WIFO

 

Wirtschaftschronik

 

I. Quartal 2011

 

 

Abgeschlossen am 31. März 2011. • E-Mail-Adresse: Angelina.Keil@wifo.ac.at

 

INHALT

Ausland

Österreich

 

 

Ausland

Um eine bevorstehende Wirtschaftskrise künftig früh erkennen zu können, werden international und auf EU-Ebene Indikatoren der ökonomischen Ungleichgewichte erarbeitet. Mit dem Jahreswachstumsbericht der EU beginnt das erste Europäische Semester und damit eine verstärkte wirtschaftspolitische Steuerung der Gemeinschaft. Darüber hinaus setzen die Euro-Länder gemeinsam mit Bulgarien, Dänemark, Lettland, Litauen, Polen und Rumänien mit dem Euro-Plus-Pakt weitere Anstrengungen, um Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz zu beschleunigen.

 

 

Währungsunion: Estland

1. Jänner:  Estland tritt als 17. Land der EU in die Währungsunion ein.

 

EU: "Europäisches Semester"

12. Jänner:  Mit der Präsentation des Jahreswachstumsberichts[a]) beginnt das erste "Europäische Semester"[b]), der neu eingeführte Zyklus der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU. Die Europäische Kommission gibt im Jahreswachstumsbericht wirtschaftspolitische Empfehlungen, die von den einzelnen EU-Ländern in der Wirtschafts- und Budgetpolitik berücksichtigt werden sollen. Der vorliegende Bericht enthält 10 Vorgaben in drei wirtschaftspolitischen Bereichen auf Grundlage der Strategie "Europa 2020":

·          Makroökonomische Wachstumsvoraussetzungen:

·           Konsequente Haushaltskonsolidierung,

·           Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte,

·           Stabilisierung des Finanzsektors.

·          Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten:

·           Arbeit attraktiver machen,

·           Reform der Pensionssysteme,

·           Arbeitslose wieder in Beschäftigung bringen,

·           Ausgewogenes Verhältnis von Sicherheit und Flexibilität.

·          Schwerpunkt Wachstum:

·           Ausschöpfung des Binnenmarktpotentials,

·           Beschaffung von privatem Kapital zur Finanzierung des Wachstums,

·           Kostengünstige Energieversorgung.

Bis Mitte April sollen die Mitgliedsländer im Rahmen der Stabilitäts- und Konvergenzberichterstattung in nationalen Reformprogrammen Maßnahmen dazu erläutern. Darauf aufbauend wird der Europäische Rat länderspezifische Leitlinien vorlegen, welche die Mitgliedsländer bei der Ausarbeitung des Haushaltsplanes für 2012 und der Umsetzung der Wachstumspolitik berücksichtigen müssen.

Vordringlich ist die konsequente Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Nach Meinung der Europäischen Kommission reicht die jährliche Anpassung des strukturellen Haushaltssaldos um rund 0,5% des BIP nicht aus, um die Schuldenquote an die Obergrenze von 60% des BIP heranzuführen.

China: Leitzinssätze

10. Februar:  Um die Teuerung und eine mögliche Überhitzung der Konjunktur einzudämmen, erhöht die chinesische Notenbank die Leitzinssätze um 25 Basispunkte. Der Zinssatz für Kredite mit einjähriger Laufzeit wird auf 6,06% angehoben, einjährige Einlagen werden mit 3% verzinst.

Deutsche Börse und New York Stock Exchange

15. Februar:  Die Deutsche Börse und die New York Stock Exchange (NYSE Euronext) unterzeichnen ein Fusionsabkommen. Mit einem gemeinsamen Umsatz von 4,1 Mrd. € (2010) entsteht die weltweit größte Börse. An der neuen Holding mit Sitz in Holland werden die Aktionäre der Deutschen Börse 60% und die Aktionäre der NYSE Euronext 40% halten.

