Reform des Finanzausgleichs
Einleitung
Die Notwendigkeit einer
Neugestaltung der finanziellen Beziehungen zwischen den Ebenen der Gebietskörperschaften
wird in Österreich seit Jahrzehnten diskutiert. Mittlerweile gilt in Expertenkreisen
ein erheblicher Reformbedarf als unbestritten; er ergibt sich einerseits aus praktisch-politischen
Erwägungen, andererseits aus den Erfordernissen eines modernen Finanzausgleichs
auf Basis wissenschaftlicher Überlegungen. Aus der Vermischung oder Missachtung
grundlegender Kriterien des Finanzausgleichs entstand über die Jahre hinweg ein
kompliziertes Geflecht finanzieller Beziehungen. Die Folgen finanzpolitischer Entscheidungen
auf den einzelnen Ebenen des Staates sind hinsichtlich ihrer Effizienz und Verteilungseffekte
vielfach kaum mehr überschaubar, viele Reformversuche sind oft schon in ihren Anfängen
gescheitert. Das vorliegende Heft 12/2012 der WIFO-Monatsberichte widmet sich einer
eingehenden Diskussion der Problematik und der Entwicklung von Reformstrategien.
Vier der fünf Beiträge
basieren auf Studien der mit dem Finanzausgleich 2008 bis 2013 vereinbarten Arbeitsgruppe
(WIFO, Zentrum für Verwaltungsforschung – KDZ, Institut für Höhere Studien – IHS
und Technische Universität Wien, Fachbereich Finanzwissenschaft und Infrastrukturpolitik
– IFIP), die das Bundesministerium für Finanzen im Jahr 2010 zur wissenschaftlichen
Fundierung der Arbeit beauftragt hat. Ein fünfter Beitrag zum Thema der Abgabenautonomie
der österreichischen Gemeinden beruht auf einer aktuellen Studie von WIFO und KDZ
im Auftrag des Österreichischen Städtebundes.
Basierend auf theoretischen
Überlegungen, empirischen Befunden und praktischen Erfahrungen ist ein Reformbedarf
des österreichischen Finanzausgleichs im weiteren Sinn insbesondere in folgenden
Bereichen festzustellen:
·
Bereinigung
der Kompetenz- und Aufgabenverteilung und verstärkte Konnexität der Aufgaben-, Ausgaben
und Einnahmenverantwortung auf jeder Ebene des Staates,
·
Stärkung der
Abgabenautonomie der Gebietskörperschaften, Abbau des Steuerverbundes und damit
einhergehend Intensivierung des Wettbewerbes zwischen Regionen und Gemeinden durch
stärker dezentralisierte Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung,
·
Verbesserung
der Zielorientierung des Finanzausgleichs,
·
Verringerung
der Transfers durch zusammengefassten Finanzkraftausgleich und aufgabenorientierten
Lastenausgleich,
forcierte Nutzung von Skalen-
und Verbundvorteilen durch Reformen der Gemeindestruktur und Ausweitung der Gemeindekooperation.