Wirtschaftschronik
I. Quartal 2011
Abgeschlossen am 31. März 2011.
• E-Mail-Adresse: Angelina.Keil@wifo.ac.at
INHALT
Um eine bevorstehende
Wirtschaftskrise künftig früh erkennen zu können, werden international und auf
EU-Ebene Indikatoren der ökonomischen Ungleichgewichte erarbeitet. Mit dem Jahreswachstumsbericht
der EU beginnt das erste Europäische Semester und damit eine verstärkte wirtschaftspolitische
Steuerung der Gemeinschaft. Darüber hinaus setzen die Euro-Länder gemeinsam mit
Bulgarien, Dänemark, Lettland, Litauen, Polen und Rumänien mit dem Euro-Plus-Pakt
weitere Anstrengungen, um Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz zu beschleunigen. |
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Währungsunion: Estland
1. Jänner: Estland tritt als 17. Land der EU
in die Währungsunion ein.
EU: "Europäisches Semester"
12. Jänner: Mit der Präsentation des Jahreswachstumsberichts[a]) beginnt das erste "Europäische Semester"[b]), der neu eingeführte Zyklus der wirtschaftspolitischen
Steuerung der EU. Die Europäische Kommission gibt im Jahreswachstumsbericht wirtschaftspolitische
Empfehlungen, die von den einzelnen EU-Ländern in der Wirtschafts- und Budgetpolitik
berücksichtigt werden sollen. Der vorliegende Bericht enthält 10 Vorgaben in drei
wirtschaftspolitischen Bereichen auf Grundlage der Strategie "Europa 2020":
· Makroökonomische Wachstumsvoraussetzungen:
· Konsequente Haushaltskonsolidierung,
· Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte,
· Stabilisierung des Finanzsektors.
· Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten:
· Arbeit attraktiver machen,
· Reform der Pensionssysteme,
·
Arbeitslose
wieder in Beschäftigung bringen,
·
Ausgewogenes
Verhältnis von Sicherheit und Flexibilität.
· Schwerpunkt Wachstum:
· Ausschöpfung des Binnenmarktpotentials,
·
Beschaffung
von privatem Kapital zur Finanzierung des Wachstums,
· Kostengünstige Energieversorgung.
Bis Mitte April sollen
die Mitgliedsländer im Rahmen der Stabilitäts- und Konvergenzberichterstattung in
nationalen Reformprogrammen Maßnahmen dazu erläutern. Darauf aufbauend wird der
Europäische Rat länderspezifische Leitlinien vorlegen, welche die Mitgliedsländer
bei der Ausarbeitung des Haushaltsplanes für 2012 und der Umsetzung der Wachstumspolitik
berücksichtigen müssen.
Vordringlich ist die konsequente
Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Nach Meinung der Europäischen Kommission
reicht die jährliche Anpassung des strukturellen Haushaltssaldos um rund 0,5% des
BIP nicht aus, um die Schuldenquote an die Obergrenze von 60% des BIP heranzuführen.
China: Leitzinssätze
10. Februar: Um die Teuerung und eine mögliche
Überhitzung der Konjunktur einzudämmen, erhöht die chinesische Notenbank die Leitzinssätze
um 25 Basispunkte. Der Zinssatz für Kredite mit einjähriger Laufzeit wird auf 6,06%
angehoben, einjährige Einlagen werden mit 3% verzinst.
Deutsche Börse und New York
Stock Exchange
15. Februar: Die Deutsche Börse und die New York
Stock Exchange (NYSE Euronext) unterzeichnen ein Fusionsabkommen. Mit einem gemeinsamen
Umsatz von 4,1 Mrd. € (2010) entsteht die weltweit größte Börse. An der neuen Holding
mit Sitz in Holland werden die Aktionäre der Deutschen Börse 60% und die Aktionäre
der NYSE Euronext 40% halten.
G 20
18.-19. Februar: Die Stärkung und Koordination der Wirtschaftspolitik der G-20-Länder steht
im Mittelpunkt des Treffens der Finanzminister und Notenbankpräsidenten in Paris.
