Zwischen Konsolidierung
und Wachstum
Bundesfinanzrahmen 2013-2016,
"Konsolidierungspaket II" und Stabilitätsprogramm
In Österreich haben
die quantifizierbaren Kosten der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise in Form von Bankenhilfen,
Konjunkturpaketen und Maßnahmen im Rahmen des Krisenmanagements in der Eurozone
die Staatsschuldenquote bis 2012 um gut 7¾ Prozentpunkte erhöht. Weitere diskretionäre
Maßnahmen ("Anti-Teuerungspaket" und Nationalratsbeschlüsse 2008) sowie
statistische Revisionen tragen mit knapp 9 Prozentpunkten zur Schuldenquote bei,
die 2012 gut 74% des BIP erreichen wird. Vor dem Hintergrund der Verschärfung der
EU-Vorgaben zur Senkung von Budgetdefizit und Verschuldung sowie der Herabstufung
der Bonität österreichischer Staatsanleihen durch die Ratingagentur Standard &
Poor's wurde im Frühjahr 2012 ein zweites Konsolidierungspaket im Umfang von kumuliert
knapp 28 Mrd. € bis 2016 beschlossen. Damit soll bis 2016 ein ausgeglichener Haushalt
des Gesamtstaates nach Maastricht-Definition erreicht werden. Das strukturelle Defizit
soll gemäß aktuellem Stabilitätsprogramm auf 0,4% des BIP und die Schuldenquote
auf 70,6% des BIP gesenkt werden.
Begutachtung: Karl Aiginger,
Hans Pitlik • Wissenschaftliche Assistenz: Andrea Sutrich • E-Mail-Adressen: Margit.Schratzenstaller@wifo.ac.at, Andrea.Sutrich@wifo.ac.at
INHALT
Kosten der Krise und Notwendigkeit der
Konsolidierung
Belastung der öffentlichen Haushalte durch die
Krise
Direkte Krisenkosten: Finanzmarktstabilisierung
("Bankenpaket")
Der Bundesfinanzrahmen 2013-2016 im Überblick
Entwicklung wichtiger Kennzahlen für den
öffentlichen Sektor
VERZEICHNIS DER ÜBERSICHTEN UND
ABBILDUNGEN
Übersicht 1: Wichtige Ursachen des Anstieges der Schuldenquote in Österreich seit
2008
Übersicht 2: Volumen der Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung
Übersicht 3: Budgeteffekte des Bankenpakets
2008-2012
Übersicht 4: Auswirkungen des Bankenpakets auf den Schuldenstand
Übersicht 5: Bundesfinanzrahmen 2013-2016 im
Überblick
Übersicht 6: Makroökonomische Rahmenbedingungen
Übersicht 7: Auszahlungen laut Bundesfinanzrahmen 2013-2016 im Detail
Übersicht 8: Einzahlungen laut Bundesfinanzrahmen 2013-2016 im Detail
Übersicht 9: Konsolidierungspakete I und II
Übersicht 10: Ausgabenseitige Maßnahmen des Konsolidierungspaketes II
Übersicht 11: Steuerliche Maßnahmen des Konsolidierungspaketes II
Übersicht 12: Offensivmaßnahmen
Übersicht 13: Zentrale Kennzahlen zum öffentlichen Sektor gemäß Bundesfinanzrahmen
Abbildung 1: Entwicklung der Staatsquoten
Die österreichische Schuldenquote
wird 2012 über 74% des BIP erreichen. Die quantifizierbaren Kosten der Finanzmarkt-
und Wirtschaftskrise tragen gut 7¾ Prozentpunkte bei, weitere diskretionäre Maßnahmen
sowie statistische Revisionen der letzten Jahre knapp 9 Prozentpunkte. Das im Frühjahr
2012 beschlossene Konsolidierungspaket soll bis 2016 für einen ausgeglichenen Haushalt
des Gesamtstaates nach Maastricht-Definition sorgen. Auch wird die Senkung des strukturellen
Defizits auf 0,4% des BIP und der Schuldenquote auf 70,6% des BIP angestrebt.
Die weltweite Finanzmarkt-
und Wirtschaftskrise belastete die öffentlichen Haushalte in den betroffenen Ländern
merklich. So erhöhte sich die Staatsschuldenquote in fast allen EU-Ländern seit
Ausbruch der Krise teilweise erheblich. Der jüngste Anstieg geht zum überwiegenden
Teil auf die budgetären Kosten der Krise zurück, die Schuldenquote hatte allerdings
in einer Reihe von Ländern schon vor der Krise ein beträchtliches Niveau erreicht
(Tichy, 2011). Gemäß der aktuellen Prognose
der Europäischen Kommission vom Frühjahr 2012 dürfte die Schuldenquote im Durchschnitt
der EU 27 bis 2013 auf 87,2% des BIP steigen und damit um 28,2 Prozentpunkte höher
sein als vor der Krise (2007: 59%). Für Österreich, dessen Schuldenquote bis 2007
auf etwa 60% gesunken war, erwartet die Europäische Kommission einen Anstieg 2007/2013
um gut 14 Prozentpunkte.
Die Kosten von Finanzmarkt-
und Wirtschaftskrisen für die öffentlichen Haushalte resultieren im Wesentlichen
aus dem Wirken der automatischen Stabilisatoren (rezessionsbedingter Rückgang der
öffentlichen Einnahmen und Anstieg der öffentlichen Ausgaben, z. B. Arbeitslosenunterstützung),
diskretionären Maßnahmen zur Konjunkturbelebung, Hilfen für den Finanzsektor sowie
zusätzlichen Zinszahlungen aufgrund eines Anstieges des Schuldenstandes und gegebenenfalls
des Zinssatzes für die Staatsschuld (Pitlik
– Schratzenstaller, 2009). Gemäß einer Schätzung des Internationalen
Währungsfonds (IWF, 2011) erhöht sich
die Staatsschuldenquote der Industrieländer krisenbedingt zwischen 2008 und 2015
um 38,6 Prozentpunkte. Die Hälfte dieses Anstieges (18,4 Prozentpunkte) geht auf
einen Rückgang der öffentlichen Einnahmen zurück (automatische Stabilisatoren),
die andere Hälfte zu ungefähr gleichen Teilen auf Zinssatzsteigerungen (6,8 Prozentpunkte),
diskretionäre Konjunkturprogramme (6,4 Prozentpunkte) und Hilfen für den Finanzsektor
einschließlich Bewertungsverluste (7 Prozentpunkte). Dabei gelten als direkte Kosten
der Finanzmarktkrise lediglich die Hilfen für den Finanzsektor, die anderen genannten
Positionen, die die öffentlichen Haushalte belasten, werden als indirekte Krisenkosten
betrachtet.
Die gesamte Belastung der
öffentlichen Haushalte durch die direkten und indirekten Kosten der Finanzmarkt-
und Wirtschaftskrise kann auch für Österreich nicht exakt quantifiziert werden (Staatsschuldenausschuss, 2011). Im Folgenden
wird versucht, die direkten Krisenkosten für die öffentlichen Haushalte in Österreich
und so weit wie möglich auch die indirekten Krisenkosten in Form von Konjunktur-
und Arbeitsmarktpaketen sowie Maßnahmen im Rahmen des Krisenmanagements in der Eurozone
(Kreditaufnahme für Griechenland, Portugal, Irland und den Europäischen Stabilitätsmechanismus)
zu beziffern. Das gesamte Ausmaß der indirekten Kosten kann nicht bestimmt werden,
es dürfte aber ein Mehrfaches der direkten Kosten betragen (Köhler-Töglhofer – Reiss, 2010).
Neben der Finanzmarkt-
und Wirtschaftskrise (Bankenpaket, Konjunktur- und Arbeitsmarktpakete – einschließlich des Vorziehens der ursprünglich
für 2010 geplanten Steuerreform auf 2009, Krisenmanagement Eurozone; Auswirkungen
auf die Schuldenquote 2012 +7,6 Prozentpunkte) belasten weitere diskretionäre Maßnahmen
("Anti-Teuerungspaket" 2008, Nationalratsbeschlüsse vom September 2008,
Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge, Steuerreform ab 2010; Schuldenquote
2012 +2,8 Prozentpunkte) den Bundeshaushalt nachhaltig. Auch durch die (Wieder-)Eingliederung
außerbudgetärer Schulden im März 2011 erhöhte sich der Schuldenstand in den letzten
Jahren (Schuldenquote 2012 +3,2 Prozentpunkte). Übersicht 1 fasst die bezifferbaren
Kosten der Krise und weiterer diskretionärer Ausgabenerhöhungen bzw. Abgabensenkungen
sowie die Auswirkungen der (Wieder-)Eingliederung außerbudgetärer Schulden auf den
Schuldenstand zusammen. Insgesamt erhöhte sich die Staatsschuldenquote durch die
verschiedenen diskretionären Maßnahmen seit 2008 (unter der Annahme, dass sie vollständig
aus einer Erhöhung der Neuverschuldung finanziert werden und unter Vernachlässigung
expansiver Effekte und damit positiver Rückwirkungen auf BIP und Verschuldung) um
16,5 Prozentpunkte.
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Übersicht 1: Wichtige
Ursachen des Anstieges der Schuldenquote in Österreich seit 2008 |
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Stand 2012 |
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Mio. € |
In % des BIP |
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Bankenpaket |
9.151 |
3,0 |
Konjunktur- und Arbeitsmarktpakete1) |
6.884 |
2,2 |
Krisenmanagement Euro-Raum |
. |
2,4 2) |
(Wieder-)Eingliederungen und sonstige statistische
Revisionen (ÖBB)3), Krankenanstaltenbetriebsgesellschaften, Wohnbau
Burgenland GmbH, Cash Collaterals) |
9.852 |
3,2 |
Steuerreform ab 20104) |
8.918 |
2,9 |
Sonstiges (Nationalratsbeschlüsse 24. August 2008,
"Antiteuerungspaket", Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge)5) |
8.552 |
2,8 |
|
||
Summe |
16,5 |
|
Q: Bundesministerium für Finanzen, Statistik Austria,
WIFO-Zusammenstellung und -Berechnungen. –
1) Kumuliert 2009/2012, einschließlich Einnahmeausfälle durch Vorziehen
der Steuerreform auf 2009. – 2)
Steigt bis auf 3% des BIP 2014 und geht dann allmählich leicht zurück; nicht relevant
für Haushaltsüberwachung, sondern wird herausgerechnet, sodass unter diesem Titel
kein Verfahren wegen übermäßigen Defizits eröffnet werden kann. – 3) Stand 2011; künftig 1,3 bis 1,5
Mrd. € p. a. – 4) Einnnahmeausfälle ab
2010, kumuliert 2010/2012. – 5) Kumuliert
2008/2012. |
||
|
Ende Oktober 2008 wurde
neben zwei Konjunkturpaketen sowie arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Milderung
der realwirtschaftlichen Effekte der Finanzmarktkrise ein Maßnahmenpaket zur Sicherung
und Stabilisierung des österreichischen Finanzmarktes verabschiedet. Dieses "Bankenpaket"
war ursprünglich auf ein Gesamtvolumen von 100 Mrd. € angelegt. Bis zu 15 Mrd. €
waren im Rahmen des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes für Eigenkapitalmaßnahmen
für Kreditinstitute und Versicherungsgesellschaften vorgesehen (Partizipationskapital,
Erwerb von Gesellschaftsanteilen an Instituten durch den Bund, Haftungsübernahmen
für ausfallsgefährdete Kredite und Veranlagungen). Der bis Ende 2010 befristet zur
Verfügung gestellte Haftungsrahmen für Wertpapieremissionen der Banken (Interbankmarktstärkungsgesetz)
war ursprünglich mit 75 Mrd. € angesetzt. Davon wurden 2009 10 Mrd. € als Haftungen
für Unternehmen (Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz) und 2010 15 Mrd. € als
Griechenland-Hilfe und Euro-Schutzschirm (Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz) umgewidmet.
Bis zu 10 Mrd. € umfasste die bis Ende 2009 befristete unbegrenzte Einlagensicherung
für private Sparer sowie Klein- und Mittelbetriebe (Bankwesengesetz), die überhaupt
nicht in Anspruch genommen wurde.
Übersicht 2 zeigt das Volumen
der Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung im Überblick (Stand Frühjahr 2012).
An rückzahlbarem Partizipationskapital,
das der Bund den Banken gegen die Zahlung von Dividenden zur Stärkung der Eigenkapitalbasis
temporär zur Verfügung stellt, stehen derzeit 4,1 Mrd. € aus. Von seiner Grundkonzeption
her soll das Partizipationskapital mittelfristig zurückgezahlt werden und somit
das Bundesbudget nicht definitiv belasten. Im Rahmen ihrer Teilverstaatlichung wird
das an die Österreichische Volksbanken AG (ÖVAG) übertragene Partizipationskapital
(1.000 Mio. €) 2012 um 700 Mio. € herabgesetzt; diese Summe belastet als Kapitalzuschuss
das Bundesbudget endgültig. Bereits 2011 wurde das an die Hypo Alpe-Adria-Bank AG
geleistete Partizipationskapital von ursprünglich 1.350 Mio. € um 625 Mio. € herabgesetzt,
weitere 450 Mio. € wurden in Grundkapital umgewandelt. Somit wurde auch für die
Hypo Alpe-Adria der größere Teil des Partizipationskapitals (1.075 Mio. €) in für
den Bund verlorene Kapitalzuschüsse umgewandelt. Die ersten Rückzahlungen von Partizipationskapital
von insgesamt 900 Mio. € (durch die Erste Group Bank AG und die Österreichische
Volksbanken-AG) waren ursprünglich bereits für 2011 vorgesehen; sie konnten jedoch
von beiden Banken nicht geleistet werden. Für 2012 ist die Rückzahlung von 300 Mio.
