20. März 2003 • Auswirkungen der Kindergeldregelung auf die Beschäftigung von Frauen mit Kleinkindern. Erste Ergebnisse • Hedwig Lutz

Mit der Regelung zum Kinderbetreuungsgeld sollte die Wahlfreiheiheit der Eltern über die Betreuung der Kinder und ihre Erwerbsbeteiligung erhöht werden. Wie die vom WIFO vorgestellten Befunde zeigen, ist bisher eine Verlängerung des Rückzugs von Frauen aus dem Erwerbsleben zu beobachten, während Väter noch seltener als früher in den ersten Lebensjahren des Kindes Karenz in Anspruch nehmen.

Für Kinder, die ab dem 1. Jänner 2002 geboren wurden, wird anstelle der bisherigen Versicherungsleistung des Karenzgelds die Familienleistung des Kinderbetreuungsgelds gewährt. Damit ergaben sich eine Reihe von Änderungen: Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde massiv ausgeweitet, die höchstmögliche Bezugsdauer um ein Jahr verlängert, ein Zuverdienst über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus wurde möglich.

Das Kinderbetreuungsgeld ist als Instrument gedacht, das den Müttern und Vätern größere Wahlfreiheit eröffnet sowie ihnen eine bessere finanzielle Absicherung während der ersten Lebensjahre des Kindes bietet und damit die Armut in Familien bekämpft. Durch die damit erzielte bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollte es auch die Beschäftigung von Frauen mit kleinen Kindern steigern und eine fairere Verteilung der Betreuungsaufgaben zwischen Müttern und Vätern fördern.

Das WIFO hat die Beschäftigungswirkung der Kindergeldregelung von der Geburt bis zu einem Alter des Kindes von 2¼ Jahren erstmals empirisch untersucht. Dabei zeigt sich, dass Frauen mit Kleinkindern nunmehr kürzer in einem finanziell und versicherungsrechtlich ungesicherten Status verbleiben. Auch steigt der Anteil der Beschäftigten an den Karenz- bzw. Kindergeldbezieherinnen. Dies ist allerdings auf die vermehrte und längere Inanspruchnahme der Transferleistungen zurückzuführen und nicht auf eine höhere Erwerbsbeteiligung der Frauen mit Kleinkindern. Insgesamt ging ihre Beschäftigung sogar zurück. Der Anteil der Frauen, die wieder eine Beschäftigung aufnahmen, bevor das Kind 2¼ Jahre alt war, sank von 54% auf 35%.

Ein Teil der Frauen wird zwar durch die höheren Zuverdienstgrenzen zu einer rascheren Rückkehr in die Erwerbstätigkeit motiviert. Wesentlich stärker wirkt aber der beschäftigungshemmende Effekt aus der Verlängerung der möglichen Dauer des Leistungsbezugs. Insbesondere Frauen, die jung ein Kind zur Welt bringen, Frauen mit mehreren Kindern und Frauen mit niedrigeren Arbeitsentgelten ziehen sich nun längere Zeit aus dem Erwerbsleben zurück. Im Gegenzug zur längeren Inanspruchnahme von Karenz- bzw. Kinderbetreuungsgeld durch Mütter sinkt die Inanspruchnahme durch die Väter bis zu einem Alter des Kindes von 2¼ Jahren. Dies schließt aber nicht aus, dass mehr Männer die Transferleistung in Anspruch nehmen, sobald der Anspruch der Frauen ausgeschöpft ist.

Insgesamt wurde daher bisher weder das Ziel einer Steigerung der Beschäftigung von Frauen mit kleineren Kindern erreicht noch eine fairere Aufteilung der Betreuungsarbeit zwischen den Eltern in den ersten Lebensjahren des Kindes. Die Veränderung der Absicherung jener Personen, die bisher kein oder das halbe Karenzgeld bezogen, und die Effekte auf die Inanspruchnahme des Karenzgeldes durch Männer nach dem Erlöschen des Anspruchs der Frauen (2½ Jahre) wurden nicht untersucht. Weiterführende Evaluierungen dieses Instruments, wie sie im Regierungsprogramm vorgesehen sind, sind vor diesem Hintergrund sehr zu empfehlen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem WIFO-Monatsbericht 3/2003! Tabellen und Graphiken zu den Presseaussendungen des WIFO finden Sie jeweils auf der WIFO-Website, http://titan.wsr.ac.at/wifosite/wifosite.search?p_typeid=98&p_language=1&p_type=0.