder und Gemeinden notwendig.