€ an Partizipationskapital im Bundesvoranschlag budgetiert.
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Übersicht 2: Volumen
der Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung |
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Stand Frühjahr 2012 |
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Partizipationskapital1) |
Kapitalzuschuss |
Garantie, Haftung, Bürgschaft |
Garantien für Wertpapieremissionen2) |
|
Mio. € |
||||
|
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Hypo Alpe-Adria-Bank International AG |
275 3) |
1.075 4) |
200 |
598 |
Erste Group Bank AG |
1.224 |
2.500 |
||
Österreichische Volksbanken-AG |
300 5) |
950 6) |
100 |
3.000 |
Raiffeisen Bank International AG |
1.750 |
2.750 |
||
Kommunalkredit Austria AG einschließlich KA Finanz
AG |
1.459 7) |
2.500 8) |
5.601 |
|
1.268 9) |
||||
BAWAG |
550 |
|||
|
||||
Summe |
4.099 |
3.484 |
4.068 |
14.449 |
Q: Bundesministerium für Finanzen, Medienberichte, WIFO-Zusammenstellung und -Berechnungen. Einschließlich Maßnahmen zur Teilverstaatlichung der Österreichische Volksbanken AG sowie neue Eigenkapitalmaßnahmen und Haftungen für KA Finanz AG im Frühjahr 2012. – 1) Dividende 8%: Hypo Alpe-Adria-Bank International AG, Erste Group Bank AG, Raiffeisen Bank International AG; Dividende 9,3%: Österreichische Volksbanken-AG, BAWAG. – 2) Stand Ende 2011. – 3) Ursprünglich 1.350 Mio. €. – 4) Herabsetzung Partizipationskapital: 625 Mio. €, Wandlung Partizipationskapital: 450 Mio. €. – 5) Ursprünglich 1.000 Mio. €. – 6) Herabsetzung Partizipationskapital: 700 Mio. €, Kapitalerhöhung: 250 Mio. €. – 7) Bis Ende 2011: Kapitalerhöhung bzw. Gesellschafterzuschuss Kommunalkredit Austria AG: 250 Mio. €, Gesellschafterzuschüsse KA Finanz AG: 210 Mio. €; Frühjahr 2012: Gesellschafterzuschuss: 610 Mio. €, Erhöhung Grundkapital KA Finanz AG: 389 Mio. €; 2013 zusätzlich Tilgung der Bürgschaft von 1.000 € für die KA Finanz AG: 1.137 Mio. €. – 8) Haftung für Commercial-Paper-Programm. – 9) Bürgschaft im Rahmen der Ende 2009 zur Kapitalisierung der KA Finanz AG eingerichteten Besserungsscheinkonstruktion, die Ende 2011 gezogen wurde: 1.000 Mio. €; der Bund wird diese offene Forderung durch eine Zahlung von 1.137 Mio. € Mitte 2013 tilgen, sodass die Bürgschaft dann durch einen Kapitalzuschuss in entsprechender Höhe ersetzt wird; Haftung für Forderungen: zusätzlich 268 Mio. €. |
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|
Im Frühjahr 2012 stehen
aus Sicht des Bundes verlorene Kapitalzuschüsse
an Banken (Kapitalerhöhungen, Gesellschafterzuschüsse usw.) von insgesamt 3.484
Mio. € fest. Davon entfallen 1.075 Mio. € auf die Hypo Alpe-Adria. 1.459 Mio. €
gehen an die Kommunalkredit Austria AG (einschließlich deren Bad Bank KA Finanz
AG; an die Kommunalkredit Austria AG Kapitalerhöhung bzw. Gesellschafterzuschuss
von insgesamt 250 Mio. €; an die KA Finanz AG bis Ende 2011 Gesellschafterzuschüsse
210 Mio. €, im Frühjahr 2012 Gesellschafterzuschuss weitere 610 Mio. € und Grundkapitalerhöhung
389 Mio. €). Anfang 2012 wurden darüber hinaus auch für die Österreichische Volksbanken-AG
Kapitalzuschüsse von insgesamt 950 Mio. € beschlossen: 700 Mio. € in Form der erwähnten
Herabsetzung des größeren Teils des Partizipationskapitals sowie weitere 250 Mio.
€ als Kapitalerhöhung. 2013 wird der Bund eine Bürgschaft für die KA Finanz AG in
Höhe von 1.000 Mio. € tilgen, sodass diese dann ebenfalls in einen Kapitalzuschuss
umgewandelt wird. Die Bürgschaft ist aufgrund einer Eurostat-Entscheidung bereits
seit 2010 mit einem Umfang von 1.000 Mio. € in den Staatsschulden sowie im öffentlichen
Defizit (gemäß Maastricht-Definition) enthalten. Aus heutiger Sicht werden damit
die Kapitalzuschüsse der öffentlichen Hand an österreichische Banken im Jahr 2013
4.621 Mio. € erreichen (bereits feststehende Kapitalzuschüsse 3.484 Mio. €, Tilgung
der Bürgschaft für die KA Finanz AG 1.137 Mio. €). Sofern sie nicht durch künftige
Verkaufserlöse der (teilweise) notverstaatlichten Banken gedeckt werden können,
bilden sie endgültige Kosten für den Bund. Ein weiterer möglicher Kapitalbedarf
der Hypo Alpe-Adria ist hier noch nicht berücksichtigt.
Daneben übernahm der Bund
mit Stand Frühjahr 2012 Garantien, Haftungen
bzw. Bürgschaften für Aktiva oder Passiva der (teilweise) notverstaatlichten
Banken im Umfang von knapp 4,1 Mrd. €. Darunter ist eine Haftung von 200 Mio. €
für die Hypo Alpe-Adria und von 100 Mio. € für die ÖVAG. Der Bund haftet zudem für
ein Commercial-Paper-Programm der KA Finanz AG im Umfang von 2,5 Mrd. €. Für die
KA Finanz AG besteht neben der erwähnten Bürgschaft (1 Mrd. €) eine weitere Haftung
in Höhe von 268 Mio. €. Im Prinzip sind übernommene Haftungen, Garantien und Bürgschaften
Eventualverbindlichkeiten und werden daher nicht budgetiert. Allerdings wird die
Bürgschaft für die KA Finanz AG von 1.000 Mio. € den Bundeshaushalt 2013 insofern
endgültig belasten, als der Bund eine Tilgung für diese Bürgschaft leisten muss.
Auch für die anderen Haftungen an die (teilweise) notverstaatlichten Banken, die
für notleidende Bankkredite usw. übernommen wurden, besteht ein gewisses Risiko,
dass sie schlagend werden und dann für den Bundeshaushalt entsprechende definitive
Kosten verursachen.
Die Garantien für Wertpapieremissionen der Banken, für deren Übernahme durch den Bund
die Banken Haftungsentgelte leisten, erreichten Ende 2011 ein Volumen von 14,45
Mrd. €. Der Haftungsrahmen für diese Emissionen war bis Ende 2010 befristet, sodass
seither keine neuen Garantien übernommen werden, sondern die bestehenden Haftungen
allmählich auslaufen. Bis Ende März 2012 ging der Umfang der Garantien auf 9,7 Mrd.
€ zurück (Bundesministerium für Finanzen,
2012B).
Übersicht 3 fasst die Budgeteffekte
(Einzahlungen und Auszahlungen)[a]) der Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung in
den Jahren 2008 bis 2011 sowie die erwarteten Einzahlungen und Auszahlungen gemäß
Bundesvoranschlag 2012 zusammen. Dabei werden Auszahlungen und Rückzahlungen von
Partizipationskapital nicht erfasst, da diese das Budget nicht dauerhaft belasten,
sofern sie wie geplant zurückgezahlt werden. Auszahlungen sind Kapitalerhöhungen
bzw. Gesellschafterzuschüsse sowie die Refinanzierungskosten für den Bund, der die
Mittel zur Bankenhilfe auf dem Kapitalmarkt beschaffen muss. An Einzahlungen fallen
Dividendenzahlungen der Banken für das Partizipationskapital an, sofern sie Gewinne
erwirtschaften, sowie – gewinnunabhängig
– Entgelte für die vom Bund übernommenen Haftungen
und gegebenenfalls sonstige Einnahmen. Im Zeitraum 2008 bis 2011 übersteigen die
kumulierten Auszahlungen (2,1 Mrd. €) die kumulierten Einzahlungen (1,4 Mrd. €);
per Saldo entstanden dem Bundeshaushalt in diesem Zeitraum Kosten für die Bankenhilfen
von 0,7 Mrd. €. Gemäß Bundesvoranschlag 2012 wird im laufenden Jahr (einschließlich
erwarteter Einnahmen aus Beteiligungsverkäufen der KA Finanz AG von 250 Mio. €)[b]) mit einem Überschuss der Einzahlungen über die
Auszahlungen von 0,6 Mrd. € gerechnet, der fast für einen Ausgleich von Auszahlungen
und Einzahlungen seit 2008 sorgen sollte.
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Übersicht 3: Budgeteffekte des Bankenpakets 2008-2012 |
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2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2008 bis 2011 |
Bundesvoranschlag 20121) |
|
Mio. € |
||||||
|
||||||
Auszahlungen |
444 |
288 |
1.371 |
2.103 |
75 |
|
Kapitalerhöhungen, Gesellschafterzuschüsse |
310 |
75 |
1.150 |
1.535 |
75 |
|
Refinanzierungskosten |
134 |
213 |
221 |
568 |
||
|
||||||
Einzahlungen |
3 |
217 |
564 |
621 |
1.405 |
668 |
Dividenden Partizipationskapital2) |
0 |
263 |
289 |
552 |
241 |
|
Haftungsentgelte |
3 |
217 |
301 |
332 |
853 |
177 |
Sonstige Einnahmen |
250 3) |
|||||
|
||||||
Saldo |
3 |
–227 |
276 |
–750 |
–698 |
593 |
Q: Bundesministerium für Finanzen, WIFO-Zusammenstellung
und -Berechnungen. Ohne rückzahlbares Partizipationskapital; ohne quantitativ
vernachlässigbare Einnahmen aus Pönalezahlungen sowie Aufwendungen für die Finanzmarktbeteiligung
Aktiengesellschaft des Bundes; ohne die für 2013 vorgesehene Tilgung für Bürgschaft
für die KA Finanz AG. – 1)
Ohne die für 2012 zugesagten weiteren Kapitalzuschüsse an KA Finanz AG und Österreichische
Volksbanken-AG. – 2) Dividendenausfall
2010 Hypo Alpe-Adria-Bank International AG 36 Mio. €, Österreichische Volksbanken-AG
93 Mio. €; 2011 Hypo Alpe-Adria-Bank International AG 72 Mio. €, Österreichische
Volksbanken-AG 93 Mio. €, in Summe 294 Mio. €. –
3) Einnahmen aus Beteiligungsverkäufen. |
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|
Dabei sind allerdings weder
die Refinanzierungskosten des Jahres 2012 noch die für 2012 bereits zugesagten weiteren
Kapitalzuschüsse für KA Finanz AG (999 Mio. €) und ÖVAG (950 Mio. €) berücksichtigt,
die erst nach Erstellung des Bundesvoranschlages beschlossen wurden. Nicht enthalten
ist auch die 2013 anfallende Tilgung der Bürgschaft für die KA Finanz AG (1.137
Mio. €). Insgesamt dürften die definitiven Ausgaben des Bundes für Kapitalzuschüsse
an die Banken sowie die Refinanzierung der erforderlichen Schuldaufnahmen für Maßnahmen
zur Finanzmarktstabilisierung die künftigen Einzahlungen von Dividenden und Haftungsentgelten
deutlich übersteigen. Aus heutiger Sicht werden daher wahrscheinlich die Auszahlungen
im Zusammenhang mit den Bankenhilfen (Kapitalzuschüsse an Banken, Refinanzierungskosten)
höher sein als die Einnahmen (Dividenden, Haftungsentgelte, Verkaufserlöse von Hypo
Alpe-Adria und Kommunalkredit Austria AG), sodass die verschiedenen Maßnahmen das
Bundesbudget per Saldo mittelfristig endgültig belasten.
Die einzelnen Maßnahmen
haben unterschiedliche Auswirkungen auf das Maastricht-Defizit und den Schuldenstand.
Die Vergabe von Partizipationskapital erhöht temporär (bis zur Rückzahlung) den
Schuldenstand, ist aber defizitneutral. Die Rückzahlung von Partizipationskapital
verringert den Schuldenstand entsprechend. Kapitalzuschüsse sind nur dann defizitneutral,
wenn sie an "gesunde", nicht an (teilweise) notverstaatlichte Banken geleistet
werden. Sie erhöhen jedenfalls den Schuldenstand. Haftungen und Bürgschaften sind
grundsätzlich sowohl defizit- als auch schuldenneutral, da sie – solange sie nicht schlagend werden – nicht mit Auszahlungen verbunden sind. Werden sie
allerdings für nicht "gesunde" Banken übernommen, sind sie gemäß den Eurostat-Vorgaben
dem Schuldenstand und dem Maastricht-Defizit hinzuzurechnen. Übersicht 4 gibt einen
Überblick über die (voraussichtlichen) Auswirkungen des Bankenpakets auf den Schuldenstand
mit Stand Frühjahr 2012.
Das Partizipationskapital
erhöht, sofern es wie vorgesehen zurückgezahlt wird, den Schuldenstand temporär
um 4.099 Mio. € (1,3% des BIP von 2012). Die bisher geleisteten Kapitalzuschüsse
(Kapitalerhöhungen, Gesellschafterzuschüsse usw.) bewirken einen endgültigen Anstieg
des Schuldenstandes um 3.484 Mio. € (1,1% des BIP von 2012). Die schuldenstandrelevanten
Haftungen und Bürgschaften für die (teilweise) notverstaatlichten Banken dürften
derzeit mit 1.568 Mio. € zu Buche schlagen (0,5% des BIP von 2012). Insgesamt entfallen
somit 3 Prozentpunkte der Schuldenquote von 2012 auf verschiedene Maßnahmen zur
Finanzmarktstabilisierung, sind also durch die direkten Kosten der Finanzmarktkrise
für die öffentlichen Haushalte bedingt.
