25. Februar 2000 • Möglichkeiten und Auswirkungen einer Senkung der Lohnnebenkosten • Ewald Walterskirchen

Das WIFO berechnete bereits im November 1999 in einer Studie für das Wirtschaftsministerium den Spielraum für eine Senkung der Lohnnebenkosten: Wenn in den nächsten Jahren alle Überschüsse der Fonds im Bereich der sozialen Sicherheit zu Beitragsenkungen genutzt würden, ergäbe sich daraus ein Spielraum zur Entlastung der Unternehmen von Lohnnebenkosten um bis zu 16 Mrd. S sowie für eine zusätzliche Verringerung der Arbeitnehmerbeiträge um bis zu 6 Mrd. S.

Die größten Möglichkeiten sieht das WIFO in einer Senkung der Beiträge zum Familienlastenausgleich und zur Wohnbauförderung. Weitere Spielräume bieten sich in der Insolvenz-Entgeltsicherung, der Arbeitslosen- und Unfallversicherung.

In der Vergangenheit wurden Überschüsse zweckgebundener Fonds meist für Ausgabensteigerungen verwendet. Derzeit sollten sie vor allem der Budgetkonsolidierung dienen, weil diese besonders dringlich erscheint. Längerfristig ist eine Verringerung der Beiträge in einigen Bereichen möglich. Eine solche Beitragssenkung hat den Vorteil, dass sie zu Ausgabendisziplin zwingt. Überschüsse aus zweckgebundenen Einnahmen werden dagegen häufig für Ausgabenerhöhungen genutzt.

Die neue Bundesregierung plant nun in ihrem Programm, die Unternehmen von Lohnnebenkosten zu entlasten, um den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken und damit Arbeitsplätze zu sichern. Die Entlastung soll bis zum Jahr 2003 – ähnlich wie in der WIFO-Studie – in der Größenordnung von 15 Mrd. S liegen.

Im Jahr 2001 soll die Verringerung der Beiträge zum Insolvenz-Entgeltsicherungsfonds um 0,4 Prozentpunkte und zur Unfallversicherung um 0,2 Prozentpunkte die Lohnnebenkosten um rund 5 Mrd. S verringern. Weiters sollen die volle Urlaubsaliquotierung und der Wegfall des Postensuchtags bei Selbstkündigung die Unternehmen um 2½ Mrd. S entlasten.

Im Jahr 2002 sollen die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte gesenkt werden, die Arbeitnehmerbeiträge bleiben – entgegen der bisherigen Praxis – unverändert. Gleichzeitig werden die Karenzgeldleistungen ab 2002 ganz vom Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) übernommen. Durch diese Entlastung werden die Lohnnebenkosten ab 2002 um etwa 3½ Mrd. S gesenkt.

Die angeführten Maßnahmen können die Lohnnebenkosten um knapp 11 Mrd. S verringern, wobei die Effekte der Urlaubsaliquotierung in ihrer Höhe unsicher sind. Zusätzlich plant die Regierung im Jahr 2003 eine weitere Reduzierung der Lohnnebenkosten um 3 Mrd. S, die noch nicht konkretisiert ist. In Summe ergibt sich damit für das Jahr 2003 eine Senkung der Lohnnebenkosten um 14 Mrd. S, auf Preisbasis 2003 hochgerechnet um rund 15 Mrd. S.

Zum Unterschied von der WIFO-Studie beschränken sich die Pläne der neuen Bundesregierung darauf, die Überschüsse der Fonds im Bereich der Sozial- und Arbeitslosenversicherung für eine Senkung der Lohnnebenkosten zu nutzen. Der Familienlastenausgleichsfonds und der Wohnbauförderungsbeitrag sind nicht betroffen; die Ausgaben für Familien werden erheblich ausgeweitet. Die Wohnbauförderung ist im Regierungsprogramm nicht erwähnt. Sie ist Ländersache und wird heuer wohl eines der Themen im Rahmen der Diskussion des Finanzausgleichs zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sein.

