28. Mai 2001 • Bundesvoranschlag 2002 vom Ziel des "Nulldefizits" geprägt • Gerhard Lehner

Die österreichische Budgetpolitik strebt für 2002 für den Gesamtstaat einen ausgeglichenen Haushalt an. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Länder einen Überschuss von 0,75% des BIP erreichen und die Gemeinden ausgeglichen budgetieren. Der Bund könnte daher einen Abgang von 0,75% des BIP aufweisen. Der Bundesvoranschlag 2002 entspricht dieser stabilitätspolitischen Zielsetzung. Die Konsolidierung wird allerdings durch die Konjunkturabschwächung erschwert.

Der Bund versucht, sowohl durch zusätzliche (Steuer-)Einnahmen als auch durch Ausgabeneinsparungen sein Budgetziel zu erreichen. Im Voranschlag 2002 sind die Einmaleffekte auf der Einnahmenseite deutlich geringer als 2000. Gleichzeitig steigt die Steuerquote. Der Bund erhält mit Ausnahme von 1 Mrd. S die gesamten Mehreinnahmen aus den Steuererhöhungen des Jahres 2000, die auf etwa 28 Mrd. S geschätzt werden. Gleichzeitig erhöhen die Länder ihren Konsolidierungsbeitrag zugunsten des Bundes von bisher 2,29 Mrd. S (ab 2001) auf 4,29 Mrd. S.

In der Ausgabenstruktur des Bundes zeigen sich im Zuge der Budgetkonsolidierung deutliche Verlagerungen. Insgesamt folgen sowohl der Personalaufwand als auch die Transferausgaben im Bundesvoranschlag 2002 dem Ziel einer Aufwandssenkung. 2000 wurden im Vollzug bereits Einsparungen erzielt. Der vorläufige Erfolg 2000 bildet daher eine tragfähige Ausgangsbasis für die Budgets 2001 und 2002.

Einen erheblichen Teil jener Ausgaben für Bauten, die in der Vergangenheit vom Bund direkt vorgenommen wurden, tätigt nun die Bundesimmobiliengesellschaft (BIS). Daher gehen einerseits die Ausgaben für Bauten im Bundeshaushalt spürbar zurück (für 2002 sind sie mit 197 Mio. € (rund 2.711 Mrd. S) um mehr als 40% niedriger präliminiert als 2000), andererseits steigen die Aufwendungen für Mieten zwischen 2000 und 2002 um fast 400 Mio. €. Auch in anderen Ausgabenkomponenten zeigt sich, dass der Bund verstärkt Leistungen von Dritten zukauft, statt sie selbst zu erbringen.

Die Transferausgaben sind großteils dem Sozialaufwand zuzurechnen. Mehr als die Hälfte dieser Zahlungen dient der Alterssicherung (Pensionen). Sie erfordern 2002 177,3 Mrd. S (12,9 Mrd. €), um 8,2% mehr als 2000. Der überwiegende Teil (93,9 Mrd. S bzw. 6,8 Mrd. €) entfällt auf den Bundesbeitrag zur gesetzlichen Pensionsversicherung (einschließlich Ausgleichszahlungen) und die Überweisungen an den Ausgleichsfonds der Pensionsversicherungsträger.

Neben der Alterssicherung spielt unter den Transfers die Familienförderung eine wichtige Rolle. Durch die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes (ab 2002) nehmen diese Aufwendungen kräftig zu. Unter Berücksichtigung des Wegfalls des bisherigen Karenzgeldes erfordert das Kindergeld 2002 zusätzlich rund 6,4 Mrd. S (0,46 Mrd. €).

Zwei Komponenten der Finanzierungsausgaben tragen erheblich zur Budgetkonsolidierung bei: die Zinsen für die Finanzschuld und die Transfers an andere Träger öffentlichen Rechts. Aufgrund der Verringerung des Budgetdefizits sind die Zinsausgaben 2002 kaum höher als 2001. Die Zahlungen an andere Gebietskörperschaften und Fonds sind 2002 mit 113,4 Mrd. S veranschlagt (2000 113,2 Mrd. S). Der Bund zieht sich demnach tendenziell aus seiner Finanzierungsfunktion zurück.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem WIFO-Monatsbericht 5/2001!