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Übersicht 4: Auswirkungen
des Bankenpakets auf den Schuldenstand |
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Stand Frühjahr 2012 |
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Erhöhung des Schuldenstandes |
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|
Mio. € |
In % des BIP |
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Partizipationskapital |
4.099 |
1,3 |
Kapitalzuschüsse |
3.484 |
1,1 |
Haftungen, Bürgschaften |
1.568 1) |
0,5 |
|
||
Summe |
9.151 |
3,0 |
Q: Bundesministerium für Finanzen, WIFO-Zusammenstellung und -Berechnungen. – 1) Einschließlich Bürgschaft von 1.000 Mio. € für KA Finanz AG, die 2013 vom Bund getilgt wird (einschließlich Zinsen 1.137 Mio. €). |
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Im März 2012 wurde der
Bundesfinanzrahmen 2013-2016 verabschiedet. Er ist ebenso wie der vorhergehende
Bundesfinanzrahmen vom April 2011 vom Bemühen geprägt, die öffentlichen Haushalte
in Österreich wieder auf eine finanziell nachhaltige Basis zu stellen.
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Übersicht 5: Bundesfinanzrahmen 2013-2016 im Überblick |
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Bundesfinanzrahmen 2013-2016 |
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Veränderungen gegenüber dem Bundesfinanzrahmen 2012-2015 |
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20111) |
20122) |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
Ø 2011/2016 |
Ø 2013/2016 |
20113) |
20122) |
2013 |
2014 |
2015 |
|
Mrd. € |
Jährliche Veränderung in % |
Mrd. € |
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Einzahlungen |
63,5 |
65,3 |
68,4 |
70,2 |
72,6 |
75,9 |
+3,7 |
+3,6 |
+0,9 |
+1,2 |
+2,1 |
+0,9 |
+1,5 |
Auszahlungsobergrenzen gemäß Bundesfinanzrahmengesetz |
67,8 |
75,6 |
74,3 |
73,9 |
73,9 |
76,5 |
+2,4 |
+1,0 |
–2,3 |
+2,0 |
+1,0 |
–0,7 |
–1,6 |
Recht, Sicherheit |
7,7 |
8,1 |
8,0 |
7,9 |
7,7 |
7,9 |
+0,4 |
–0,5 |
–0,2 |
+0,0 |
+0,1 |
+0,0 |
–0,1 |
Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie |
32,8 |
35,6 |
35,7 |
36,3 |
36,8 |
37,8 |
+2,9 |
+2,0 |
–0,4 |
+0,0 |
–0,2 |
–0,4 |
–0,1 |
Bildung, Forschung, Kunst, Kultur |
11,9 |
12,7 |
13,0 |
12,9 |
13,0 |
13,1 |
+1,9 |
+0,3 |
–0,0 |
+0,4 |
+1,0 |
+0,8 |
+0,7 |
Wirtschaft, Infrastruktur, Umwelt |
8,2 |
11,0 |
9,3 |
8,5 |
8,2 |
8,4 |
+0,5 |
–3,5 |
–0,6 |
+2,0 |
+1,0 |
+0,0 |
–0,5 |
Kassa, Zinsen |
7,2 |
8,3 |
8,3 |
8,4 |
8,4 |
9,3 |
+5,3 |
+4,0 |
–1,2 |
–0,4 |
–0,9 |
–1,1 |
–1,5 |
|
|||||||||||||
Administrativer Saldo |
–4,4 |
–10,3 |
–5,9 |
–3,7 |
–1,3 |
–0,6 |
–33,0 |
–53,6 |
+3,3 |
–0,9 |
+1,1 |
+1,5 |
+3,1 |
Q: Bundesministerium für Finanzen, WIFO-Berechnungen.
Rundungsdifferenzen. – 1)
Vorläufiger Erfolg. – 2)
Einschließlich Vorlaufzahlungen von 1,25 bzw. 1,4 Mrd. €. Vorlaufzahlung sind
Regelungen im neuen Haushaltsrecht, durch die Zahlungen für das Folgejahr bereits
im Dezember budgettechnisch wirksam werden. Dies berührt nicht die Maastricht-Regelungen,
wonach weiterhin die Zugehörigkeit zum jeweiligen Wirtschaftsjahr ausschlaggebend
ist. – 3) Vergleich Bundesvoranschlag mit
dem vorläufigen Erfolg. |
|||||||||||||
|
Der Bundesfinanzrahmen 2013-2016 enthält für diesen Vierjahreszeitraum die Auszahlungsobergrenzen[c]) für die einzelnen Untergliederungen des Bundeshaushaltes sowie die in grobe Kategorien gegliederten geplanten Einzahlungen. Die Einzahlungen steigen demnach von 63,5 Mrd. € 2011 auf 68,4 Mrd. € 2013 und 75,9 Mrd. € 2016 (Übersicht 5).
|
|||||||||
Übersicht 6: Makroökonomische Rahmenbedingungen |
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Strategiebericht 2012-2015 |
Strategiebericht 2013-2016 |
||||||||
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
|
Bruttoinlandsprodukt |
|||||||||
Veränderung gegen das Vorjahr in
%, real |
+2,0 |
+2,1 |
+2,2 |
+2,2 |
+0,4 |
+1,6 |
+2,0 |
+2,2 |
+2,1 |
Veränderung gegen das Vorjahr in
%, nominell |
+4,1 |
+3,8 |
+4,0 |
+4,0 |
+2,7 |
+3,2 |
+3,6 |
+3,8 |
+3,8 |
Mrd. €, nominell |
309,2 |
320,9 |
333,8 |
347,1 |
309,9 |
320,0 |
331,6 |
344,2 |
357,1 |
Lohn- und Gehaltssumme, brutto, nominell |
|||||||||
Veränderung gegen das Vorjahr in
% |
+2,8 |
+3,2 |
+3,4 |
+3,7 |
+3,7 |
+2,4 |
+3,7 |
+4,2 |
+4,1 |
Pro Kopf |
+2,3 |
+2,6 |
+2,7 |
+3,0 |
+2,9 |
+1,8 |
+2,6 |
+3,0 |
+2,9 |
Unselbständig aktiv Beschäftigte |
|||||||||
Veränderung gegen das Vorjahr in
% |
+0,5 |
+0,6 |
+0,7 |
+0,7 |
+0,6 |
+0,4 |
+1,0 |
+1,1 |
+1,1 |
Arbeitslose |
|||||||||
In 1.000 |
256,2 |
257,0 |
253,0 |
249,0 |
263,0 |
274,5 |
281,0 |
277,0 |
274,0 |
Arbeitslosenquote |
|||||||||
In % der Erwerbspersonen laut Eurostat |
+4,5 |
+4,5 |
+4,4 |
+4,3 |
+4,5 |
+4,7 |
+4,7 |
+4,6 |
+4,4 |
Q: Bundesministerium für Finanzen,
WIFO. |
|||||||||
|
|
|||||||
Übersicht 7: Auszahlungen
laut Bundesfinanzrahmen 2013-2016 im Detail |
|||||||
|
|
|
|
|
|||
Vorläufiger Erfolg |
Bundesfinanzrahmen 2013-2016 |
Jährliche Veränderung |
|||||
|
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
Ø 2013/2016 |
Mio. € |
In % |
||||||
|
|||||||
Rubriken 0, 1: Recht
und Sicherheit |
7.702,1 |
8.122,5 |
7.978,2 |
7.857,5 |
7.705,6 |
7.857,4 |
–0,5 |
Präsidentschaftskanzlei |
7,5 |
8,1 |
7,8 |
7,5 |
7,4 |
7,6 |
–0,9 |
Bundesgesetzgebung |
136,3 |
173,0 |
136,3 |
137,6 |
138,3 |
142,3 |
+1,4 |
Verfassungsgerichtshof |
11,8 |
12,6 |
12,8 |
14,0 |
14,8 |
15,1 |
+5,7 |
Verwaltungsgerichtshof |
15,7 |
16,9 |
17,0 |
16,5 |
16,5 |
17,0 |
±0,0 |
Volksanwaltschaft |
6,3 |
7,3 |
10,2 |
10,0 |
10,1 |
10,3 |
+0,3 |
Rechnungshof |
27,4 |
30,9 |
30,6 |
30,4 |
30,3 |
31,2 |
+0,6 |
Bundeskanzleramt |
326,3 |
343,5 |
325,1 |
322,4 |
309,7 |
312,7 |
–1,3 |
Inneres |
2.294,9 |
2.470,2 |
2.505,0 |
2.494,7 |
2.473,9 |
2.536,3 |
+0,4 |
Äußeres |
416,6 |
422,8 |
392,0 |
380,3 |
384,5 |
387,3 |
–0,4 |
Justiz |
1.201,7 |
1.185,9 |
1.199,2 |
1.209,7 |
1.203,6 |
1.222,9 |
+0,7 |
Militärische Angelegenheiten, Sport |
2.158,2 |
2.232,3 |
2.149,4 |
2.133,8 |
2.021,3 |
2.057,5 |
–1,4 |
Finanzverwaltung |
1.099,4 |
1.219,0 |
1.192,8 |
1.100,6 |
1.095,2 |
1.117,2 |
–2,2 |
Rubrik 2: Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie |
32.808,1 |
35.571,8 |
35.662,0 |
36.276,5 |
36.736,2 |
37.822,1 |
+2,0 |
Arbeit |
6.034,2 |
6.191,3 |
6.405,8 |
6.593,0 |
6.581,3 |
6.610,3 |
+1,1 |
Soziales, Konsumentenschutz |
2.454,3 |
3.005,4 |
2.888,5 |
2.925,9 |
2.982,4 |
3.041,6 |
+1,7 |
Sozialversicherung |
9.113,8 |
10.024,0 |
10.181,6 |
10.065,0 |
9.846,2 |
10.037,2 |
–0,5 |
Pensionen |
8.007,6 |
9.017,3 |
8.693,9 |
8.948,7 |
9.281,2 |
9.817,8 |
+4,1 |
Gesundheit |
904,3 |
928,2 |
925,8 |
943,3 |
971,6 |
961,1 |
+1,3 |
Familie und Jugend |
6.293,9 |
6.405,6 |
6.566,4 |
6.800,6 |
7.073,5 |
7.354,1 |
+3,8 |
Rubrik 3: Bildung, Forschung, Kunst und Kultur |
11.936,2 |
12.647,6 |
13.001,4 |
12.898,2 |
12.946,2 |
13.135,2 |
+0,3 |
Unterricht, Kunst und Kultur |
7.847,8 |
8.316,9 |
8.500,4 |
8.426,1 |
8.479,0 |
8.664,3 |
+0,6 |
Wissenschaft und Forschung |
3.632,3 |
3.847,5 |
4.022,0 |
3.971,3 |
3.966,4 |
3.970,2 |
–0,4 |
Wirtschaft (Forschung) |
106,2 |
100,8 |
97,9 |
101,6 |
101,6 |
101,6 |
+1,2 |
Verkehr, Innovation, Technologie (Forschung) |
349,9 |
382,4 |
381,1 |
399,2 |
399,2 |
399,1 |
+1,6 |
Rubrik 4: Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt |
8.194,2 |
10.955,3 |
9.320,3 |
8.457,0 |
8.155,9 |
8.367,4 |
–3,5 |
Wirtschaft |
408,7 |
445,5 |
389,4 |
380,6 |
377,2 |
381,9 |
–0,6 |
Verkehr, Innovation und Technologie |
2.741,7 |
2.970,6 |
2.957,5 |
3.248,8 |
3.434,7 |
3.576,9 |
+6,5 |
Land-, Forst- und Wasserwirtschaft |
2.033,8 |
2.144,6 |
2.084,6 |
2.125,5 |
2.049,6 |
2.054,9 |
–0,5 |
Umwelt |
678,0 |
1.007,5 |
667,1 |
639,4 |
640,3 |
662,2 |
–0,2 |
Finanzausgleich |
689,3 |
770,4 |
804,0 |
838,9 |
870,5 |
908,9 |
+4,2 |
Bundesvermögen |
1.563,1 |
1.723,9 |
1.138,4 |
1.090,7 |
650,5 |
649,5 |
–17,1 |
Finanzmarktstabilität |
79,6 |
1.892,8 |
1.279,3 |
133,1 |
133,1 |
133,1 |
–53,0 |
Rubrik 5: Kassa
und Zinsen |
7.173,1 |
8.282,7 |
8.241,4 |
8.350,2 |
8.336,2 |
9.280,5 |
+4,0 |
Kassenverwaltung |
345,6 |
335,6 |
365,9 |
287,5 |
265,5 |
259,2 |
–10,9 |
Finanzierungen, Währungstauschverträge |
6.827,5 |
7.947,1 |
7.875,5 |
8.062,7 |
8.070,7 |
9.021,3 |
+4,6 |
|
|||||||
Summe Allgemeiner
Haushalt |
67.813,7 |
75.579,9 |
74.203,3 |
73.839,4 |
73.880,1 |
76.462,6 |
+1,0 |
Q: Bundesministerium für Finanzen, Strategiebericht 2013-2016, WIFO-Berechnungen. Ab 2012 einschließlich Vorlaufzahlungen (2012: 1,4 Mrd. €). |
|||||||
|
Daraus ergibt sich eine
durchschnittliche Zuwachsrate von 3,7% p. a. für den Zeitraum 2011 bis 2016 bzw.
von 3,6% p. a. für den Zeitraum von 2013 bis 2016. Aufgrund der unerwartet guten
Konjunktur waren die Einzahlungen 2011 um 0,9 Mrd. € höher als präliminiert. Entsprechend
wird auch für die kommenden Jahre mit höheren Einzahlungen als laut dem vorhergehenden
Bundesfinanzrahmen 2012-2015 (vom April 2011) gerechnet.
