22. Jänner 1996 • Fiskalwirkungen einer Anhebung des Mindestalters für eine vorzeitige Alterspension • Hedwig Lutz

Eine Anhebung des Mindestalters für eine vorzeitige Alterspension und damit ein längerer Verbleib im Erwerbsleben entlastet die öffentlichen Haushalte in zweifacher Hinsicht: durch eine Senkung der Pensionsausgaben und durch höhere Einnahmen aus Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen. Das Ausmaß der Entlastung wird jedoch durch zwei Effekte gemindert: Erstens ist ein Teil der Personen, die einen vorzeitigen Ruhestand angetreten hätten, auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung angewiesen. Zweitens beziehen die Betroffenen bei einem späteren Pensionsantritt wegen der längeren Versicherungszeiten relativ höhere laufende Pensionen. Hätte die diskutierte Erhöhung des Mindestalters für eine vorzeitige Alterspension um zwei Jahre bereits 1994 gegolten, so hätten in diesem Jahr rund 29.100 Personen (aus dem ASVG-Bereich; der öffentliche Dienst wurde hier nicht behandelt) ihren Pensionsantritt verschieben müssen.

Unter der Annahme, daß alle anderen gesetzlichen Regelungen unverändert sind, ergibt sich als di-rekte Fiskalwirkung einer Anhebung der Altersgrenze um zwei Jahre eine Ersparnis von 4,962 Mrd. S im ersten Jahr und von 3,118 Mrd. S im zweiten Jahr. Über die verbleibende Lebenszeit hinweg fallen für diese Personen wegen der höheren Pensionen etwas höhere Kosten an. Bezogen auf das Jahr 1994 beträgt der Barwert der Gesamteinsparung 3,254 Mrd. S.

Das Ergebnis wird in hohem Maße vom Anteil jener Personen bestimmt, die bei einer Anhebung des Pensionsantrittsalters arbeitslos wären. Er wurde in der Berechnung mit 40% angesetzt; diese Basisvariante entspricht dem Anteil jener Arbeitskräfte, die 1993 direkt aus der Arbeitslosigkeit in eine vorzeitige Alterspension übertraten. Eine Senkung des Arbeitslosenanteils auf 30% würde die Gesamteinsparung aus der Maßnahme auf 4,975 Mrd. S erhöhen, eine Steigerung auf 50% hätte nur noch eine Einsparung von 1,527 Mrd. S zur Folge.

Die Entlastung der öffentlichen Haushalte durch eine Anhebung des Pensionszugangsalters ist demnach umso spürbarer, je besser es gelingt, ältere Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt zu integrieren.