Um künftig eine bevorstehende Wirtschaftskrise frühzeitig erkennen zu können, werden
Indikatoren zur Messung des Ungleichgewichtes zwischen den Volkswirtschaften definiert:
Staatsverschuldung, Finanzierungssaldo des Staates, private Sparquote, Handelsbilanzsaldo
und Kapitaleinkommensflüsse. Die Währungsreserven werden auf Wunsch von China und
Brasilien vorerst nicht als Indikator herangezogen. In einem nächsten Schritt sollen
Zielkorridore festgelegt werden, die nicht überschritten werden sollen.
Deutschland: Hartz-IV-Reform
25. Februar: Der Deutsche Bundesrat beschließt
eine Reform der Hartz-IV-Hilfen für Langzeitarbeitslose. Der Regelsatz für den Hartz-IV-Bezug
wird um 5 € auf 364 € pro Monat erhöht. Zusätzlich zur Anpassung an die Lohn- und
Preisentwicklung wird er 2012 um 3 € aufgestockt. Durch die Neueinführung des Bildungs-
und Teilhabepakets erhalten 2,5 Mio. Kinder von Personen mit Hartz-IV-Bezug einen
Zuschuss für das Mittagessen in Schulen oder Tagesstätten, haben bei Bedarf Anspruch
auf Lernförderung und erhalten monatlich 10 € für Kultur- und Sportaktivitäten am
Nachmittag. Ein jährlicher Zuschuss für Lernmaterial von insgesamt 100 € wird in
zwei Teilbeträgen ausgezahlt, die Kosten von Tagesausflügen der Schulen werden übernommen.
Ausgaben für die Schülerbeförderung zu den Schulen werden erstattet, sofern sie
nicht schon anderweitig abgedeckt sind. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist mit
1,6 Mrd. € budgetiert.
Russland: Rubelkurs
1. März: Zur Eindämmung der Inflation vergrößert
die russische Zentralbank die Schwankungsbreite des Rubels gegenüber einem Währungskorb
aus Dollar und Euro von 32,95 Rubel auf 36,95 Rubel. Die Interventionssumme bei
Überschreitung dieser Bandbreite wird um 50 Mio. $ auf 600 Mio. $ herabgesetzt.
Dies ist ein weiterer Schritt zu einem freien Wechselkurs.
Währungsunion: Europäischer
Stabilitätsmechanismus
11. März: Die Staats- und Regierungsoberhäupter
der Euro-Länder vereinbaren die Merkmale des Europäischen Stabilitätsmechanismus
(ESM). Um die Finanzstabilität des Euro-Währungsgebietes insgesamt zu wahren, tritt
der Mechanismus für Mitgliedsländer mit bereits bestehenden oder drohenden schwerwiegenden
Finanzierungsproblemen in Kraft und stellt unter strikten Auflagen Finanzhilfe bereit.
Der ESM wird im gegenseitigen Einvernehmen aktiviert und verfügt über eine effektive
Darlehenskapazität von 500 Mrd. €, die durch Beteiligung des IWF an Finanzhilfemaßnahmen
ergänzt werden kann. Der ESM wird ab Juli 2013 die Aufgabe der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität
(EFSF) und des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) übernehmen.
Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Kreditvergabekapazität der EFSF durch eine Erhöhung
der von den Euro-Ländern zugesagten Garantien von 250 Mrd. € auf 440 Mrd. € aufgestockt.
Die Zinssätze der Kredite, die über die EFSF gewährt wurden, sollen niedriger angesetzt
werden, um für die Empfängerländer tragbar zu sein. Griechenland, das vor Gründung
der EFSF Kredithilfe erhalten hat, werden eine Zinssatzsenkung um 100 Basispunkte
und eine Laufzeitverlängerung auf 7,5 Jahre gewährt. Irland erhält entgegen der
neuen Vereinbarung keine Zinssatzsenkung, da das Land nicht bereit ist, trotz hoher
Verschuldung die Unternehmenssteuern – derzeit
die niedrigsten in der EU – zu erhöhen.