Die Auszahlungsobergrenzen
steigen von 67,8 Mrd. € 2011 auf 75,6 Mrd. € 2012[d]). 2013 gehen sie zurück auf 74,3 Mrd. €[e]), 2014 und 2015 sinken sie weiter auf jeweils etwa
73,9 Mrd. €, steigen 2016 aber wieder auf 76,5 Mrd. €. Die Auszahlungen erhöhen
sich somit im Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2016 um 1% pro Jahr. Die Auszahlungsobergrenzen
laut Bundesfinanzrahmen 2012-2015 bzw. laut Bundesvoranschlag 2011 wurden 2011 um
2,3 Mrd. € unterschritten: vor allem aufgrund von Minderausgaben an Zinszahlungen
aufgrund des niedrigeren Zinsniveaus (–0,9
Mrd. €), aber auch wegen eines geringeren Bundeszuschusses zur Sozialversicherung
(–0,5 Mrd. €) und geringerer Haftungsinanspruchnahmen
(–0,4 Mrd. €) sowie weiterer Minderausgaben in den
Ressorts Landwirtschaft, Umwelt und Wissenschaft. Für 2012 und 2013 wurden die Auszahlungsobergrenzen
nach oben, für 2014 und 2015 nach unten revidiert. Entsprechend verbessert sich
mit Ausnahme des Jahres 2012 der administrative Saldo im gesamten Planungszeitraum
deutlich.
|
|
||||||||
Übersicht 8: Einzahlungen
laut Bundesfinanzrahmen 2013-2016 im Detail |
|
||||||||
|
|||||||||
Vorläufiger Erfolg |
Bundesvoranschlag |
Bundesfinanzrahmen 2013-2016 |
Jährliche Veränderung |
||||||
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
Ø 2011/2016 |
Ø 2013/2016 |
||
Mio. € |
In % |
||||||||
|
|||||||||
Öffentliche Abgaben, brutto |
69.858 |
73.723 |
76.902 |
79.788 |
83.274 |
86.970 |
+4,5 |
+4,2 |
|
Lohnsteuer |
21.784 |
23.000 |
23.916 |
25.342 |
27.042 |
28.742 |
+5,7 |
+6,3 |
|
Veranlagte Einkommensteuer |
2.678 |
2.860 |
3.349 |
3.593 |
3.743 |
4.093 |
+8,9 |
+6,9 |
|
Körperschaftsteuer |
5.277 |
5.500 |
5.790 |
6.125 |
6.425 |
6.725 |
+5,0 |
+5,1 |
|
Kapitalertragsteuern |
2.712 |
2.980 |
3.040 |
3.350 |
3.550 |
3.650 |
+6,1 |
+6,3 |
|
Stabilitätsabgabe |
510 |
520 |
510 |
510 |
510 |
510 |
±0,0 |
±0,0 |
|
Sonderbeitrag zur Stabilitätsabgabe |
128 |
128 |
128 |
128 |
128 |
±0,0 |
|||
Vorwegbesteuerung Pensionskassen |
900 |
||||||||
Finanztransaktionssteuer |
500 |
500 |
500 |
||||||
Abgeltungszahlung |
1.000 |
50 |
50 |
50 |
|||||
Umsatzsteuer |
23.391 |
24.230 |
25.100 |
25.900 |
26.800 |
27.800 |
+3,5 |
+3,5 |
|
Verbrauchsteuern |
6.103 |
6.270 |
6.421 |
6.481 |
6.531 |
6.581 |
+1,5 |
+0,8 |
|
Verkehrsteuern |
5.627 |
5.672 |
5.923 |
6.044 |
6.190 |
6.336 |
+2,4 |
+2,3 |
|
Sonstige Abgaben |
1.775 |
1.663 |
1.725 |
1.765 |
1.805 |
1.855 |
+0,9 |
+2,5 |
|
Abzüglich |
|||||||||
Überweisungen an Länder, Gemeinden usw. |
–25.414 |
–26.344 |
–27.875 |
–28.815 |
–30.280 |
–31.706 |
+4,5 |
+4,4 |
|
Überweisungen an EU-Haushalt |
–2.512 |
–2.500 |
–2.600 |
–2.700 |
–2.900 |
–2.800 |
+2,2 |
+2,5 |
|
|
|||||||||
Öffentliche Abgaben, netto
|
41.931 |
44.879 |
46.426 |
48.273 |
50.093 |
52.463 |
+4,6 |
+4,2 |
|
Einzahlungen UG 20 Arbeit |
5.192 |
5.003 |
5.352 |
5.561 |
5.791 |
6.113 |
+3,3 |
+4,5 |
|
Einzahlungen UG 25 Familie und Jugend |
6.085 |
6.394 |
6.638 |
7.074 |
7.586 |
8.079 |
+5,8 |
+6,8 |
|
Sonstige Einzahlungen |
10.244 |
9.064 |
9.939 |
9.322 |
9.141 |
9.260 |
–2,0 |
–2,3 |
|
|
|||||||||
Einzahlungen insgesamt |
63.452 |
65.340 |
68.356 |
70.230 |
72.611 |
75.916 |
+3,7 |
+3,6 |
|
Q: Bundesministerium für Finanzen, Strategiebericht
2013-2016; WIFO. |
|
||||||||
|
|
||||||||
Übersicht 6 fasst die makroökonomischen
Rahmenbedingungen zusammen, auf denen der aktuelle Bundesfinanzrahmen beruht, auch
im Vergleich mit dem vorhergehenden Bundesfinanzrahmen. Die Wachstumsaussichten
verschlechterten sich vor allem für die Jahre 2012 und 2013 merklich, die Arbeitslosigkeit
wird voraussichtlich etwas höher ausfallen als bei der Erstellung des Bundesfinanzrahmens
2012-2015 angenommen.
|
Die EU-Strategie zur Stabilisierung der Europäischen
Wirtschafts- und Währungsunion: "Sixpack" |
Die EU-Strategie zur Bewältigung
der "Schuldenkrise" in der EU fokussiert sehr stark auf die Stärkung
der Budgetdisziplin. Sie enthält eine Reihe von Regelwerken. Das "Sixpack"
(in Kraft seit 13. Dezember 2011) umfasst folgende Elemente: Präventiver Arm des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (SWP) (VO 1175/2011) Ziel ist die Erreichung der mittelfristigen
Haushaltsziele (MTO) von "nahezu ausgeglichen oder im Überschuss" (gemessen
am strukturellen Budgetsaldo); das entspricht für Euro-Länder und Teilnehmer des
Wechselkursmechanismus II einem Defizit von höchstens –1% des BIP bis hin zu einem Überschuss (Österreich:
–0,5% des BIP); bei Überschreitung ist eine strukturelle
Konsolidierung um durchschnittlich 0,5% des BIP p. a. bis zur Erreichung des MTO
erforderlich. Ergänzend gilt eine Ausgabenregel: Das jährliche Primärausgabenwachstum
darf die mittelfristige Potentialwachstumsrate nicht übersteigen; bei Überschreitung
des MTO sollte es darunter liegen. Finanzielle Sanktionen (verzinsliche Einlage
von 0,2% des BIP) werden bei Verstößen gegen die geforderte strukturelle Konsolidierung
bzw. die Ausgabenregel verhängt. Korrektiver Arm des SWP (VO 1177/2011) Mitgliedsländer mit einer Staatsschuldenquote
von über 60% des BIP müssen die Schulden schrittweise verringern; die Differenz
zwischen 60% des BIP und der tatsächlichen Schuldenquote muss über die vergangenen
drei Jahre um durchschnittlich ein Zwanzigstel p. a. sinken; die Schuldenregel
soll erst nach einer Übergangsfrist von drei Jahren nach Beendigung eines laufenden
Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (ÜD-Verfahren) in Kraft treten. Künftig
löst nicht nur die Überschreitung der 3%-Defizitgrenze, sondern auch ein Verstoß
gegen die Schuldenregel ein ÜD-Verfahren aus. VO zur Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Raum (VO
1173/2011) Die Verordnung ergänzt die Reform
des SWP durch neue, abgestufte finanzielle Sanktionen für Euro-Länder: Im präventiven
Arm können künftig Verfehlungen mit einer verzinslichen Einlage von 0,2% des BIP
bestraft werden. Im korrektiven Arm kann bereits bei Feststellung eines übermäßigen
Defizits eine unverzinsliche Einlage von 0,2% des BIP gefordert werden, die bei
weiterer Missachtung von Ratsempfehlungen in eine Strafzahlung umgewandelt wird.
Für die Entscheidung über die Verhängung von Sanktionen gilt künftig die Abstimmungsregel
der "Reversed Qualified Majority": Eine Sanktion gilt als angenommen,
wenn der Rat nicht innerhalb von 10 Tagen mit qualifizierter Mehrheit dagegen
stimmt. Die Manipulation von Statistiken wird künftig mit einer Strafzahlung von
0,2% des BIP sanktioniert. Richtlinie über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der
Mitgliedsländer –
RL 2011/85/EU Ziel ist die Gewährleistung eines
Mindestmaßes an Qualität des nationalen haushaltspolitischen Rahmens und der Übereinstimmung
mit dem Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion. Dies betrifft insbesondere
die Systeme der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, Statistiken und Prognosepraktiken
sowie numerische Haushaltsregeln. Zudem sollen die Budgetsituation der staatlichen
Teilsektoren (Länder, Gemeinden, Sozialversicherungsträger) und deren Eventualverbindlichkeiten
genauer erfasst werden, und numerische Haushaltsregeln (z. B. österreichischer
Stabilitätspakt) sollen die Budgetdisziplin sämtlicher Gebietskörperschaften erhöhen
und ihren Beitrag zu den gesamtstaatlichen Konsolidierungsbemühungen sicherstellen. VO über Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (VO
1176/2011) Werden in einer Analyse makroökonomischer
Indikatoren ("Scoreboard") signifikante Verletzungen der Schwellenwerte
festgestellt und in einer Tiefenanalyse durch die Europäische Kommission in Zusammenarbeit
mit den betroffenen Mitgliedsländern bestätigt, so kann ein Verfahren bei makroökonomischen
Ungleichgewichten eingeleitet werden, das das Mitgliedsland zur Erstellung eines
Korrekturplans verpflichtet. Bei dessen Umsetzung wird das Verfahren ruhend gestellt,
bei wiederholten Verfehlungen werden finanzielle Sanktionen verhängt. VO über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer
Ungleichgewichte im Euro-Raum (VO 1174/2011) Diese Verordnung ergänzt jene zur
Prävention und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte; bei wiederholten
Verstößen gegen Auflagen des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten
wird eine Strafzahlung von 0,1% des BIP p. a. verhängt. |
Q: Bundesministerium für Finanzen
(2012A), European Commission (2012). |
|
Im Zeitraum 2011 bis 2016
steigen die Auszahlungen in allen fünf Rubriken (Übersicht 7). Zwischen 2013 und
2016 nehmen sie jedoch nur in Rubrik 2 – Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Familie, Rubrik 3 – Bildung,
Forschung, Kunst und Kultur sowie Rubrik 5 – Kassa
und Zinsen zu. In den Rubriken 0, 1 – Recht
und Sicherheit sowie Rubrik 4 – Wirtschaft,
Infrastruktur und Umwelt werden sie dagegen gesenkt. Überdurchschnittlich wachsen
zwischen 2013 und 2016 die Auszahlungen in Rubrik 2 – Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie (+2% p. a.)
und Rubrik 5 – Kassa und Zinsen (+4% p. a.);
die Gesamtausgaben erhöhen sich um 1% p. a. Die Ausgaben werden somit im Zeitraum
2013/2016 auch durch das zugleich mit dem neuen Bundesfinanzrahmen verabschiedete
Konsolidierungspaket II merklich gedämpft und steigen deutlich schwächer als das
nominelle BIP.
Die Bruttosteuereinnahmen
als größter Einnahmenposten des Bundes steigen zwischen 2011 und 2016 um 4,5% p.
a. und zwischen 2013 und 2016 um 4,2% p. a. (Übersicht 8). Überdurchschnittlich
erhöhen sich die Einnahmen aus der Lohnsteuer, der veranlagten Einkommensteuer,
der Körperschaftsteuer sowie den Kapitalertragsteuern. Getragen wird die Dynamik
der Bruttosteuereinnahmen wesentlich von den steuerlichen Konsolidierungsmaßnahmen
und unterstützt von dem ab 2013 prognostizierten mäßigen Wachstum des nominellen
BIP.
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Die EU-Strategie zur Stabilisierung der Europäischen
Wirtschafts- und Währungsunion: "Twopack" |
Das "Twopack" (soll im
Sommer 2012 beschlossen werden) umfasst folgende Elemente: VO über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten
über die gesamtstaatliche Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur
übermäßiger Defizite der Mitgliedsländer im Euro-Währungsgebiet Diese Verordnung sieht einen einheitlichen
Zeitrahmen für die öffentlichen Haushalte der Mitgliedsländer vor: Übermittlung
von mittelfristigem Fiskalrahmen und Stabilitäts- und Konvergenzprogramm bis 15.
