WIFO

 

Reform des Finanzausgleichs

 

Einleitung

 

Die Notwendigkeit einer Neugestaltung der finanziellen Beziehungen zwischen den Ebenen der Gebietskörperschaften wird in Österreich seit Jahrzehnten diskutiert. Mittlerweile gilt in Expertenkreisen ein erheblicher Reformbedarf als unbestritten; er ergibt sich einerseits aus praktisch-politischen Erwägungen, andererseits aus den Erfordernissen eines modernen Finanzausgleichs auf Basis wissenschaftlicher Überlegungen. Aus der Vermischung oder Missachtung grundlegender Kriterien des Finanzausgleichs entstand über die Jahre hinweg ein kompliziertes Geflecht finanzieller Beziehungen. Die Folgen finanzpolitischer Entscheidungen auf den einzelnen Ebenen des Staates sind hinsichtlich ihrer Effizienz und Verteilungseffekte vielfach kaum mehr überschaubar, viele Reformversuche sind oft schon in ihren Anfängen gescheitert. Das vorliegende Heft 12/2012 der WIFO-Monatsberichte widmet sich einer eingehenden Diskussion der Problematik und der Entwicklung von Reformstrategien.

 

 

 

Vier der fünf Beiträge basieren auf Studien der mit dem Finanzausgleich 2008 bis 2013 vereinbarten Arbeitsgruppe (WIFO, Zentrum für Verwaltungsforschung – KDZ, Institut für Höhere Studien – IHS und Technische Universität Wien, Fachbereich Finanzwissenschaft und Infrastrukturpolitik – IFIP), die das Bundesministerium für Finanzen im Jahr 2010 zur wissenschaftlichen Fundierung der Arbeit beauftragt hat. Ein fünfter Beitrag zum Thema der Abgabenautonomie der österreichischen Gemeinden beruht auf einer aktuellen Studie von WIFO und KDZ im Auftrag des Österreichischen Städtebundes.

Basierend auf theoretischen Überlegungen, empirischen Befunden und praktischen Erfahrungen ist ein Reformbedarf des österreichischen Finanzausgleichs im weiteren Sinn insbesondere in folgenden Bereichen festzustellen:

·          Bereinigung der Kompetenz- und Aufgabenverteilung und verstärkte Konnexität der Aufgaben-, Ausgaben und Einnahmenverantwortung auf jeder Ebene des Staates,

·          Stärkung der Abgabenautonomie der Gebietskörperschaften, Abbau des Steuerverbundes und damit einhergehend Intensivierung des Wettbewerbes zwischen Regionen und Gemeinden durch stärker dezentralisierte Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung,

·          Verbesserung der Zielorientierung des Finanzausgleichs,

·          Verringerung der Transfers durch zusammengefassten Finanzkraftausgleich und aufgabenorientierten Lastenausgleich,

forcierte Nutzung von Skalen- und Verbundvorteilen durch Reformen der Gemeindestruktur und Ausweitung der Gemeindekooperation.