Japan: Naturkatastrophe
12.-13. März: Ein starkes Erdbeben im Nordosten
Japans und eine darauf folgende Flutwelle richten schwere Schäden an und kosten
tausende Menschenleben. Im Atomkraftwerk Fukushima werden mehrere Reaktorblöcke
beschädigt, Radioaktivität wird freigesetzt. Die Reparaturversuche des Kraftwerksbetreibers
Tepco bleiben bisher erfolglos. Stromknappheit und Produktionseinschränkungen sind
die Folge.
EU: "Sixpack"
15. März: Die Finanzminister der EU-Länder
einigen sich auf sechs Richtlinienvorschläge ("Sixpack") zur Stärkung
des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Künftig soll neben einer Überschreitung der
Obergrenze für den Finanzierungssaldo auch bei einer übermäßigen Bruttoverschuldung
eines Landes ein EU-Verfahren ausgelöst werden, wenn die durchschnittliche Differenz
der letzten drei Jahre gegenüber der Maastricht-Grenze von 60% des BIP nicht um
mindestens ein Zwanzigstel pro Jahr abgebaut wird. Relevante Faktoren wie die Altersstruktur
der Gesellschaft und die Verschuldung der privaten Haushalte des Landes würden in
der Beurteilung berücksichtigt. Für die Euro-Länder sollen Sanktionen bei Nichteinhaltung
des Stabilitätspaktes gelten. Im Zuge des Verfahrens können Einlagen von 0,2% des
BIP sowie Bußen verhängt werden.
Japan: Naturkatastrophe
Die Bank of Japan weitet
den Rahmen zum Ankauf von Wertpapieren von 5 Bio. Yen auf 40 Bio. Yen aus, um die
wirtschaftlichen Folgen der Naturkatastrophe zu mildern.
Japan: Naturkatastrophe
22. März: Die Weltbank schätzt den von der
Naturkatastrophe in Japan verursachten Schaden auf 235 Mrd. $.
EU: Euro-Plus-Pakt
24.-25. März: Anlässlich der Ratstagung in Brüssel
beschließen die Staats- und Regierungsoberhäupter des Euro-Währungsgebietes gemeinsam
mit Bulgarien, Dänemark, Lettland, Litauen, Polen und Rumänien den Euro-Plus-Pakt[c]) zur stärkeren Koordination der Wirtschaftspolitik
in Hinblick auf Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz. Prioritär sind Politikbereiche,
die für die Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz maßgeblich sind. Die
Euro-Plus-Länder werden die vereinbarten Ziele mit ihrem eigenen politischen Instrumentarium
verfolgen und den jeweiligen konkreten Problemen Rechnung tragen. Jährlich gehen
die Staats- und Regierungsoberhäupter konkrete nationale Verpflichtungen ein, die
sich an den leistungsstärksten Ländern innerhalb der EU und deren strategischen
Partnerländern orientieren. Die politische Kontrolle erfolgt über einen Bericht
an die Europäische Kommission. Vor der Verabschiedung wichtiger Wirtschaftsreformen
haben die teilnehmenden Länder ihre Partner zu konsultieren. Weiters verpflichten
sich die Länder zur uneingeschränkten Vollendung des Binnenmarktes, die als entscheidender
Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit des Euro-Raumes und der EU gesehen wird. Zu
den gemeinsamen Zielen gehören Maßnahmen zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit
und Beschäftigung, Beiträge zur langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
sowie die Stärkung der Finanzstabilität. Für gravierende Probleme, die in einem
dieser Bereiche auftreten, muss das betroffene Land innerhalb einer vorgegebenen
Zeitspanne eine Lösung suchen.
Als Indikatoren für den
Anpassungsbedarf der Wettbewerbsfähigkeit eines Landes werden die Lohnstückkosten
insgesamt und in bestimmten Sektoren relativ zu anderen teilnehmenden Ländern und
Handelspartnern beobachtet. Die Fortschritte in der Förderung der Beschäftigung
werden anhand der Langzeit- und Jugendarbeitslosenquote sowie der Erwerbsquote beurteilt.
Weitere Schwerpunkte bilden
Arbeitsmarktreformen zur Förderung der "Flexicurity", die Bekämpfung der
Schwarzarbeit, die Steigerung der Erwerbsbeteiligung sowie das lebenslange Lernen.