April, des gesamtstaatlichen Haushaltsplanes bis 15. Oktober, des beschlossenen
Haushaltes bis 31. Dezember; Implementierung numerischer Fiskalregeln und Kontrolle
durch einen unabhängigen "Fiskalrat". Bei signifikanten Verstößen der
Haushaltspläne gegen den SWP kann die Europäische Kommission eine Überarbeitung
fordern. VO über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung
von Mitgliedsländern, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle
Stabilität im Euro-Währungsgebiet betroffen oder bedroht sind Der Staatshaushalt von Mitgliedsländern
mit schwerwiegenden Stabilitätsproblemen soll künftig, basierend auf einer Entscheidung
der Europäischen Kommission, einer vertieften Überwachung unterworfen werden können,
mit dem Ziel, sich wieder über den Kapitalmarkt refinanzieren zu können. Vorgesehen
ist u. a. die Möglichkeit der Empfehlung eines makroökonomischen Anpassungsprogrammes
durch die Europäische Kommission. Vertrag über Stabilität, Koordination und Governance – Fiskalpakt Dieser Vertrag wurde am 2. März 2012
von 25 EU-Ländern unterzeichnet. Er tritt in Kraft nach Ratifizierung durch mindestens
12 Euro-Länder. Die Mitgliedsländer sollen sich vorzugsweise
durch Verankerung in der Verfassung verpflichten, einen ausgeglichenen Haushalt
bzw. einen Haushaltsüberschuss zu erreichen (gemessen am strukturellen Budgetdefizit,
das einen länderspezifisch definierten Referenzwert von –0,5% bzw. –1%
des BIP bei einer Schuldenquote deutlich unter 60% des BIP nicht überschreiten
darf). Auch der automatische Korrekturmechanismus für den Fall signifikanter Abweichungen
von den Regeln soll vorzugsweise in der Verfassung festgeschrieben werden. Wenn
künftig ein Mitgliedsland die Regel bezüglich des strukturellen Defizits verletzt,
kann vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt werden. |
Q: Bundesministerium für Finanzen (2012A),
European Commission (2012). |
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Gemäß den Prognosen des
BMF wären ohne weitere Konsolidierungsmaßnahmen das strukturelle Defizit des Gesamtstaates
2016 über 3% des BIP und der Schuldenstand bei 78% des BIP gelegen. Als integralen
Bestandteil des neuen Bundesfinanzrahmens verabschiedete daher die Bundesregierung
im Februar 2012 ein weiteres Konsolidierungspaket ("Stabilitätspaket"),
das das im Oktober 2010 in Loipersdorf beschlossene "Konsolidierungspaket I"[f]) ergänzt. Zur Deckung der budgetären Kosten der
kurz darauf eingeleiteten Teilverstaatlichung der Österreichischen Volksbanken-AG
(ÖVAG) wurden im März 2012 weitere Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen. Dieses
"Konsolidierungspaket II", das ebenso wie der aktuelle Bundesfinanzrahmen
die Periode 2013 bis 2016 abdeckt, ist maßgeblich durch zwei aktuelle Entwicklungen
motiviert: durch die jüngsten Beschlüsse auf der EU-Ebene zur Stärkung der Budgetdisziplin,
die auch für Österreich eine Verschärfung des Konsolidierungskurses erfordern, und
durch die Herabstufung der Bonität der Republik Österreich durch die Ratingagentur
Standard & Poor's Mitte Jänner 2012.
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Die österreichische
Schuldenbremse und der neue österreichische Stabilitätspakt |
Am 7. Dezember 2011
beschloss der österreichische Nationalrat eine "Schuldenbremse" auf
Bundesebene nach deutschem Vorbild. Demnach muss der Bundeshaushalt (einschließlich
der Haushalte der Sozialversicherungsträger) ab 2017 grundsätzlich strukturell
ausgeglichen sein – das strukturelle Defizit
darf 0,35% des BIP nicht überschreiten. Details, insbesondere die Berechnung des
strukturellen Defizits sowie die Kontrolle und der Ausgleich von Abweichungen
vom Grenzwert, sind in einer Verordnung des Bundesministers für Finanzen geregelt.
Für Notsituationen wie Naturkatastrophen, eine schwere Rezession oder andere Ereignisse,
die sich der staatlichen Kontrolle entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich
beeinträchtigen, erlaubt eine Ausnahmeregel vorübergehend ein höheres strukturelles
Defizit. In diesem Fall ist gleichzeitig der Pfad der Verringerung des ausnahmsweise
höheren Defizits aufzuzeigen. Anfang Mai 2012 einigten
sich Bund, Länder und Gemeinden auf einen neuen österreichischen Stabilitätspakt,
der den geltenden Stabilitätspakt (2011 bis 2014) ersetzt und die Einbeziehung
der Länder und Gemeinden in eine gesamtstaatliche Schuldenbremse verankert. Der
Stabilitätspakt enthält ein System mehrfacher Fiskalregeln, das eine Regel über
den zulässigen Haushaltssaldo nach ESVG (Maastricht-Saldo), über den zulässigen
strukturellen Saldo (Schuldenbremse), über das zulässige Ausgabenwachstum (Ausgabenbremse)
und über die Senkung des öffentlichen Schuldenstandes nach ESVG (Schuldenquotenanpassung)
für die einzelnen Gebietskörperschaften umfasst. Nach der Schuldenbremse
ist dem Grundsatz eines ausgeglichenen Haushaltes für den Bund dann entsprochen,
wenn sein strukturelles Defizit 0,35% des BIP in den Jahren ab 2017 nicht überschreitet,
für Länder und Gemeinden darf es insgesamt höchstens 0,1% des BIP betragen. Die
Ausgabenbremse und die Regel über die Schuldenquotenanpassung orientieren sich
an den Vorgaben der EU-Regelwerke zur Stabilisierung der Wirtschafts- und Währungsunion. Der Stabilitätspakt
ist grundsätzlich unbefristet. Werden budgetrelevante Vereinbarungen einseitig
beschnitten (z. B. nicht einvernehmliche Änderungen der Gesundheits- und Pflegefinanzierung,
Steuerreform mit erheblichen Auswirkungen auf die Gebietskörperschaften, fehlende
Einigung auf einen neuen Finanzausgleich), ist jedoch eine automatische Beendigung
möglich. Bei einem Verstoß gegen die Defizitziele entscheidet ein Gremium mit
je zwei Vertretern von Bund, Ländern und Gemeinden über Strafzahlungen. Diese
Entscheidung muss einstimmig erfolgen, die betroffene Gebietskörperschaft hat
kein Stimmrecht. |
Q: Bundesministerium für Finanzen (2012A,
2012B), Medienberichte. |
|
Die Maßnahmen dieses neuen
Konsolidierungsprogramms erreichen zwischen 2012 und 2016 kumuliert 27,87 Mrd. €[g]) und damit etwas mehr als jene des Konsolidierungspaketes
I (2011 bis 2016 kumuliert 25,06 Mrd. €[h]); Übersicht 9). Beide Pakete zusammen sehen, ausgehend
von knapp 0,9% des BIP 2011, im Jahr 2016 ein Konsolidierungsvolumen von 3,9% der
Wirtschaftsleistung vor. Dass die Maßnahmen in den verschiedenen Budgetunterlagen
nur bis 2016 dargestellt und kumuliert werden, sollte nicht darüber hinwegtäuschen,
dass die ausgabenseitigen Maßnahmen ausschließlich und die einnahmenseitigen Maßnahmen
größtenteils dauerhaft, also über den Planungshorizont Ende 2016 hinaus wirken.
Im Durchschnitt des Zeitraums
2012 bis 2016 ist der Anteil der ausgabenseitigen Konsolidierungsmaßnahmen mit knapp
62% deutlich höher als im Konsolidierungspaket I (gut 53%). Beide Konsolidierungspakete
zusammen weisen in der Periode 2011 bis 2016 einen Anteil von Einsparungen von gut
57% auf.
Der Bund trägt gut drei
Viertel des gesamten bis 2016 kumulierten Volumens des Konsolidierungspaketes II
bei, Länder und Gemeinden knapp ein Fünftel[i]) und die Sozialversicherungsträger 5%. In der Gesamtbetrachtung
beider Konsolidierungsprogramme beträgt der Anteil des Bundes zwischen 2011 und
2016 knapp 80%, jener der Länder und Gemeinden 18% und der Sozialversicherungsträger
knapp 3%.
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Übersicht 9: Konsolidierungspakete
I und II |
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Einsparungen |
Einnahmenerhöhungen1) |
Konsolidierungsvolumen insgesamt |
Bund |
Länder und Gemeinden |
Sozialversicherungsträger |
Ausgaben |
Einnahmen |
|
|
Mio. € |
In % des BIP |
Anteile in % |
Anteile in % |
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|
Konsolidierungspaket
I – "Loipersdorf", Oktober 2010 |
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|
|||
2011 |
1.409 |
1.219 |
2.628 |
0,9 |
82,4 |
17,6 |
|
53,6 |
46,4 |
2012 |
1.981 |
1.811 |
3.792 |
1,2 |
82,6 |
17,4 |
|
52,2 |
47,8 |
2013 |
2.241 |
2.010 |
4.251 |
1,3 |
82,8 |
17,2 |
|
52,7 |
47,3 |
2014 |
2.514 |
2.281 |
4.795 |
1,4 |
82,9 |
17,1 |
|
52,4 |
47,6 |
2015 |
2.514 |
2.281 |
4.795 |
1,4 |
82,9 |
17,1 |
|
52,4 |
47,6 |
2016 |
2.514 |
2.281 |
4.795 |
1,3 |
82,9 |
17,1 |
|
52,4 |
47,6 |
2011/2016 |
13.173 |
11.883 |
25.056 |
|
82,8 |
17,2 |
|
52,6 |
47,4 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Konsolidierungspaket
II, März 2012 |
|
|
|
|
|
|
|||
2011 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2012 |
463 |
1.238 |
1.701 |
|
89,9 |
6,6 |
3,5 |
27,2 |
72,8 |
2013 |
1.680 |
2.310 |
3.990 |
|
82,1 |
14,3 |
3,6 |
42,1 |
57,9 |
2014 |
3.388 |
2.197 |
5.585 |
|
74,4 |
21,0 |
4,6 |
60,7 |
39,3 |
2015 |
5.171 |
2.308 |
7.479 |
|
76,2 |
18,6 |
5,2 |
69,1 |
30,9 |
2016 |
6.478 |
2.637 |
9.115 |
|
72,8 |
21,5 |
5,7 |
71,1 |
28,9 |
2011/2016 |
17.180 |
10.690 |
27.870 |
|
76,4 |
18,7 |
4,9 |
61,6 |
38,4 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Konsolidierungspakete I und II insgesamt |
|
|
|
|
|
|
|||
2011 |
1.409 |
1.219 |
2.628 |
0,9 |
82,4 |
17,6 |
0,0 |
53,6 |
46,4 |
2012 |
2.444 |
3.049 |
5.493 |
1,8 |
84,8 |
14,1 |
1,1 |
44,5 |
55,5 |
2013 |
3.921 |
4.320 |
8.241 |
2,6 |
82,5 |
15,8 |
1,7 |
47,6 |
52,4 |
2014 |
5.902 |
4.478 |
10.380 |
3,1 |
78,3 |
19,2 |
2,5 |
56,9 |
43,1 |
2015 |
7.685 |
4.589 |
12.274 |
3,6 |
78,8 |
18,0 |
3,2 |
62,6 |
37,4 |
2016 |
8.992 |
4.918 |
13.910 |
3,9 |
76,3 |
20,0 |
3,7 |
64,6 |
35,4 |
2011/2016 |
30.353 |
22.573 |
52.926 |
|
79,4 |
18,0 |
2,6 |
57,3 |
42,7 |
Q: Bundesministerium für Finanzen,
WIFO-Berechnungen. Rundungsdifferenzen. –
1) Konsolidierungspaket I: Steuererhöhungen;
Konsolidierungspaket II: Steuererhöhungen, Erhöhung verschiedener Sozialversicherungsbeiträge
für Unselbständige, gewerbliche Wirtschaft und Landwirtschaft sowie "Experience
Rating" (Strafzahlung bei Kündigung 110 €). |
|||||||||
|
Die geplanten Einsparungsmaßnahmen
(vgl. Übersicht 10) betreffen eine Reihe von Ausgabenbereichen, für die seit längerem
umfangreiche Effizienzsteigerungspotentiale festgestellt werden und die dementsprechend
im Mittelpunkt der ausgabenseitigen Konsolidierungsvorschläge der letzten Jahre
stehen (vgl. etwa Aiginger et al., 2010).
Der Bereich "Pensionen"
trägt am meisten bei, mit Einsparungen von insgesamt 5,67 Mrd. € (ein Drittel des
gesamten Einsparungsvolumens). Mit gut 3 Mrd. € wird hier rund die Hälfte aus strukturellen
Ansätzen erschlossen (insbesondere Maßnahmen zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters),
knapp die Hälfte der Einsparungen (2,56 Mrd. €) stammen aus einer für 2013 und 2014
geplanten nur mäßigen Pensionsanpassung. Der zweitgrößte Einsparungsbereich auf
Bundesebene ist mit gut 2,5 Mrd. € (etwa 15% der Einsparungen) die öffentliche Verwaltung:
Hier kommen knapp zwei Drittel der angestrebten Einsparungen aus nichtstrukturellen
Maßnahmen (Nulllohnrunde 2013, mäßige Gehaltsanpassung 2014, Aufnahmestopp im öffentlichen
Dienst auf Bundesebene bis Ende 2014). 1,4 Mrd. € werden aus Einsparungen bei den
ÖBB erzielt, 1 Mrd. € an Einsparungen soll aus einer ab 2015 wirkenden Förderreform
realisiert werden. Darüber hinaus sollen Länder und Gemeinden bis 2016 kumulierte
Einsparungen von gut 2,6 Mrd. € erzielen (rund 15% der gesamten Einsparungen), die
Sozialversicherungsträger (Gesundheitsbereich) von knapp 1,4 Mrd. € (8% der Einsparungen).
