23. Februar 2001 • Ertragsrisken kapitalgedeckter Pensionssysteme • Thomas Url

Internationale Studien fordern die Umstellung des Pensionsversicherungssystems vom Umlageverfahren auf das Kapitaldeckungsverfahren. Anstelle der sofortigen Auszahlung der eingenommenen Beiträge an die Pensionisten im Umlageverfahren sollen die Beitragseinnahmen in Pensionsfonds veranlagt und erst mit dem Pensionsantritt in Form einer Leibrente ausgezahlt werden.

Der vollständige Übergang zum Kapitaldeckungsverfahren verursacht hohe Umstellungskosten. Alle bisher erworbenen Pensionsansprüche der Versicherten müssten vom Staat bar oder durch Ausgabe von Staatsschuldverschreibungen erstattet werden. Die Höhe der Pensionsansprüche verändert die Umstellung auf das Kapitaldeckungssystem nicht. Je nachdem, ob die Tilgung der Pensionsansprüche vorgezogen oder hinausgezögert wird, kann gegenüber dem Umlageverfahren die Verteilung der Belastung für heute lebende und künftige Generationen verändert werden. Die Belastung künftiger Generationen aus der erwarteten Alterung der Bevölkerung kann durch die vorgezogene Beitrags- bzw. Steuerbelastung gemildert werden.

Die Rendite von Beitragszahlungen in die Pensionsversicherung ist für die heute Versicherten klein; sie weist aber geringe Schwankungen auf. Die Erträge von Wertpapierveranlagungen sind deutlich höher; dieser Unterschied ist aber mit einem höheren Ertragsrisiko verbunden, d. h. die Kapitalveranlagung kann auch über mehrere aufeinanderfolgende Jahre negative Renditen erbringen. Wenn private Haushalte sehr risikoscheu sind, hat die Investition ihres Pensionsportfolios in Aktien einen gesamtwirtschaftlichen Wohlfahrtsverlust zur Folge. Die geringe Verbreitung von Aktienbesitz und der überdurchschnittlich hohe Ausbau einkommensichernder Maßnahmen des Wohlfahrtsstaates sind indirekte Hinweise für die geringe Risikofreudigkeit in Österreich.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem WIFO-Monatsbericht 2/2001!