Die von der Regierung geplante Senkung der Beiträge zur Insolvenz-Entgeltsicherung und zur Unfallsversicherung fällt deutlich höher aus als in der WIFO-Studie, obwohl die aktuellen Überschüsse zur Budgetkonsolidierung verwendet werden. Die Reduktion der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung aufgrund des erwarteten Rückgangs der Arbeitslosigkeit soll nicht wie bisher üblich Arbeitgebern und Arbeitnehmer zugute kommen, sondern ganz einer Entlastung der Lohnnebenkosten dienen.

Die Effekte einer Verringerung der Lohnnebenkosten um 16 Mrd. S auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt wurden in der WIFO-Studie mit Hilfe des WIFO-Makromodells errechnet:

  • Die Auswirkungen hängen entscheidend davon ab, ob und wieweit die Unternehmer den Rückgang der Lohnnebenkosten in Form von Preissenkungen weitergeben, die in der Folge wieder niedrigere Lohnabschlüsse bewirken. Wenn die Unternehmen ihre Preise teilweise anpassen, ist das reale BIP nach zwei Jahren um 0,3%, die Beschäftigung um 6.400 Personen höher (als in der Basislösung). Bei voller Preisüberwälzung wären die Effekte deutlich größer.
  • Wenn die Unternehmen dagegen die Lohnkostendämpfung nicht in Preisermäßigungen weitergeben, bestehen die Effekte weitgehend in einer Steigerung der Unternehmensgewinne. Sie tragen dann auch nicht zur Zurückdrängung der Schwarzarbeit bei. Zumindest im exponierten Sektor ist jedoch eine Preisreaktion zu erwarten.
  • Die WIFO-Studie geht auch der Frage nach, ob sich eher eine Beitragssenkung oder eine alternative Transfererhöhung günstiger auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt auswirkt. Die Modellsimulationen zeigen hier, dass eine Beitragssenkung bei teilweiser Preisreaktion vor allem auf dem Arbeitsmarkt größere positive Effekte hat als eine Erhöhung der Transferausgaben.

Übersicht 1: Senkung der Lohnnebenkosten

 

WIFO-Studie

 

Derzeitiger Satz

Möglicher Satz

Senkung

 

In %

Prozentpunkte

Mrd. S

         

Arbeitgeberbeitrag

       

  Insolvenz-Entgeltsicherungsfonds

0,7

0,5 bis 0,6

0,1 bis 0,2

1 bis 2

  Unfallversicherung

1,4

1,3

0,1

1

  Arbeitslosenversicherung

3,01)

2,6 bis 2,8

0,1 bis 0,3 3)

1 bis 2 3)

  Familienlastenausgleichsfonds

4,5

3,7 bis 3,8

0,7 bis 0,8

6 bis 7

  Wohnbauförderung

0,52)

0 bis 0,3

0,2 bis 0,53)

1,5 bis 4 3)

         

Arbeitgeberbeiträge insgesamt

   

1,2 bis 1,9

10,5 bis 16

         

Arbeitnehmerbeiträge

   

0,3 bis 0,8

2,5 bis 6

 

Regierungsprogramm

 

Inkrafttreten

Senkung des Beitragssatzes in Prozentpunkten

Senkung in Mrd. S

       

Insolvenz-Entgeltsicherung

2001

0,4

3,2

Unfallversicherung

2001

0,2

1,7

Arbeitslosenversicherung

2002

0,5

2,3 + 1,2

Lohnnebenkostenentlastung aus Mehreinnahmen

2003

-

3,0

Familienlastenausgleich

 

-

-

Wohnbauförderungsbeitrag

 

-

-

Urlaubsaliquotierung netto4)

2001

-

2,3

Entfall des Postensuchtags bei Selbstkündigung

2001

-

0,3

       

Summe

   

14,0

       

Summe (zu Preisen von 2003)

   

15,0

Q: WIFO-Berechnungen. –  1)  3,0% auch für Arbeitnehmer. –  2)  0,5% auch für Arbeitnehmer. –  3)  Gleiche Senkung auch für Arbeitnehmer. –  4)  Urlaubsaliquotierung vermindert um Kosten der Angleichung von Arbeitern und Angestellten hinsichtlich der Entgeltfortzahlung bei Krankheit.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem WIFO-Monatsbericht 2/2000!