Im Vordergrund stehen auch die Senkung der Besteuerung des Faktors Arbeit und Maßnahmen
zur Erleichterung der Erwerbstätigkeit von Zweitverdienern. Indikatoren für die
Verbesserung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und für die Umsetzung des
Stabilitäts- und Wachstumspaktes sind die langfristige Finanzierbarkeit von Pensionssystem,
Gesundheitsfürsorge und Sozialleistungen.
Die teilnehmenden EU-Länder
verpflichten sich, die Haushaltsvorschriften des Stabilitäts- und Wachstumspaktes
im Sinne einer "Schuldenbremse" in nationales Recht umzusetzen. Zur Stärkung
der Finanzstabilität sollen nationale Rechtsvorschriften für die Sanierung von Banken
unter Wahrung des EU-Rechtes erlassen werden. Um die Koordination der Steuerpolitik
zu verstärken, hat die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag für eine gemeinsame
Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage unterbreitet. Jährlich haben die teilnehmenden
Länder auf Regierungsebene konkrete Maßnahmen zu vereinbaren, die innerhalb von
12 Monaten umzusetzen sind. Welche Maßnahmen umgesetzt werden, bleibt in der Zuständigkeit
der einzelnen Länder.
EU: Europäischer Stabilitätsmechanismus
Der von den Finanzministern
der Euro-Länder beschlossene Europäische Stabilitätsmechanismus ESM wird vom Europäischen
Rat angenommen[d]).
Die Reklassifikation
für das Maastricht-Defizit durch die Vorgaben von Eurostat führt zu einer Erhöhung
des gesamtstaatlichen Budgetdefizites, welches 2010 4,6% erreicht. Der Schuldenstand
erreicht 2010 205 Mrd. €. Der neue Stabilitätspakt bringt eine Sicherung der
Pflegefinanzierung und Verwaltungsreform des Pflegegeldes. |
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Stabilitätspakt
16. März:
Bund, Länder und Gemeinden vereinbaren einen neuen Stabilitätspakt 2011-2014,
der den 2007 vereinbarten Pakt ablöst. Das gesamtstaatliche Defizit wird 2011 mit
3,35% des BIP ausgewiesen, in den folgenden Jahren sinkt es kontinuierlich bis 2014
auf 2,1% des BIP. Dabei beträgt der Saldo des Bundes 2011 höchstens –2,6%,
2012 höchstens –2,38%, 2013 höchstens 1,9% und 2014 höchstens 1,6% des
BIP. Die Länder weisen für diese Jahre ein Defizit von 0,75%, 0,6%, 0,6% und 0,5%
des BIP aus, die Gemeindehaushalte sind ausgeglichen. Die Einhaltung der Stabilitätsbeiträge
wird durch einen neugestalteten Sanktionsmechanismus sichergestellt, der von Statistik
Austria und dem Rechnungshof ausgeführt wird. Verfehlt eine Gebietskörperschaft
ihren Stabilitätsbeitrag um mehr als 0,15 Prozentpunkte, dann ist ihr Stabilitätsbeitrag
im folgenden Jahr entsprechend höher. Eine längerfristige Durchrechnung ist nicht
mehr möglich. Als Sanktion können Strafzahlungen von 15% der Unterschreitung des
Stabilitätsbeitrages verhängt werden.
Das Schlichtungsgremium, das über allfällige Sanktionen entscheidet, wird
gestärkt. Klar definiert ist nun auch die gegenseitige Informationspflicht über
die mittelfristige Ausrichtung der Haushaltsgebarung. Gleichzeitig wird der Finanzausgleich
um ein Jahr bis 2014 verlängert.
Die Transparenz wird durch die neue Regelung der Haftungsobergrenzen für
die Gebietskörperschaften gesteigert. Der Bund legt für sich, die Länder für sich
und ihre Gemeinden rechtsverbindliche Haftungsobergrenzen fest. Die Gebietskörperschaften
werden verpflichtet, neu geschaffene ausgegliederte Einheiten an Statistik Austria
zu melden. Bund, Länder und Gemeinden kommen überein, dass Länder, Städte und Gemeinden
zur Bewältigung der Pflegedienstleistungen zusätzlich unterstützt werden. Ein Pflegefonds
im Umfang von 685 Mio. € für die Jahre 2011 bis 2014 soll zu zwei Dritteln vom Bund
und zu einem Drittel von Ländern und Gemeinden dotiert werden. Somit stehen 2011
100 Mio. €, 2012 150 Mio. €, 2013 200 Mio. € und 2014 235 Mio. € an zusätzlichen
Mitteln für die Pflegefinanzierung zur Verfügung. Die Ausschüttung des Fonds wird
im Pflegefondsgesetz über einen Bevölkerungsschlüssel geregelt. Zwischen Land und
Gemeinden erfolgt die Aufteilung nach den tatsächlichen Nettoaufwendungen für Pflegedienstleistungen.
