15. Juni 2001 • Betriebliche Eingliederungsbeihilfen als Instrument der Integration von älteren Arbeitslosen • Hedwig Lutz

Im Zuge der Bemühungen um eine Anhebung des Pensionszugangsalters gewann das Ziel der Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser in das Beschäftigungssystem in den letzten Jahren an Bedeutung. Auch in den nächsten Jahren ist keine Entspannung der Arbeitsmarktsituation für Ältere zu erwarten. Die Arbeitsmarktpolitik ist dadurch in besonders hohem Maße gefordert. Als ein effektives Instrument zur Reintegration erweisen sich die betrieblichen Einstellbeihilfen des Arbeitsmarktservice.

Eingliederungsbeihilfen eröffnen den Unternehmen die Möglichkeit, die tatsächliche Eignung von förderfähigen Stellenbewerbern für einen Arbeitsplatz kostengünstig festzustellen. Die positiven Erfahrungen der Unternehmen mit diesem Instrument könnten als Signal für Betriebe dienen, die bisher die Beschäftigung förderbarer Arbeitsloser vermieden haben.

Eingliederungsbeihilfen sind gerade für ältere Erwerbslose als effektives arbeitsmarktpolitisches Instrument zur Reintegration anzusehen, weil die Beschäftigungswirkung für Ältere höher ist als für Jüngere. Dennoch wurden Ältere durch die Einstellbeihilfen bis 1999 nicht entsprechend ihrer Problemlage erfasst:

Auf Seiten der Arbeitsuchenden können dabei Informationsprobleme über die Fördermöglichkeit einerseits, mangelnde Erfahrung mit der Arbeitsuche und mangelndes Wissen über die verschiedenen Beschäftigungsmöglichkeiten andererseits eine Rolle spielen. Allerdings sind ältere Arbeitsuchende auch in Hinblick auf ihre tatsächlichen Beschäftigungsmöglichkeiten eingeschränkt: Ausgeprägte interne Arbeitsmarktsegmente und gesundheitliche Probleme verschließen ihnen den Zugang in verschiedene Tätigkeitsbereiche.

Vor diesem Hintergrund werden Einstellbeihilfen speziell für ältere Arbeitsuchende in hohem Maße von Branchen mit rückläufiger Arbeitskräftenachfrage und hoher Arbeitslosenquote in Anspruch genommen. Eine Verlagerung hin zu Branchen mit niedriger Arbeitslosenquote ist kaum zu beobachten. Der bisherige Einsatz von Eingliederungsbeihilfen kann deshalb primär als Instrument zur sozialverträglichen Gestaltung des wirtschaftlichen Strukturwandels angesehen werden.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem WIFO-Monatsbericht 6/2001!