Während die Maßnahmen im
Pensionsbereich und die damit verbundenen Einsparungen ebenso wie jene für die ÖBB
insgesamt sehr konkret spezifiziert sind[j]), sind die Einsparungsziele im Bereich der Förderungen
sowie jene für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger noch nicht mit konkreten
Maßnahmen unterlegt. Für Länder und Gemeinden wird nur ein gesamtes ausgabenseitiges
Konsolidierungsvolumen festgelegt; konkrete Konsolidierungsbereiche mit quantifizierten
Einsparungszielen werden nicht genannt. Es wird lediglich auf die Mitwirkung der
Länder zur Erreichung des Zieles hingewiesen, das Ausgabenwachstum im Gesundheitsbereich
mit der Wachstumsrate des nominellen BIP zu begrenzen, sowie auf ihre Beteiligung
an der Reform des Fördersystems ("Förderpyramide"), die ab 2015 Einsparungen
erbringen soll[k]). Erneut wurde – wie
bereits im Konsolidierungspaket I – die
Möglichkeit vergeben, die Anteile der Länder an den konsolidierungsbedingten Einnahmen
aus Steuererhöhungen an die Verpflichtung zur Mitwirkung an Strukturreformen sowie
an konkrete Maßnahmen und Umsetzungsschritte zu koppeln.
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||||||
Übersicht 10: Ausgabenseitige
Maßnahmen des Konsolidierungspaketes II |
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||
Bundesfinanzrahmen 2013-2016 |
|||||||
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2012/2016 |
||
Mio. € |
|||||||
|
|||||||
Ausgabeneinsparungen insgesamt |
463 |
1.680 |
3.388 |
5.171 |
6.478 |
17.177 |
|
Ausgabeneinsparungen Bund |
348 |
1.604 |
2.537 |
3.988 |
4.679 |
13.154 |
|
Aufnahmestopp öffentlicher Dienst (Bund) |
42 |
94 |
112 |
112 |
112 |
472 |
|
Nulllohnrunde 2013 und mäßige Gehaltsanpassung 2014 |
206 |
253 |
311 |
311 |
1.081 |
||
Sonstige Einsparungen im Dienstrecht |
4 |
19 |
42 |
42 |
42 |
149 |
|
Sonstige Verwaltungseinsparungen (IT, Heeresspitäler,
Bezirksgerichte) |
9 |
72 |
129 |
307 |
325 |
842 |
|
Harmonisierung der Pensionssysteme (Abschaffung
Parallelrechnung) |
19 |
42 |
62 |
123 |
|||
Anhebung Anspruchsvoraussetzung Korridorpension |
77 |
144 |
168 |
144 |
533 |
||
Anhebung Tätigkeitsschutz |
32 |
65 |
166 |
201 |
464 |
||
Mäßige Pensionsanpassung 2013 und 2014 |
400 |
720 |
720 |
720 |
2.560 |
||
Systemumstellung Invaliditätspension |
–14 |
–33 |
–12 |
–59 |
|||
Beschleunigung der Wiedereingliederung von Arbeitsfähigen
(Pensionsvorschüsse) |
50 |
71 |
93 |
95 |
309 |
||
Maßnahmen zur Umsetzung der Beschlüsse "Bad
Ischler Dialog" |
–17 |
11 |
58 |
140 |
192 |
||
Entfall von Blockzeitvereinbarungen bei Altersteilzeit |
13 |
42 |
57 |
74 |
186 |
||
Sonstige Maßnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung |
23 |
23 |
23 |
24 |
93 |
||
Struktureffekt durch späteren Pensionsantritt |
100 |
100 |
400 |
600 |
1.200 |
||
Sonstige |
11 |
14,5 |
14,5 |
14,5 |
14,5 |
69 |
|
Gesundheitswesen (Bund) |
19 |
19 |
|||||
Redimensionierung ÖBB-Bauprojekte |
47 |
159 |
259 |
212 |
240 |
917 |
|
Kürzung Pensionszuschuss ÖBB |
35 |
70 |
105 |
140 |
175 |
525 |
|
Förder-Reform |
500 |
500 |
1.000 |
||||
Kürzung Ermessensauszahlungen |
169 |
169 |
169 |
169 |
169 |
845 |
|
Zinsersparnis Bund (durch geringeres Defizit) |
12 |
122 |
272 |
486 |
742 |
1.634 |
|
|
|||||||
Zusätzliche Ausgabeneinsparungen Länder und Gemeinden |
55 |
–68 |
595 |
791 |
1.279 |
2.651 |
|
|
|||||||
Zusätzliche Ausgabeneinsparungen Sozialversicherung |
60 |
144 |
256 |
392 |
520 |
1.372 |
|
Q: Bundesministerium für Finanzen (2012A), WIFO-Berechnungen. Rundungsdifferenzen. |
|
||||||
|
|
||||||
Grundsätzlich wäre die
Einbettung der einzelnen Strukturreformen (ebenso wie des neuen Stabilitätspaktes
ab 2012) in eine Föderalismusreform sinnvoll gewesen, da sie größtenteils Bereiche
mit gemeinsamer Zuständigkeit von Bund und Ländern betreffen (Förderungen, Verwaltung,
Gesundheit): Bevor Konsolidierungsziele festgelegt werden, sollten in einem ersten
Schritt die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im föderalen Gefüge neu geordnet
werden (bei möglichst weitgehendem Abbau von gemeinsamen Zuständigkeiten, einer
Stärkung der subzentralen Abgabenautonomie sowie einer deutlichen Verringerung der
intragovernmentalen Transfers)[l]). Stattdessen wurde der bestehende Finanzausgleich,
der bis Ende 2014 befristet ist, mit all seinen Ineffizienzen de facto bis Ende
2016 verlängert, um so eine zentrale Bedingung der Landeshauptleutekonferenz für
ihre Mitwirkung am Konsolidierungsprogramm zu erfüllen. Auch machte die Landeshauptleutekonferenz
zur Bedingung für die Erfüllung der Konsolidierungsvorgaben für die Länder, dass
Steuerreformen nur mit Zustimmung der Länder erfolgen dürfen und dass sie an den
Mehreinnahmen aus künftigen Steuererhöhungen beteiligt werden.
Die bis 2016 geplanten Einnahmenerhöhungen bestehen zum weit überwiegenden Teil aus der Anhebung bestehender oder der Einführung neuer Steuern (Übersicht 11). Hinzu kommt die Anhebung verschiedener Beiträge[m]). Nachträglich beschlossen wurden die Option zur Vorwegbesteuerung der Beiträge zu den betrieblichen Pensionskassen (2012 vermutlich überschätzte Einnahmen an Einkommensteuer von 900 Mio. €, in den Folgejahren Mindereinnahmen von jährlich 75 Mio. €) sowie ein bis Ende 2016 befristeter Sonderbeitrag zur Stabilitätsabgabe ("Bankenabgabe"). Die erwarteten Zusatzeinnahmen sollen die Teilverstaatlichung der ÖVAG finanzieren. Insgesamt setzt sich das Einnahmenpaket aus einer Reihe unterschiedlicher Maßnahmen zusammen. Teils scheinen die Einnahmenerwartungen eher optimistisch (neben der Vorwegbesteuerung der betrieblichen Pensionskassen betrifft dies die Einnahmen aus der Besteuerung von Schwarzgeld in der Schweiz sowie die Einschränkung der Gruppenbesteuerung). Zudem bleibt abzuwarten, ob die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in der EU, die ab 2014 für den österreichischen Staatshaushalt jährlich (ebenfalls eher optimistisch geschätzte) 500 Mio. € erzielen soll, bis 2014 gelingt.
|
|
||||||
Übersicht 11: Steuerliche
Maßnahmen des Konsolidierungspaketes II |
|
||||||
|
|
|
|
|
|
||
Bundesfinanzrahmen 2013/2016 |
|||||||
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2012/2016 |
||
Mio. € |
|||||||
|
|||||||
Mehreinnahmen insgesamt |
1.238 |
2.310 |
2.197 |
2.308 |
2.637 |
10.690 |
|
Besteuerung Veräußerungsgewinne Grundstücke und
Liegenschaften |
10 |
350 |
450 |
500 |
750 |
2.060 |
|
Gruppenbesteuerung: Beschränkung ausländischer Verlustabschreibungen |
50 |
75 |
75 |
75 |
275 |
||
Umsatzsteuer: Einschränkung Gestaltungsmöglichkeiten
bei Vorsteuerabzug |
100 |
250 |
250 |
250 |
250 |
1.100 |
|
Umsatzsteuer: Verlängerung und Vorsteuerrückzahlung |
30 |
50 |
50 |
50 |
50 |
230 |
|
Abgeltung Gesundheits- und Sozialbeihilfengesetz 1 : 1 |
100 |
100 |
100 |
300 |
|||
Streichung Begünstigung für Busse, Schienenfahrzeuge
und Agrardiesel |
70 |
80 |
80 |
80 |
310 |
||
Solidarbeitrag hohe Einkommen befristet bis 2016 (13., 14. Sonderzahlung) |
110 |
110 |
110 |
110 |
440 |
||
Finanztransaktionssteuer |
500 |
500 |
500 |
1.500 |
|||
Abgeltungssteuer |
1.000 |
50 |
50 |
50 |
1.150 |
||
Halbierung Bausparprämie und Zukunftsvorsorge |
70 |
100 |
100 |
100 |
370 |
||
Erweiterung Körperschaftsteuerpflicht |
30 |
40 |
50 |
50 |
50 |
220 |
|
Sonderbeitrag zur Stabilitätsabgabe |
128 |
128 |
128 |
128 |
128 |
640 |
|
Vorwegbesteuerung Pensionskassen |
900 |
–75 |
–75 |
–75 |
–75 |
600 |
|
Beitragsharmonisierung Pensionsrecht gewerbliche
und bäuerliche Wirtschaft |
95 |
107 |
127 |
125 |
454 |
||
Aufhebung Sistierung Beiträge gemäß Nachtschwerarbeitsgesetz |
24 |
25 |
26 |
27 |
102 |
||
Anhebung Höchstbeitragsgrundlage Pensionsversicherung |
52 |
54 |
55 |
57 |
218 |
||
Gebühren: Unternehmen bei Kündigung ("Experience
Rating") |
29 |
51 |
72 |
93 |
245 |
||
Längere Zahlung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge
(bis zum Pensionsanspruch) |
14 |
39 |
57 |
113 |
223 |
||
Anhebung Höchstbeitragsgrundlage Arbeitslosenversicherung |
13 |
13 |
13 |
14 |
53 |
||
Striktere Kontrollen Forschungsprämie |
40 |
40 |
40 |
40 |
40 |
200 |
|
|
|||||||
Mehreinnahmen Bund |
1.181 |
1.671 |
1.617 |
1.711 |
1.957 |
8.137 |
|
Mehreinnahmen Länder und Gemeinden |
57 |
639 |
580 |
597 |
680 |
2.553 |
|
Q: Bundesministerium für Finanzen (2012A), WIFO-Berechnungen. Rundungsdifferenzen. |
|
||||||
|
|
||||||
Folgende Punkte fallen
bei einer Betrachtung der Struktur der einnahmenseitigen Maßnahmen auf – auch vor dem Hintergrund der Empfehlungen der internationalen
Organisationen zu einer möglichst wachstumsfreundlichen Gestaltung von Konsolidierungsmaßnahmen[n]):
·
Nach den Umweltsteuererhöhungen
des Konsolidierungspaketes I wurde auf eine weitere Ökologisierung des Abgabensystems
de facto verzichtet.
·
Die Option
des Abbaus von Steuerbegünstigungen (insbesondere in der Umsatz- und der Einkommensteuer)
hätte noch intensiver genutzt werden können. Die Einschränkung oder Beseitigung
von Steuerbegünstigungen würde die Erzielung zusätzlicher Einnahmen mit der Vereinfachung
des Steuersystems und der Beseitigung steuerlicher Ausnahmen verbinden, die sozial
wenig treffsicher sind (insbesondere ermäßigter Umsatzsteuersatz für viele Güter
und Dienstleistungen), die ökologisch kontraproduktiv sind (z. B. Dienstwagenbesteuerung)
oder die sonstige unerwünschte Anreizwirkungen haben (z. B. die beschäftigungs-
und gleichstellungspolitisch problematische steuerliche Begünstigung von Überstunden).
·
Auch wenn sie
vorwiegend die vergleichsweise wenig steuerreagiblen höheren Einkommen betreffen,
erhöhen die verschiedenen Erhöhungen von Sozialversicherungsbeiträgen die in Österreich
ohnehin sehr hohe Abgabenlast auf Arbeitseinkommen weiter.
·
Mit wenigen
Ausnahmen gelten die Steuererhöhungen unbefristet, ohne dass sich die Regierung
etwa verpflichtet hätte, die zusätzlichen Einnahmen mittelfristig zur Senkung verzerrender
Abgaben (vor allem der hohen arbeitsbezogenen Abgaben) und damit für eine Abgabenstrukturreform
zu verwenden.
·
Es fehlt die
Einbettung der steuerlichen Konsolidierungsmaßnahmen in eine begleitende Abgabenstrukturreform,
die relativ wachstumsfreundliche Steuern stärken würde (gegebenenfalls mit positiven
Lenkungseffekten; vor allem Grundsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Umweltsteuern)
und im Gegenzug die wachstums- und beschäftigungsfeindlichen hohen Abgaben auf die
Arbeit senken würde.
