19. September 2000 • Zugangsalter in die Pension 1999 unverändert hoch • Christine Mayrhuber, Thomas Url

Mit der Pensionsreform 1997 wurden die Steigerungsbeträge zur Berechnung der Neupension auf 2% pro Versicherungsjahr vereinheitlicht. Nach bereits 40 Versicherungsjahren erreichen Versicherte die höchstmögliche Pension von 80% der Bemessungsgrundlage. Gleichzeitig wurde erstmals versucht, durch ein System von Abschlagsätzen das Pensionsantrittsalter der Versicherten zu erhöhen: Für jedes Jahr, um das der Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter (Frauen 60, Männer 65 Jahre) liegt, verringert sich die Pension um 2% der Bemessungsgrundlage. Für Härtefälle wurde eine Deckelung des Abzugs eingerichtet. Beide Reformen sind seit Jahresbeginn 2000 wirksam und stärken das Versicherungsprinzip in der Pensionsversicherung. Als weiterer Anreiz zur Erhöhung des Pensionsantrittsalters wird der Zeitraum zur Berechnung der Bemessungsgrundlage für vorzeitige Alterspensionen ab 2003 schrittweise auf 18 Jahre ausgeweitet. Der Übergang wird erst 2020 abgeschlossen sein. Die großzügigen Übergangsfristen verhindern kurzfristige finanzielle Einsparungen des Bundes bei Zuschüssen zur Pensionsversicherung.

Den Bundesbeitrag zur Pensionsversicherung werden diese Reformen erst mit beträchtlicher Verzögerung verringern. Die Abschlagsätze erzeugen gegenwärtig sogar einen gegenläufigen Anreiz durch vorgezogene Pensionsantritte. Das Zugangsalter zu Direktpensionen schwankte jedoch in den letzten Jahren kaum (Übersicht 1), Vorzieheffekte sind in den Durchschnittszahlen also nicht zu erkennen.

Umgekehrt dürfte die Abschlagsregelung das Pensionsantrittsalter nicht wesentlich anheben, weil die finanziellen Einbußen für den vorzeitigen Pensionsantritt unter dem versicherungsmathematischen Gegenwert liegen. Die Zahl der Versicherungsmonate von Männern, die in die vorzeitige Alterspension eintreten, liegt deutlich über der Höchstgrenze von 480 (Übersicht 2) jene der Frauen nahe am Referenzwert. Da die Abschläge an den tatsächlich erworbenen Versicherungsmonaten ansetzen, entfalten sie für Männer nur eine geringe finanzielle Wirkung. Ein durchschnittlicher Angestellter weist 515 Versicherungsmonate auf und tritt mit 59,1 Jahren die Pension an. Er erreicht also entsprechend der Regelung der Pensionsreform 1997 75,8% der Bemessungsgrundlage. Der längeren Pensionsbezugsdauer von 5,9 Jahren steht ein Abschlag von nur etwa 4% gegenüber. Dieser geringe finanzielle Anreiz dürfte wohl Ursache für die Anhebung des Abschlagsatzes auf 3% pro Jahr und die Erhöhung des Mindestalters für die vorzeitige Alterspension auf 56½ bzw. 61½ Jahre in der Pensionsreform 2000 gewesen sein.

Übersicht 1: Zugangsalter zu Direktpensionen nach Sozialversicherungsträgern und Geschlecht

 

Pensionsversicherung Arbeiter

Pensionsversicherung Angestellte

ASVG

SVA Gewerbliche Wirtschaft

SVA Bauern

Insgesamt

 

Jahre

             

Frauen

           

1970

59,3

59,8

59,4

64,9

62,1

60,4

             

1980

57,8

58,2

58,0

61,9

58,6

58,3

             

1990

57,0

57,5

57,2

60,8

58,2

57,5

             

1995

57,2

56,0

56,6

57,7

57,2

56,7

             

1997

57,4

56,0

56,7

57,7

57,3

56,8

1998

57,0

56,1

56,5

57,5

58,1

56,7

1999

56,7

56,2

56,4

57,8

58,4

56,7

             

Männer

           

1970

59,8

63,4

60,8

66,5

65,0

61,9

             

1980

57,5

61,0

58,5

63,8

59,7

59,2

             

1990

57,3

59,7

58,0

61,4

58,4

58,3

             

1995

57,6

58,7

57,9

60,3

57,7

58,1

             

1997

57,7

59,0

58,2

60,4

58,4

58,4

1998

57,5

58,8

58,0

59,8

58,5

58,2

1999

57,7

59,1

58,2

60,0

58,3

58,4

Q: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Übersicht 2: Durchschnittliche Zahl der Versicherungsmonate der Pensionsneuzugänge im ASVG

 

Alle Direktpensionen

Vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer

 

Männer

Frauen

Männer

Frauen

         

Pensionsversicherung Arbeiter

       

1975

411

310

477

443

1980

422

334

493

442

1985

419

328

506

443

1990

419

322

507

446

1999

425

361

518

459

         

Pensionsversicherung Angestellte

       

1975

450

362

493

446

1980

465

379

501

452

1985

472

372

514

452

1990

466

354

513

453

1999

479

404

515

461

Q: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem WIFO-Monatsbericht 9/2000!