13. Dezember 2000 • Auswirkungen der Umstellung des Abfertigungsrechtes auf die Arbeitskosten • Thomas Url

Die Umstellung der bestehenden Abfertigungsregelung auf ein beitragsbezogenes System ist im Hinblick auf die Arbeitskosten nicht neutral. Gemäß den Initiativanträgen der ÖVP und der SPÖ soll anstelle der Abfertigungszahlung am Ende des Dienstverhältnisses laufend ein konstanter Anteil an der Lohnsumme in einen Abfertigungsfonds eingezahlt werden. Der Abfertigungsfonds verwaltet die Beitragszahlungen und veranlagt das angesammelte Kapital. Mit der Zahlung an den Abfertigungsfonds sind die Verpflichtungen des Arbeitgebers erfüllt.

Zur Zeit wenden Unternehmen etwa 2,3% der Bruttolohn- und -gehaltssumme für Abfertigungen auf (2000: 26,6 Mrd. S). Eine kostenneutrale Reform des Abfertigungsrechtes müsste diese Belastung der Arbeitgeber unverändert lassen. Die beiden Initiativanträge sehen divergierende Übergangslösungen vom alten auf das neue Abfertigungssystem vor und definieren den Kreis der anspruchsberechtigten Erwerbstätigen unterschiedlich. Im ÖVP-Antrag bleibt das erste Jahr der Beschäftigung in einem Unternehmen beitragsfrei; nach 25 Beitragsjahren entfällt die Beitragspflicht ebenfalls. Im Gegensatz dazu sieht der SPÖ-Vorschlag eine Beitragspflicht für alle Erwerbstätigen vor. Im ÖVP-Vorschlag gilt das neue Abfertigungsrecht nur für neu abgeschlossene Dienstverhältnisse, die bestehenden Arbeitsverträge sollen weiterhin der alten Abfertigungsregel unterliegen. Im SPÖ-Vorschlag soll hingegen eine sofortige Übertragung aller Beschäftigten in das neue Abfertigungssystem erfolgen; für Arbeitnehmer, deren Anspruch an den Abfertigungsfonds unter dem Wert der Abfertigung nach altem Recht liegt, besteht eine Nachschusspflicht für das Unternehmen, eine Schlechterstellung gegenüber der aktuellen Situation wäre dadurch ausgeschlossen.

Dementsprechend unterschiedlich verläuft der Aufwand für Abfertigungen gemäß den beiden Modellen (Abbildung 1). Den Berechnungen des WIFO liegt ein Beitragssatz von 2,5% der Lohnsumme zugrunde. Die Nachschusspflicht der Unternehmen und die Einbeziehung aller Erwerbstätigen in das Abfertigungsrecht erhöhen die Arbeitskostenbelastung im SPÖ-Vorschlag sowohl kurz- als auch langfristig gegenüber der derzeitigen Regelung. Unmittelbar nach der Umstellung würde der SPÖ-Vorschlag die Arbeitskosten nahezu verdoppeln. Die Ausschläge in den ersten Jahren nach der Umstellung entstehen durch den Abbau der Abfertigungsrückstellung. Der ÖVP-Vorschlag erhöht die Kosten gegenüber der gegenwärtigen Abfertigungsregelung nur in den ersten Jahren nach der Umstellung um etwas über 0,5% der Lohnsumme. Ab dem fünften Jahr nach der Umstellung ist der ÖVP-Vorschlag kostenneutral, und 20 Jahre nach der Umstellung sinkt der Arbeitskostenaufwand unter das heutige Niveau.

Diese Schätzungen beruhen auf einer Durchschnittsbildung über die Gesamtwirtschaft und vernachlässigen die Auswirkungen der neuen Abfertigungsregel auf Wirtschaftssektoren mit kurzer Dauer von Dienstverhältnissen.

Abbildung 1: Entwicklung der Kostenbelastung

Beitragssatz: 2,5%

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem WIFO-Monatsbericht 12/2000!