Bereits das Konsolidierungspaket
I wurde von einem Offensivpaket begleitet, das für den Zeitraum 2011 bis 2014 jährlich
zusätzliche Ausgaben von 400 Mio. € für Universitäten und Fachhochschulen, Schulen
(Ausbau der Ganztagsbetreuung), thermische Sanierung, Forschungsförderung und den
Kassenstrukturfonds vorsah. Mit dem Bundesfinanzrahmen 2012-2015 wurden diese Zusatzmittel
um ein Jahr (bis Ende 2015) verlängert, der neue Bundesfinanzrahmen 2013-2016 sieht
eine weitere Verlängerung bis Ende 2016 vor (Übersicht 12).
|
||||||
Übersicht 12: Offensivmaßnahmen |
||||||
|
||||||
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2012/2016 |
|
Mio. € |
||||||
|
||||||
Insgesamt |
870 |
1.332 |
1.271 |
1.322 |
1.362 |
6.157 |
Universitäten Aufstockung Globalbudget |
250 |
250 |
250 |
250 |
1.000 |
|
Universitäten und Fachhochschulen |
80 |
80 |
80 |
80 |
80 |
400 |
Schulen Ausbau Ganztagsbetreuung |
80 |
80 |
80 |
80 |
80 |
400 |
Thermische Sanierung |
100 |
100 |
100 |
100 |
100 |
500 |
Forschungsförderung |
100 |
100 |
100 |
100 |
100 |
500 |
Kassenstrukturfonds UG 24 Gesundheit |
40 |
40 |
40 |
40 |
160 |
|
Pflegefonds1) |
150 |
200 |
235 |
300 |
350 |
1.235 |
Neue Mittelschule |
12 |
34 |
66 |
102 |
132 |
346 |
Unterricht zusätzliche Mittel gegenüber Bundesvoranschlag
2012 |
308 |
448 |
320 |
270 |
270 |
1.616 |
Q: Bundesministerium
für Finanzen (2012A). – 1)
Einschließlich Anteil der Länder. |
||||||
|
Hinzu kamen im Bundesfinanzrahmen
2012-2015 zusätzliche Ausgaben für die Neue Mittelschule (ansteigend von 12 Mio.
€ 2012 auf 102 Mio. € 2015), die mit dem neuen Bundesfinanzrahmen ebenfalls bis
Ende 2016 (im Umfang von 132 Mio. €) weitergeführt werden sollen. Als Offensivmaßnahme
gilt auch die Bundesdotierung des Mitte 2011 eingerichteten und gemeinsam mit den
Bundesländern finanzierten Pflegefonds, die von 150 Mio. € 2012 auf 350 Mio. € 2016
steigen soll. Als neue Maßnahmen enthält der Bundesfinanzrahmen 2013-2016 zusätzliche
Mittel für den Bereich Unterricht (durchschnittlich 300 Mio. € p. a.) sowie die
Ende 2011 beschlossene Aufstockung des Globalbudgets der Universitäten ("Universitätsmilliarde")
um jährlich 250 Mio. € zwischen 2013 und 2016. Insgesamt erreichen die geplanten
Offensivmaßnahmen 2012 knapp 0,3% des BIP, in den Folgejahren jeweils etwa 0,4%
des BIP. Angesichts des beträchtlichen Umfanges der beiden Konsolidierungspakete
und des erheblichen aktuellen Mittelbedarfes erscheint eine weitere Aufstockung
dieser Mittel angezeigt: Trotz der Offensivmaßnahmen nehmen die Ausgaben in der
Rubrik 3 – Bildung, Forschung, Kunst und Kultur zwischen 2013
und 2016 im Jahresdurchschnitt um nur 0,3% zu. In der UG 30 Unterricht, Kunst und
Kultur ist für diesen Zeitraum ein mäßiger Zuwachs um 0,6% p. a. geplant. Für die
UG 31 Wissenschaft und Forschung, die den überwiegenden Teil der Ausgaben für Wissenschaft
und Forschung (einschließlich der Hochschulen) umfasst, ist sogar ein Ausgabenrückgang
um 0,4% p. a. vorgesehen.
|
Die Haushaltsrechtsreform des Bundes |
Die Haushaltsrechtsreform des Bundes
wurde in zwei Stufen verabschiedet. Die erste Stufe trat 2009 in Kraft und umfasst
im Wesentlichen die mittelfristige (vierjährige, rollierende) Finanzplanung in
Form des Bundesfinanzrahmens. Diese sieht nach Untergliederungen Ausgabenobergrenzen
für die vier Jahre des Planungszeitraumes vor. Dabei wird zwischen fixen Ausgabenobergrenzen
(die für etwa 80% der Ausgaben des Bundes gelten) und variablen Ausgabenobergrenzen
(im Wesentlichen für konjunkturabhängige Ausgaben sowie Finanzierungen aus dem
EU-Budget) unterschieden. Die Ausgabenobergrenzen sind für das erste Jahr des
Planungszeitraumes verpflichtend und können nur per Gesetzesbeschluss geändert
werden, für die folgenden drei Jahre sind sie indikativ. Primäres Ziel dieser
Ausgabenobergrenzen ist es zu vermeiden, dass (unerwartete) Mehreinnahmen unmittelbar
für Ausgabenerhöhungen statt für den Abbau der Verschuldung verwendet werden.
Gleichzeitig wurde mit dieser ersten Stufe der Haushaltsrechtsreform die Möglichkeit
der Bildung von Rücklagen geschaffen, die zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zweckbindung
verwendet werden können, um das "Dezemberfieber" zu vermeiden. Die zweite Stufe der Haushaltsrechtsreform
tritt 2013 in Kraft. Sie umfasst die Einführung eines kaufmännischen (doppischen)
Rechnungswesens sowie die Unterteilung des Bundesbudgets in Global- und Detailbudgets
ebenso wie die regelmäßige Erstellung einer langfristigen Budgetprognose für mindestens
30 Jahre. Eine sehr wesentliche Neuerung ist die Implementierung der wirkungsorientierten
Haushaltsführung mit Gender Budgeting (geschlechtergerechte Haushaltsgestaltung)
als integralem Bestandteil. Die wirkungsorientierte Budgetierung zielt auf eine
stärkere Berücksichtigung der mit den Ausgaben des Bundes erzielten Wirkungen
bei der Allokation der öffentlichen Mittel. Zentrales Anliegen des seit 2009 für
alle staatlichen Ebenen in der Bundesverfassung verankerten Gender Budgeting ist
die Integration der Geschlechterperspektive in sämtliche Phasen des Budgetprozesses
mit dem Ziel der Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern unter
besonderer Berücksichtigung der unbezahlten Arbeit (care economy). Für jede Untergliederung
sollen höchstens fünf Wirkungsziele formuliert werden, von denen eines ein Gleichstellungsziel
sein soll. Diese Wirkungsziele sollen mit Maßnahmen zu ihrer Erreichung unterlegt
werden. |
Q: Steger (2010), Bundesministerium
für Finanzen (2012B). |
|
Der neue Bundesfinanzrahmen
einschließlich der beiden Konsolidierungspakete strebt für 2012 ein gesamtstaatliches
Maastricht-Defizit von 3% des BIP an (Übersicht 13). Dieses soll gemäß den Empfehlungen
des Europäischen Rates im Rahmen des ÜD-Verfahrens vom 2. Dezember 2009 bis spätestens
2013 unter die Obergrenze von 3% (auf 2,1%) des BIP gesenkt werden, 2016 soll der
Haushalt des Gesamtstaates ausgeglichen sein. Zwar lag das Budgetdefizit bereits
2011 mit 2,6% statt wie erwartet 3,3% unter der Maastricht-Obergrenze, doch dürfte
dies für die Folgejahre kaum von Relevanz sein[o]). Über einen Basiseffekt wirken sich die überplanmäßig
hohen Steuereinnahmen des Jahres 2011 positiv auch auf die Folgejahre aus, und die
Zinsausgaben könnten in den nächsten Jahren ebenso wie 2011 niedriger ausfallen
als in der mittelfristigen Finanzplanung angenommen. Allerdings liegt die aktuelle
WIFO-Prognose für das Wachstum des nominellen BIP 2012 mit +2,2% deutlich unter
der Prognose vom Dezember 2011 (+2,7%), auf der der Strategiebericht beruht. Zudem
werden der Bundeshaushalt und damit das gesamtstaatliche Defizit 2012 durch die
erneuten Kapitalzuschüsse des Bundes an die KA Finanz AG (1 Mrd. €) zusätzlich belastet;
sie sind im Strategiebericht noch nicht berücksichtigt[p]). Schließlich war auch der Budgetvollzug in den
Jahren seit 2009 – maßgeblich unterstützt durch
das neue Haushaltsrecht, das die Bildung von Reserven[q]) und deren Verwendung in den Folgejahren ermöglicht
– insgesamt restriktiv. Die Möglichkeiten zur Unterschreitung
des Budgetansatzes sowie zur Bildung von Reserven sind allerdings mittelfristig
begrenzt, zumal in einer Phase der Budgetkonsolidierung.
|
|||||||||||||
Übersicht 13: Zentrale
Kennzahlen zum öffentlichen Sektor gemäß Bundesfinanzrahmen |
|||||||||||||
|
|||||||||||||
2011 |
20111) |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
|
In % des BIP |
Mio. € |
||||||||||||
|
|||||||||||||
Maastricht-Defizit Gesamtstaat |
–3,3 |
–2,6 |
–3,0 |
–2,1 |
–1,5 |
–0,6 |
±0,0 |
9.961 |
9.298 |
6.720 |
4.974 |
2.065 |
0 |
Bund |
–2,7 |
–2,4 |
–2,5 |
–1,8 |
–1,3 |
–0,6 |
–0,2 |
8.150 |
7.748 |
5.760 |
4.310 |
2.065 |
714 |
Länder und Gemeinden |
–0,7 |
–0,3 |
–0,5 |
–0,4 |
–0,3 |
–0,1 |
±0,0 |
2.113 |
1.550 |
1.280 |
995 |
344 |
0 |
Sozialversicherungsträger |
+0,1 |
+0,1 |
±0,0 |
±0,0 |
+0,1 |
+0,1 |
+0,1 |
302 |
0 |
0 |
332 |
344 |
357 |
Strukturelles Defizit Gesamtstaat |
–3,1 |
. |
–2,5 |
–1,8 |
–1,5 |
–0,9 |
–0,6 |
9.357 |
7.748 |
5.760 |
4.974 |
3.097 |
2.143 |
Bund |
–2,5 |
. |
–2,1 |
–1,5 |
–1,3 |
–0,8 |
–0,6 |
7.546 |
6.508 |
4.800 |
4.310 |
2.753 |
2.143 |
Länder und Gemeinden |
–0,7 |
. |
–0,5 |
–0,4 |
–0,3 |
–0,2 |
–0,1 |
2.113 |
1.550 |
1.280 |
995 |
688 |
357 |
Sozialversicherungsträger |
+0,1 |
. |
±0,0 |
±0,0 |
+0,1 |
+0,1 |
+0,1 |
302 |
0 |
0 |
332 |
344 |
357 |
|
|||||||||||||
Primärsaldo |
–0,8 |
–0,3 |
+0,6 |
+1,2 |
+2,0 |
+2,5 |
–2.415 |
–930 |
+1.920 |
+3.979 |
+6.883 |
+8.927 |
|
Schuldenstand Gesamtstaat |
72,2 |
72,2 |
74,4 |
74,7 |
73,9 |
72,1 |
70,0 |
217.930 |
230.585 |
239.029 |
245.029 |
248.134 |
249.970 |
|
|||||||||||||
Ausgabenquote |
51,3 |
50,5 |
51,7 |
50,8 |
50,1 |
49,2 |
48,7 |
||||||
Einnahmenquote |
48,0 |
47,9 |
48,7 |
48,7 |
48,6 |
48,6 |
48,7 |
||||||
Abgabenquote |
42,0 |
43,6 |
42,7 |
42,8 |
42,8 |
42,9 |
43,1 |
||||||
Q: Statistik Austria, Bundesministerium für Finanzen (2012A), WIFO. Rundungsdifferenzen.
– 1) Laut Maastricht-Notifikation per
29. März 2012. Abgabenquote: Indikator 4 (einschließlich imputierter Sozialbeiträge). |
|||||||||||||
|
Das strukturelle Budgetdefizit
des Gesamtstaates soll laut Strategiebericht von 3,1% des BIP 2011 wie von der EU
vorgegeben bis 2016 schrittweise auf 0,6% gesenkt werden, sodass es 2017 – entsprechend der angestrebten Vereinbarung zur
Schuldenbremse zwischen den Gebietskörperschaften – auf die dann geltende Obergrenze von 0,45% begrenzt
werden kann. Mit dem einige Wochen später vorgelegten Stabilitätsprogramm sind diese
Zielwerte schon wieder obsolet. Der Ausgangswert für das strukturelle Defizit für
2011 wurde nach unten auf 2,4% des BIP revidiert; entsprechend wird die ursprünglich
erst für 2017 angestrebte Verringerung des strukturellen Defizits auf höchstens
0,45% bereits 2016 realisiert: Es soll dann 0,4% betragen. Gleichzeitig wird laut
den aktuellen Prognosen des Stabilitätsprogrammes das strukturelle Konsolidierungstempo
gemäß den EU-Vorgaben nicht ganz eingehalten.
Der Primärsaldo wird sich
gemäß Strategiebericht ab 2013 von einer Defizit- zu einer Überschussposition drehen:
Ausgehend von einem Primärdefizit von 0,8% 2011 wird 2013 wieder ein Primärüberschuss
von 0,6% erreicht, der in den Folgejahren allmählich steigt und 2016 2,5% beträgt.
|
Abbildung 1: Entwicklung der Staatsquoten |
In % des BIP |
|
Q: Bundesministerium für Finanzen, Statistik Austria.
