20. Juni 2001 • Die Wahl des Lebenseinkommensverlaufes für langfristige fiskalpolitische Simulationen • Christine Mayrhuber

Die Schätzung des Lebenseinkommensverlaufs ist für langfristige Simulationen fiskalpolitischer Maßnahmen, die an das Erwerbseinkommen anknüpfen, zentral. Der Lebenseinkommensverlauf zeigt dabei für bestimmte Typen von Erwerbstätigen die Entwicklung des Einkommens über die Zeit. Vom Berufseintritt bis zum Übertritt in den Ruhestand wird jedem Lebensalter das durchschnittliche Einkommen der Altersgruppe zugeordnet. Drei Faktoren bestimmen dessen Höhe: die Entscheidung über die Erwerbsbeteiligung, das Ausmaß der eingesetzten Arbeitszeit und das Einkommen je aufgewendete Zeiteinheit.

Die Beiträge zur Sozialversicherung bemessen sich am sozialversicherungspflichtigen Einkommen. Dazu zählen alle laufenden Bezüge und Sonderzahlungen bis zur Höchstbeitragsgrundlage, die nicht ausdrücklich im Gesetz als beitragsfrei erfasst sind (überwiegend freiwillige Sozialleistungen und Abfertigungen). Die Höchstbeitragsgrundlage betrug 1999 42.600 S. Die Lohnstufenstatistik des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger gibt Auskunft über die Besetzung einzelner Lohnstufen. Sie schneidet aber bereits bei einem Einkommen von 42.300 S ab. Für knapp 8% aller Versicherungsverhältnisse liegt das Einkommen über dieser Grenze (Übersicht 1). Die Auswirkung dieser Deckelung mit der Höchstbeitragsgrundlage auf die Belastung mit Sozialversicherungsbeiträgen hängt sowohl vom Geschlecht als auch vom Status des unselbständig Beschäftigten ab: 26% der männlichen Angestellten, aber nur 3,8% der weiblichen Angestellten verdienen mehr als die Höchstbeitragsgrundlage; noch größer sind die Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten.

Übersicht 1: Beschäftigungsverhältnisse über der Höchstbeitragsgrundlage 1999
   

Insgesamt

Angestellte

Arbeiter

   

Männer

Frauen

Männer

Frauen

Männer

Frauen

   

In 1.000

               

Lohnstufen 1 bis 70

Bis 42.300 S

1.282,9

1.101,7

465,3

717,6

817,6

384,1

Lohnstufe 71

Ab 42.300 S

173,8

28,5

167,6

28,3

6,2

0,2

               

Alle Lohnstufen

 

1.456,7

1.130,2

632,9

745,9

823,8

384,3

               
   

Anteile in %

               

Einkommen über der Höchstbeitragsgrundlage

 


11,9


2,5


26,5


3,8


0,7


0,1

Q: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Das Ausmaß der Unterschätzung eines durchschnittlichen Monatseinkommens für Unselbständige in der Statistik des Hauptverbands kann durch den Vergleich der Einkommen unter und über der Höchstbeitragsgrundlage mit den Daten der Lohnsteuerstatistik 1999 eingegrenzt werden. Eingeschränkt wird der direkte Vergleich der Lohnsteuerstatistik mit der Lohnstufenstatistik des Hauptverbandes durch das Fehlen einer Abgrenzung nach dem Status "Angestellte" bzw. "Arbeiter": Beide Gruppen sind in der Lohnsteuerstatistik zu "Arbeitnehmern" zusammengefasst. Wenn man die sozialversicherungspflichtigen Einkommen als Basis heranzieht, beträgt die Einkommensunterschätzung etwa 11,3% (Übersicht 2). Die Unterschätzung durch die Deckelung mit der Höchstbeitragsgrundlage ist für Männer – im Einklang mit der höheren Betroffenheit männlicher Angestellter – wesentlich größer (15,2%) als für Frauen (3,9%).

Übersicht 2: Bruttobezüge der Unselbständigen über der Höchstbeitragsgrundlage 1999
 

Arbeitnehmer

 

Insgesamt

Männer

Frauen

 

Mrd. S

       

Jährliches Einkommen bis 594.400 S

789,4

481,0

308,4

Jährliches Einkommen über 594.400 S

323,3

271,8

51,5

  Sozialversicherungspflichtig

210,4

172,5

37,9

  Nicht sozialversicherungspflichtig

112,9

99,3

13,6

       

Einkommen insgesamt

1.112,7

752,7

359,9

       
 

Anteile in %

       

Jährliches Einkommen bis 594.400 S

70,9

63,9

85,7

Jährliches Einkommen über 594.400 S

29,1

36,1

14,3

  Sozialversicherungspflichtig

18,9

22,9

10,5

  Nicht sozialversicherungspflichtig

10,1

13,2

3,8

       

Einkommen insgesamt

100,0

100,0

100,0

Q: Statistik Austria, WIFO-Berechnung.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem WIFO-Monatsbericht 6/2001!