G 20

18.-19. Februar:  Die Stärkung und Koordination der Wirtschaftspolitik der G-20-Länder steht im Mittelpunkt des Treffens der Finanzminister und Notenbankpräsidenten in Paris. Um künftig eine bevorstehende Wirtschaftskrise frühzeitig erkennen zu können, werden Indikatoren zur Messung des Ungleichgewichtes zwischen den Volkswirtschaften definiert: Staatsverschuldung, Finanzierungssaldo des Staates, private Sparquote, Handelsbilanzsaldo und Kapitaleinkommensflüsse. Die Währungsreserven werden auf Wunsch von China und Brasilien vorerst nicht als Indikator herangezogen. In einem nächsten Schritt sollen Zielkorridore festgelegt werden, die nicht überschritten werden sollen.

Deutschland: Hartz-IV-Reform

25. Februar:  Der Deutsche Bundesrat beschließt eine Reform der Hartz-IV-Hilfen für Langzeitarbeitslose. Der Regelsatz für den Hartz-IV-Bezug wird um 5 € auf 364 € pro Monat erhöht. Zusätzlich zur Anpassung an die Lohn- und Preisentwicklung wird er 2012 um 3 € aufgestockt. Durch die Neueinführung des Bildungs- und Teilhabepakets erhalten 2,5 Mio. Kinder von Personen mit Hartz-IV-Bezug einen Zuschuss für das Mittagessen in Schulen oder Tagesstätten, haben bei Bedarf Anspruch auf Lernförderung und erhalten monatlich 10 € für Kultur- und Sportaktivitäten am Nachmittag. Ein jährlicher Zuschuss für Lernmaterial von insgesamt 100 € wird in zwei Teilbeträgen ausgezahlt, die Kosten von Tagesausflügen der Schulen werden übernommen. Ausgaben für die Schülerbeförderung zu den Schulen werden erstattet, sofern sie nicht schon anderweitig abgedeckt sind. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist mit 1,6 Mrd. € budgetiert.

Russland: Rubelkurs

1. März:  Zur Eindämmung der Inflation vergrößert die russische Zentralbank die Schwankungsbreite des Rubels gegenüber einem Währungskorb aus Dollar und Euro von 32,95 Rubel auf 36,95 Rubel. Die Interventionssumme bei Überschreitung dieser Bandbreite wird um 50 Mio. $ auf 600 Mio. $ herabgesetzt. Dies ist ein weiterer Schritt zu einem freien Wechselkurs.

Währungsunion: Europäischer Stabilitätsmechanismus

11. März:  Die Staats- und Regierungsoberhäupter der Euro-Länder vereinbaren die Merkmale des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Um die Finanzstabilität des Euro-Währungsgebietes insgesamt zu wahren, tritt der Mechanismus für Mitgliedsländer mit bereits bestehenden oder drohenden schwerwiegenden Finanzierungsproblemen in Kraft und stellt unter strikten Auflagen Finanzhilfe bereit. Der ESM wird im gegenseitigen Einvernehmen aktiviert und verfügt über eine effektive Darlehenskapazität von 500 Mrd. €, die durch Beteiligung des IWF an Finanzhilfemaßnahmen ergänzt werden kann. Der ESM wird ab Juli 2013 die Aufgabe der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) übernehmen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Kreditvergabekapazität der EFSF durch eine Erhöhung der von den Euro-Ländern zugesagten Garantien von 250 Mrd. € auf 440 Mrd. € aufgestockt. Die Zinssätze der Kredite, die über die EFSF gewährt wurden, sollen niedriger angesetzt werden, um für die Empfängerländer tragbar zu sein. Griechenland, das vor Gründung der EFSF Kredithilfe erhalten hat, werden eine Zinssatzsenkung um 100 Basispunkte und eine Laufzeitverlängerung auf 7,5 Jahre gewährt. Irland erhält entgegen der neuen Vereinbarung keine Zinssatzsenkung, da das Land nicht bereit ist, trotz hoher Verschuldung die Unternehmenssteuern derzeit die niedrigsten in der EU zu erhöhen.