– 1) Ohne imputierte Sozialbeiträge. |
|
|
Glossar |
Administrativer Saldo (Nettosaldo): Einnahmen (bzw. künftig Einzahlungen) minus Ausgaben (bzw. künftig Auszahlungen);
entspricht der Nettoneuverschuldung. Maastricht-Saldo: Administrativer
Saldo bereinigt (gemäß der Definition des ESVG 95) um Buchungen, die zwar mit
Einnahmen (Einzahlungen) und Ausgaben (Auszahlungen) verbunden sind, aber volkswirtschaftlich
die Haushaltssituation nicht verändern (z. B. wenn die Ursache der Zahlungen in
eine Vor- oder Nachperiode fällt oder wenn den Zahlungen Forderungen oder Verbindlichkeiten
in gleicher Höhe gegenüberstehen); Zielgröße für die Verpflichtungen gemäß Europäischem
Stabilitäts- und Wachstumspakt. Primärsaldo: Einnahmen
(Einzahlungen) minus Ausgaben (Auszahlungen) ohne Zinszahlungen; Primärdefizit:
die Einnahmen (Einzahlungen) sind geringer als die Ausgaben (Auszahlungen) ohne
Zinszahlungen, die Zinszahlungen des laufenden Jahres werden somit durch die Neuverschuldung
gedeckt; Primärüberschuss: die Einnahmen (Einzahlungen) sind höher als die Ausgaben
(Auszahlungen) ohne Zinszahlungen, sodass die Zinszahlungen des laufenden Jahres
aus den laufenden Einnahmen (Einzahlungen) gedeckt werden. Struktureller Budgetsaldo: Budgetsaldo bereinigt um die zyklische Komponente; entsteht unabhängig
vom Konjunkturverlauf. Bruttosteuereinnahmen:
Einnahmen aus ausschließlichen Bundesabgaben und gemeinschaftlichen Bundesabgaben
vor Überweisungen an Bundesfonds, Länder, Gemeinden und die EU. Nettosteuereinnahmen:
Einnahmen aus ausschließlichen und gemeinschaftlichen Bundesabgaben (Bruttosteuereinnahmen)
abzüglich Überweisungen an Bundesfonds, Länder, Gemeinden und die EU. Rücklagen: Beträge, die
in einem Haushaltsjahr nicht ausgegeben werden und daher für künftige Zeiträume
nicht zweckgebunden zur Verfügung stehen. Swaps: Vereinbarungen,
wonach Zahlungen, die sich auf gleiche Verbindlichkeiten beziehen, in einem bestimmten
Zeitraum zu vorher festgelegten Bedingungen geleistet werden. |
|
Die Staatsschuldenquote
(1976: 26% des BIP) wies Mitte der 1990er-Jahre mit 68% den höchsten Wert vor der
Wirtschaftskrise 2008/09 auf und verringerte sich bis 2007 auf gut 60%; vor allem
krisenbedingt stieg sie in den Folgejahren kontinuierlich. 2011 betrug sie 72,2%.
Laut Strategiebericht soll sie mit 74,7% im Jahr 2013 den bisherigen Höchstwert
erreichen und danach schrittweise auf 70% 2016 gesenkt werden. Auch diese Werte
sind mit dem aktualisierten Stabilitätsprogramm schon wieder überholt: Aufgrund
der Einrechnung der Ausgaben für den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) wird
die Schuldenquote bis 2013 auf 75,3% des BIP und damit etwas stärker als im Strategiebericht
angenommen steigen und bis 2016 auf 70,6% zurückgehen. Zu diesen dem Sektor Staat
zugerechneten "offiziellen" Schulden kommen weitere außerbudgetäre Schulden
von Unternehmen der öffentlichen Hand (Unternehmen des Bundes, vor allem ÖBB, und
marktbestimmte Betriebe der Gemeinden) im Umfang von über 10% des BIP (Stand 2012;
Schratzenstaller, 2011).
Die Ausgabenquote erhöhte
sich zwischen 1976 und 1995 von 47,5% des BIP auf einen Höchstwert von 56,3%. Bis
2007 sank sie tendenziell; 2009 und 2010 betrug sie jeweils knapp 53%. Sie soll
ab 2012 kontinuierlich bis auf 48,7% 2016 verringert werden.
Die Einnahmenquote (1976
knapp 44% des BIP) wies 1993 mit knapp 52% den bisher höchsten Wert auf. Sie sank
in der Folge bis 2006 und 2007 unter 48%. Nach leichten Schwankungen nach Ausbruch
der Wirtschaftskrise 2008/09 (rund 48%) wird sie ab 2012 konstant bei etwa 48,7%
liegen.
Die Abgabenquote betrug
1976 36,3% des BIP und war 2001 mit 44,9% am höchsten. Sie soll laut Strategiebericht
allmählich von 42% 2011 auf 43,1% 2016 steigen.
Die Nachhaltigkeit des
vorliegenden Konsolidierungsprogrammes wird entscheidend davon abhängen, ob es gelingt,
die erforderlichen Strukturreformen (Gesundheits- und Fördersystem, Föderalismus,
Pensionssystem) umzusetzen. Soll die vorgesehene Stärkung des fiskalpolitischen
Regelwerkes auf EU- wie auch auf österreichischer Ebene den erwarteten Beitrag zur
nachhaltigen Sanierung der öffentlichen Finanzen leisten, so darf sie die Flexibilität
der Wirtschaftspolitik und insbesondere den antizyklischen Spielraum nicht zu stark
einschränken. Etwa sollte die Notfallklausel, die ein Abweichen von den Defizitvorgaben
der österreichischen Schuldenbremse erlaubt, bereits bei einem prognostizierten
Rückgang des BIP und nicht – wie derzeit
vorgesehen – erst bei einer schweren Rezession
genutzt werden können. Auch ist die österreichische Konsolidierungsstrategie zwar
mit einer stärkeren Aktivkomponente ausgestattet als die bisherigen Maßnahmen zur
Krisenbewältigung auf EU-Ebene[r]). Die bisherigen Ansätze wären jedoch zu verstärken,
und die Budgetkonsolidierung wäre stärker auch als ein Hebel zur sozioökologischen
Transformation zu nutzen.
Aiginger, K., Böheim,
M., Budimir, K., Gruber, N., Pitlik, H., Schratzenstaller, M., Walterskirchen, E.,
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Consolidation and Growth. Federal Financial Framework 2013 to 2016, "Consolidation
Package II" and Stability Programme – Summary |
The financial market and economic crisis has put severe strain on government budgets also in Austria. The costs of the crisis, to the extent that they can be quantified (support for banks, cyclical stimulus measures and contributions to the euro-area crisis management), have shifted the debt ratio up by almost 7¾ percentage points by 2012. Additional discretionary measures (anti-inflation package and parliamentary decisions of September 2008) as well as statistical revisions push the debt ratio up by a further 9 percentage points to a level slightly above 74 percent of GDP in 2012. In spring 2012, the government adopted a second consolidation "package" worth almost € 28 billion cumulated up to 2016. By that time, the general government budget on a Maastricht basis should be brought to balance, with the structural deficit to be reduced to 0.4 percent of GDP and the debt ratio to 70.6 percent. Together with the first consolidation "package" adopted in autumn 2010, the overall consolidation volume will rise from 0.9 percent of GDP in 2011 to 3.9 percent in 2016. The planned government savings concern a number of expenditure categories in need of structural reform. The pension system contributes one-third to total expenditure reductions, public administration to about 15 percent. A further € 1.4 billion should be provided by the Austrian Federal Railways (ÖBB) and € 1 billion by a reduction of public subsidies to take effect as from 2015. In addition, the Länder and the municipalities are expected to generate savings of more than € 2.6 billion until 2016, and the social security scheme (in the health domain) of nearly € 1.4 billion. The legislated increases in public revenues consist of hikes in existing taxes, the introduction of new taxes and of other revenue-raising measures, notably increases in social security contributions. The latter will add to the already high tax burden on labour income, while de facto no more measures to "green" the overall tax system have been taken. Likewise, the integration of the tax-related consolidation measures into a broader growth- and employment-enhancing reform of the overall tax structure is still missing. What has been decided is an accompanying programme reinforcing spending on education and universities, after-school child care, research and development as well as energy-saving renovation of buildings, adding up to € 6.2 billion by 2016. |
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[a]) Zum Teil sind die hier als Auszahlungen bezeichneten Positionen - etwa die Herabsetzung von Partizipationskapital und seine Umwandlung in Gesellschafterbeiträge oder die Umwandlung von Partizipationskapital in Grundkapital - nicht mit direkten Auszahlungen im engeren Sinne verbunden.
[b]) Deren Realisierung noch im Jahr 2012 ist allerdings derzeit unsicher.
[c]) Mit Inkrafttreten der zweiten Stufe der Haushaltsrechtsreform des Bundes 2013 wird der Begriff "Ausgaben" durch den Begriff "Auszahlungen" und der Begriff "Einnahmen" durch den Begriff "Einzahlungen" ersetzt. Hintergrund ist die Umstellung der Haushaltsführung auf eine doppelte Buchführung ab 2013, mit der die bisherige Zahlungszuflussrechnung (Einzahlungen und Auszahlungen) durch eine zusätzliche Ergebnisrechnung (Erträge und Aufwendungen) ergänzt wird.
[d]) Dieser Anstieg ist u. a. dadurch zu erklären, dass ab 2012 die jeweils im Dezember erfolgenden Vorlauffinanzierungen nicht mehr im folgenden Jahr verbucht, sondern dem betreffenden Jahr zugerechnet werden; dadurch erhöhen sich die Auszahlungen 2012 einmalig um 1,4 Mrd. €.
[e]) 2013 wirkt erstmals ein Bilanzverlängerungseffekt (der im Jahr 2013 Auszahlungen und Einzahlungen um jeweils 860 Mio. € erhöht und in den Folgejahren steigt), weil der Bund ab 2013 für die Bundesbeamten und Bundesbeamtinnen sowie die Landeslehrer und Landeslehrerinnen einen Pensionsbeitrag von 12,55% der Gehaltssumme zu zahlen hat; den entstehenden Mehrauszahlungen stehen Mehreinzahlungen in derselben Höhe gegenüber.
[f]) Eine detaillierte Analyse des Konsolidierungspaketes I findet sich in Schratzenstaller (2011).
[g]) Ursprünglich war ein Konsolidierungsvolumen von etwa 26,5 Mrd. € geplant; die zusätzlichen Maßnahmen zur Finanzierung der Teilverstaatlichung der ÖVAG machen bis 2016 rund 1,4 Mrd. € aus.
[h]) Diese kumulierte Darstellung des gesamten Volumens des Konsolidierungspaketes I schreibt die Konsolidierungsbeträge des Jahres 2014 in die Jahre 2015 und 2016 fort.
[i]) Dabei wird die Hälfte des Konsolidierungsbeitrages der Länder und Gemeinden durch ihren Anteil an den Steuererhöhungen in Form der Ertragsanteile abgedeckt, die sie über den Steuerverbund erhalten; an echten Einsparungen müssen Länder und Gemeinden zwischen 2012 und 2016 2,6 Mrd. € erbringen (15% der gesamten geplanten Einsparungen).
[j]) Eine gewisse Unsicherheit besteht lediglich über die Effektivität der Maßnahmen zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters.
[k]) Die Einsparungen durch die Förderreform von 500 Mio. € jährlich ab 2015 werden allerdings vollständig dem Bund zugerechnet.
[l]) Ausführliche Kritik am derzeitigen österreichischen Finanzausgleich und Vorschläge für eine grundlegende Föderalismusreform finden sich in den Projektberichten zur Studie "Grundsätzliche Reform des Finanzausgleichs" (http://www.bmf.gv.at/budget/besonderebudgetthemen/finanzbeziehungenzu_658/5361/studien zurreformdes_11884/_start.htm; Bröthaler et al., 2010, Biwald et al., 2010, Pitlik - Wirth - Lehner, 2010, Bauer et al., 2010).
[m]) In den Budgetunterlagen des Bundesministeriums für Finanzen sowie in den sonstigen Regierungsdokumenten werden diese den Ausgabeneinsparungen hinzugerechnet; sie machen insgesamt 1,5 Mrd. € aus (5,4% des gesamten kumulierten Volumens des Konsolidierungspaketes II).
[n]) Vgl. jüngst aus Sicht der OECD Sutherland - Hoeller - Merola (2012).
[o]) Laut jüngsten Aussagen der Europäischen Kommission wird die Unterschreitung der Defizitobergrenze in Österreich (ebenso wenig wie in den anderen EU-Ländern, in denen dies unerwarteterweise bereits 2011 gelungen ist) nicht automatisch zu einer Beendigung des ÜD-Verfahrens führen; dies setze eine nachhaltige Sanierung und nicht nur eine einmalige Unterschreitung der 3%-Obergrenze voraus.
[p]) Das Ende April 2012 veröffentlichte österreichische Stabilitätsprogramm für die Jahre 2011 bis 2016 (Bundesministerium für Finanzen, 2012B) stützt sich auf die aktuelle WIFO-Prognose von Ende März 2012, während der neue Bundesfinanzrahmen auf der WIFO-Prognose vom Dezember 2011 basiert, die für das Jahr 2012 optimistischer war. Das für 2012 ausgewiesene Maastricht-Defizit bleibt unverändert, obwohl die Konjunkturprognose ungünstiger ist und die Beihilfen des Bundes an die KA Finanz AG gemäß einer Eurostat-Entscheidung erst 2012 zu verbuchen sind.
[q]) In den letzten Jahren wurden Reserven in beträchtlichem Umfang angesammelt. Sie betrugen mit 31. Dezember 2011 15,7 Mrd. €, davon entfielen allerdings 5,4 Mrd. € auf Rücklagen für Bankenhilfsmaßnahmen und knapp 4 Mrd. € auf den Bereich der Bundesfinanzierungsagentur (wegen des derzeit niedrigen Zinsniveaus).
[r]) Vgl. zur Kritik an der Krisenbekämpfungsstrategie der EU und zu Alternativen Aiginger - Schratzenstaller (2012).