Eine Arbeitsgruppe zur Strukturreform im Pflegebereich wird bis Ende 2012 Ergebnisse
vorlegen, um die Überführung dieser Lösung in den nächsten Finanzausgleich zu ermöglichen.
Bund und Länder streben eine Verwaltungsreform im Bereich des Pflegegeldes an, durch
die die Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz des Landespflegegeldes auf den
Bund übergeht.
Maastricht-Notifikation
31. März: Für die Maastricht-Notifikation gilt
eine strengere Auslegung des ESVG 95: Zahlungsverpflichtungen, die der Staat auch
indirekt eingeht, und Garantien, die mehrmals in Anspruch genommen werden, müssen
in der Staatsschuldenrechnung berücksichtigt werden. Diese Reklassifikation hat
eine Erhöhung des gesamtstaatlichen Budgetdefizits und des Schuldenstandes in den
Jahren 2009 und 2010 zur Folge. Die Zunahme des Schuldenstandes im Jahr 2009 um
5,9 Mrd. € auf 191 Mrd. € und im Jahr 2010 um 9,5 Mrd. € auf 205,2 Mrd. € ergibt
sich zu einem erheblichen Teil durch die Zurechnung der ausgelagerten Schulden der
ÖBB. Sie erhöhen das Defizit 2009 um 1,4 Mrd. € und 2010 um 1,27 Mrd. €. Der Schuldenstand
fällt dadurch 2009 um 3,58 Mrd. € und 2010 um 4,85 Mrd. € höher aus als nach der
früheren Berechnungsmethode. Die Krankenanstalten tragen 2009 mit 450 Mio. € und
2010 mit 614 Mio. € zur Zunahme des Defizits und mit 2,25 Mrd. € bzw. 2,86 Mrd.
€ zum Anstieg der Staatsverschuldung bei. Die Transfers für die "Bad Bank"
der Kommunalkredit erhöhen Defizit und Schuldenstand 2010 um 1 Mrd. €. Ausgegliederte
Forderungen aus Wohnbaudarlehen des Landes Burgenland vergrößern den Schuldenstand
2010 um 438 Mio. €.
2009 betrug das Budgetdefizit
aufgrund der Reklassifikation 4,1% des BIP (statt bisher 3,5%), 2010 4,6% des BIP
(bisher 3,6%). Der Schuldenstand fällt 2009 mit 69,6% des BIP um 2,2 Prozentpunkte
und 2010 mit 72,3% des BIP um 3,4 Prozentpunkte höher aus[e]).
[a]) Europäische Kommission, Jahreswachstumsbericht: Gesamtkonzept der EU zur Krisenbewältigung nimmt weiter Gestalt an, KOM(2011) 11 endgültig, Brüssel, 12. Jänner 2011.
[b]) Keil, A., "Wirtschaftschronik. IV. Quartal 2010", WIFO-Monatsberichte, 2011, 84(1), S. 32, http://www.wifo.ac.at/wwa/pubid/41148.
[c]) Europäischer Rat, Der EURO-Plus Pakt. Stärkere Koordinierung der Wirtschaftspolitik im Hinblick auf Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz, EUCO 10/11, Brüssel, 25. März 2011.
[d]) Europäischer Rat, Vereinbarung über die Merkmale des EMS, EUCO 10/11, Brüssel, 25. März 2011.
[e]) Keil, A., "Wirtschaftschronik. III. Quartal 2010", WIFO-Monatsberichte, 2010, 83(10), S. 819, http://www.wifo.ac.at/wwa/pubid/40598.