Japan: Naturkatastrophe

12.-13. März:  Ein starkes Erdbeben im Nordosten Japans und eine darauf folgende Flutwelle richten schwere Schäden an und kosten tausende Menschenleben. Im Atomkraftwerk Fukushima werden mehrere Reaktorblöcke beschädigt, Radioaktivität wird freigesetzt. Die Reparaturversuche des Kraftwerksbetreibers Tepco bleiben bisher erfolglos. Stromknappheit und Produktionseinschränkungen sind die Folge.

EU: "Sixpack"

15. März:  Die Finanzminister der EU-Länder einigen sich auf sechs Richtlinienvorschläge ("Sixpack") zur Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Künftig soll neben einer Überschreitung der Obergrenze für den Finanzierungssaldo auch bei einer übermäßigen Bruttoverschuldung eines Landes ein EU-Verfahren ausgelöst werden, wenn die durchschnittliche Differenz der letzten drei Jahre gegenüber der Maastricht-Grenze von 60% des BIP nicht um mindestens ein Zwanzigstel pro Jahr abgebaut wird. Relevante Faktoren wie die Altersstruktur der Gesellschaft und die Verschuldung der privaten Haushalte des Landes würden in der Beurteilung berücksichtigt. Für die Euro-Länder sollen Sanktionen bei Nichteinhaltung des Stabilitätspaktes gelten. Im Zuge des Verfahrens können Einlagen von 0,2% des BIP sowie Bußen verhängt werden.

Japan: Naturkatastrophe

Die Bank of Japan weitet den Rahmen zum Ankauf von Wertpapieren von 5 Bio. Yen auf 40 Bio. Yen aus, um die wirtschaftlichen Folgen der Naturkatastrophe zu mildern.

Japan: Naturkatastrophe

22. März:  Die Weltbank schätzt den von der Naturkatastrophe in Japan verursachten Schaden auf 235 Mrd. $.

EU: Euro-Plus-Pakt

24.-25. März:  Anlässlich der Ratstagung in Brüssel beschließen die Staats- und Regierungsoberhäupter des Euro-Währungsgebietes gemeinsam mit Bulgarien, Dänemark, Lettland, Litauen, Polen und Rumänien den Euro-Plus-Pakt[c]) zur stärkeren Koordination der Wirtschaftspolitik in Hinblick auf Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz. Prioritär sind Politikbereiche, die für die Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz maßgeblich sind. Die Euro-Plus-Länder werden die vereinbarten Ziele mit ihrem eigenen politischen Instrumentarium verfolgen und den jeweiligen konkreten Problemen Rechnung tragen. Jährlich gehen die Staats- und Regierungsoberhäupter konkrete nationale Verpflichtungen ein, die sich an den leistungsstärksten Ländern innerhalb der EU und deren strategischen Partnerländern orientieren. Die politische Kontrolle erfolgt über einen Bericht an die Europäische Kommission. Vor der Verabschiedung wichtiger Wirtschaftsreformen haben die teilnehmenden Länder ihre Partner zu konsultieren. Weiters verpflichten sich die Länder zur uneingeschränkten Vollendung des Binnenmarktes, die als entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit des Euro-Raumes und der EU gesehen wird. Zu den gemeinsamen Zielen gehören Maßnahmen zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, Beiträge zur langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sowie die Stärkung der Finanzstabilität. Für gravierende Probleme, die in einem dieser Bereiche auftreten, muss das betroffene Land innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne eine Lösung suchen.

Als Indikatoren für den Anpassungsbedarf der Wettbewerbsfähigkeit eines Landes werden die Lohnstückkosten insgesamt und in bestimmten Sektoren relativ zu anderen teilnehmenden Ländern und Handelspartnern beobachtet. Die Fortschritte in der Förderung der Beschäftigung werden anhand der Langzeit- und Jugendarbeitslosenquote sowie der Erwerbsquote beurteilt.

Weitere Schwerpunkte bilden Arbeitsmarktreformen zur Förderung der "Flexicurity", die Bekämpfung der Schwarzarbeit, die Steigerung der Erwerbsbeteiligung sowie das lebenslange Lernen. Im Vordergrund stehen auch die Senkung der Besteuerung des Faktors Arbeit und Maßnahmen zur Erleichterung der Erwerbstätigkeit von Zweitverdienern. Indikatoren für die Verbesserung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und für die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes sind die langfristige Finanzierbarkeit von Pensionssystem, Gesundheitsfürsorge und Sozialleistungen.

Die teilnehmenden EU-Länder verpflichten sich, die Haushaltsvorschriften des Stabilitäts- und Wachstumspaktes im Sinne einer "Schuldenbremse" in nationales Recht umzusetzen. Zur Stärkung der Finanzstabilität sollen nationale Rechtsvorschriften für die Sanierung von Banken unter Wahrung des EU-Rechtes erlassen werden. Um die Koordination der Steuerpolitik zu verstärken, hat die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag für eine gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage unterbreitet. Jährlich haben die teilnehmenden Länder auf Regierungsebene konkrete Maßnahmen zu vereinbaren, die innerhalb von 12 Monaten umzusetzen sind. Welche Maßnahmen umgesetzt werden, bleibt in der Zuständigkeit der einzelnen Länder.

EU: Europäischer Stabilitätsmechanismus

Der von den Finanzministern der Euro-Länder beschlossene Europäische Stabilitätsmechanismus ESM wird vom Europäischen Rat angenommen[d]).

 

Österreich

Die Reklassifikation für das Maastricht-Defizit durch die Vorgaben von Eurostat führt zu einer Erhöhung des gesamtstaatlichen Budgetdefizites, welches 2010 4,6% erreicht. Der Schuldenstand erreicht 2010 205 Mrd. €. Der neue Stabilitätspakt bringt eine Sicherung der Pflegefinanzierung und Verwaltungsreform des Pflegegeldes.

 

Stabilitätspakt

16. März:  Bund, Länder und Gemeinden vereinbaren einen neuen Stabilitätspakt 2011-2014, der den 2007 vereinbarten Pakt ablöst. Das gesamtstaatliche Defizit wird 2011 mit 3,35% des BIP ausgewiesen, in den folgenden Jahren sinkt es kontinuierlich bis 2014 auf 2,1% des BIP. Dabei beträgt der Saldo des Bundes 2011 höchstens 2,6%, 2012 höchstens 2,38%, 2013 höchstens 1,9% und 2014 höchstens 1,6% des BIP. Die Länder weisen für diese Jahre ein Defizit von 0,75%, 0,6%, 0,6% und 0,5% des BIP aus, die Gemeindehaushalte sind ausgeglichen. Die Einhaltung der Stabilitätsbeiträge wird durch einen neugestalteten Sanktionsmechanismus sichergestellt, der von Statistik Austria und dem Rechnungshof ausgeführt wird. Verfehlt eine Gebietskörperschaft ihren Stabilitätsbeitrag um mehr als 0,15 Prozentpunkte, dann ist ihr Stabilitätsbeitrag im folgenden Jahr entsprechend höher. Eine längerfristige Durchrechnung ist nicht mehr möglich. Als Sanktion können Strafzahlungen von 15% der Unterschreitung des Stabilitätsbeitrages verhängt werden.

Das Schlichtungsgremium, das über allfällige Sanktionen entscheidet, wird gestärkt. Klar definiert ist nun auch die gegenseitige Informationspflicht über die mittelfristige Ausrichtung der Haushaltsgebarung. Gleichzeitig wird der Finanzausgleich um ein Jahr bis 2014 verlängert.

Die Transparenz wird durch die neue Regelung der Haftungsobergrenzen für die Gebietskörperschaften gesteigert. Der Bund legt für sich, die Länder für sich und ihre Gemeinden rechtsverbindliche Haftungsobergrenzen fest. Die Gebietskörperschaften werden verpflichtet, neu geschaffene ausgegliederte Einheiten an Statistik Austria zu melden. Bund, Länder und Gemeinden kommen überein, dass Länder, Städte und Gemeinden zur Bewältigung der Pflegedienstleistungen zusätzlich unterstützt werden. Ein Pflegefonds im Umfang von 685 Mio. € für die Jahre 2011 bis 2014 soll zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel von Ländern und Gemeinden dotiert werden. Somit stehen 2011 100 Mio. €, 2012 150 Mio. €, 2013 200 Mio. € und 2014 235 Mio. € an zusätzlichen Mitteln für die Pflegefinanzierung zur Verfügung. Die Ausschüttung des Fonds wird im Pflegefondsgesetz über einen Bevölkerungsschlüssel geregelt. Zwischen Land und Gemeinden erfolgt die Aufteilung nach den tatsächlichen Nettoaufwendungen für Pflegedienstleistungen. Eine Arbeitsgruppe zur Strukturreform im Pflegebereich wird bis Ende 2012 Ergebnisse vorlegen, um die Überführung dieser Lösung in den nächsten Finanzausgleich zu ermöglichen. Bund und Länder streben eine Verwaltungsreform im Bereich des Pflegegeldes an, durch die die Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz des Landespflegegeldes auf den Bund übergeht.

Maastricht-Notifikation

31. März:  Für die Maastricht-Notifikation gilt eine strengere Auslegung des ESVG 95: Zahlungsverpflichtungen, die der Staat auch indirekt eingeht, und Garantien, die mehrmals in Anspruch genommen werden, müssen in der Staatsschuldenrechnung berücksichtigt werden. Diese Reklassifikation hat eine Erhöhung des gesamtstaatlichen Budgetdefizits und des Schuldenstandes in den Jahren 2009 und 2010 zur Folge. Die Zunahme des Schuldenstandes im Jahr 2009 um 5,9 Mrd. € auf 191 Mrd. € und im Jahr 2010 um 9,5 Mrd. € auf 205,2 Mrd. € ergibt sich zu einem erheblichen Teil durch die Zurechnung der ausgelagerten Schulden der ÖBB. Sie erhöhen das Defizit 2009 um 1,4 Mrd. € und 2010 um 1,27 Mrd. €. Der Schuldenstand fällt dadurch 2009 um 3,58 Mrd. € und 2010 um 4,85 Mrd. € höher aus als nach der früheren Berechnungsmethode. Die Krankenanstalten tragen 2009 mit 450 Mio. € und 2010 mit 614 Mio. € zur Zunahme des Defizits und mit 2,25 Mrd. € bzw. 2,86 Mrd. € zum Anstieg der Staatsverschuldung bei. Die Transfers für die "Bad Bank" der Kommunalkredit erhöhen Defizit und Schuldenstand 2010 um 1 Mrd. €. Ausgegliederte Forderungen aus Wohnbaudarlehen des Landes Burgenland vergrößern den Schuldenstand 2010 um 438 Mio. €.

2009 betrug das Budgetdefizit aufgrund der Reklassifikation 4,1% des BIP (statt bisher 3,5%), 2010 4,6% des BIP (bisher 3,6%). Der Schuldenstand fällt 2009 mit 69,6% des BIP um 2,2 Prozentpunkte und 2010 mit 72,3% des BIP um 3,4 Prozentpunkte höher aus[e]).

 



[a])  Europäische Kommission, Jahreswachstumsbericht: Gesamtkonzept der EU zur Krisenbewältigung nimmt weiter Gestalt an, KOM(2011) 11 endgültig, Brüssel, 12. Jänner 2011.

[b])  Keil, A., "Wirtschaftschronik. IV. Quartal 2010", WIFO-Monatsberichte, 2011, 84(1), S. 32, http://www.wifo.ac.at/wwa/pubid/41148.

[c])  Europäischer Rat, Der EURO-Plus Pakt. Stärkere Koordinierung der Wirtschaftspolitik im Hinblick auf Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz, EUCO 10/11, Brüssel, 25. März 2011.

[d])  Europäischer Rat, Vereinbarung über die Merkmale des EMS, EUCO 10/11, Brüssel, 25. März 2011.

[e])  Keil, A., "Wirtschaftschronik. III. Quartal 2010", WIFO-Monatsberichte, 2010, 83(10), S. 819, http://www.wifo.ac.at/wwa/pubid/40598.