WIFO

Christine Mayrhuber

Die Ausgaben für soziale Sicherheit im Jahr 2000

 

Die Sozialausgaben erhöhten sich 2000 gegenüber dem Vorjahr real um 1,7%. Die Sozialquote betrug 28,8% und lag damit um 0,2 Prozentpunkte unter dem Wert von 1999. Nach einer Phase des Anstiegs in der ersten Hälfte der neunziger Jahre war der Anteil der Sozialausgaben am BIP in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre rückläufig. Aufgrund des gebremsten Wirtschaftswachstums 2001 und 2002 sowie einer punktuellen Leistungsverbesserung (Kinderbetreuungsgeld) ist für diese Jahre mit einem Anstieg der Sozialquote zu rechnen.

 

Begutachtung: Alois Guger • Wissenschaftliche Assistenz: Eva Latschka • E-Mail-Adressen: Christine.Mayrhuber@wifo.ac.at, Eva.Latschka@wifo.ac.at

 

INHALT

Sozialquote sinkt 2000 bei geringer Steigerung der Sozialausgaben und hohem BIP-Wachstum

Steigendes Volumen der Sozialausgaben, aber deutliche Strukturveränderung

Altersaufwendungen reagieren 2000 noch nicht auf Pensionsreform 2000

Gesundheitsausgaben stagnieren auf hohem Niveau

Arbeitslosigkeit und Arbeitslosentransfers sinken 2000 dank guter Konjunktur

Invaliditätsausgaben steigen überdurchschnittlich

Aufwendungen für Familienbeihilfen deutlich gesteigert

Österreichs Sozialquote über dem EU-Durchschnitt

Zusammenfassung

Literaturhinweise

 

VERZEICHNIS DER ÜBERSICHTEN UND ABBILDUNGEN

Übersicht 1: Entwicklung der Sozialquote. 3

Übersicht 2: Sozialausgaben nach Sozialrisken. 4

Übersicht 3: Durchschnittliches Einkommen aus neuzuerkannten Pensionen. 7

Übersicht 4: Sozialleistungen für Alter 9

Übersicht 5: Sozialleistungen für Arbeitslosigkeit 10

Übersicht 6: Sozialleistungen für Invalidität 11

Übersicht 7: Sozialleistungen für Familien. 12

Übersicht 8: Sozialausgaben im europäischen Vergleich. 12

Abbildung 1: Sozialausgaben im Konjunkturverlauf 3

Abbildung 2: Entwicklung der Sozialquote. 4

Abbildung 3: Pensionsneuzuerkennungen. 6

Abbildung 4: Entwicklung der Pensionsanpassung und Einkommen. 8

 

 

[1] Bereits 1992 sprach sich der Europäische Rat für eine Konvergenz der Ziele der einzelnen EU-Länder im Bereich des Sozialschutzes aus. Mittlerweile sind vier Bereiche für eine nachhaltige Sicherung der Sozialschutzsysteme festgelegt: ein ausreichendes Erwerbseinkommen, ein hochwertiges und nachhaltiges Gesundheitssystem, die Verhinderung sozialer Ausgrenzung und ein auch für die Zukunft gesichertes Rentensystem. Der vorliegende Beitrag diskutiert die Entwicklungen in den letzten drei Bereichen in Österreich anhand der einheitlichen Europäischen Sozialschutzstatistik für das Jahr 2000 und analysiert für den Bereich der Pensionsversicherung die Entwicklung im Jahr 2001 anhand von nationalen Daten.

Sozialquote sinkt 2000 bei geringer Steigerung der Sozialausgaben und hohem BIP-Wachstum

[2] Der Konjunkturzyklus erreichte 2000 mit einer realen Wachstumsrate des BIP von 3,5% einen Höhepunkt. Die Zahl der unselbständig Beschäftigten stieg im Vorjahresvergleich um knapp 29.000, und die Arbeitslosenquote laut Arbeitsmarktservice lag mit 5,8% um 0,9 Prozentpunkte unter dem Wert von 1999. Die Sozialausgaben erhöhten sich aufgrund dieser gegenüber den Vorjahren relativ günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von 1999 auf das Jahr 2000 real um 1,7%. Mit dieser verhältnismäßig schwachen Ausgabensteigerung verringerte sich die Sozialquote 2000 um 0,2 Prozentpunkte auf 28,8%. 2001 dürften die Sozialausgaben diesem Trend einer Wachstumsverlangsamung nicht folgen. Trotz der Leistungseinschränkungen durch die Sozial- und Arbeitsrechtsänderungsgesetze 2000 (Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit, höhere Abschläge bei vorzeitigem Pensionsantritt, Einschränkung der Mitversicherung in der Krankenversicherung usw.) wird sich das mäßige Wachstum im Jahr 2001 nicht fortsetzen. Die Konjunkturschwäche des Jahres 2001 mit einer Steigerung der Zahl der gemeldeten Arbeitslosen resultiert vermutlich trotz der gesetzlichen Leistungseinschränkungen in einer Beschleunigung des Sozialausgabenwachstums gegenüber 2000. Nach den bisher vorliegenden Daten für 2001 dürfte die Sozialquote 2001 über jener des durch die gute Konjunktur begünstigten Jahres 2000 liegen.

[3] Die Summe der Sozialausgaben lag in Österreich nach der europäisch einheitlichen Berechnungsmethode (ESSOSS) im Jahr 2000 bei 59,6 Mrd. € und war damit um 2,3 Mrd. € höher als im Vorjahr. War die jährliche reale Zuwachsrate der Sozialausgaben zu Beginn der neunziger Jahre zwischen 4% und 5% gelegen, so sank sie 1997 auf 0,5% und betrug 2000 1,7%. Im Durchschnitt der zweiten Hälfte der neunziger Jahre erreichte sie nur knapp 2% p. a. Auch der nominelle Zuwachs blieb in der gesamten zweiten Hälfte der neunziger Jahre hinter den nominellen Wachstumsraten des Bruttoinlandsproduktes zurück.

Abbildung 1: Sozialausgaben im Konjunkturverlauf

Q: Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen, Statistik Austria, WIFO. Ab 1990 neue Berechnungsmethode nach ESSOSS, BIP ab 1976 laut ESVG 1995.

 

 

 

Übersicht 1: Entwicklung der Sozialquote

 

 

 

 

 

Sozialausgaben

Sozialquote

 

Mrd. €

Veränderung gegen das Vorjahr in %, real

In % des BIP

 

 

 

 

1980

19,5

 

26,2

1985

27,2

1,81)

27,0

1990

35,2

3,12)

26,3

1995

50,1

4,03)

29,1

1996

51,7

1,3

29,1

1997

52,7

0,5

28,9

1998

54,4

2,2

28,5

1999

57,3

4,8

29,0

2000

59,6

1,7

28,8

Q: ESSOSS-Sozialdatenbank, Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen. - 1) Durchschnittliche jährliche reale Veränderung 1980/1985. - 2) Durchschnittliche jährliche reale Veränderung 1985/1990. - 3) Durchschnittliche jährliche reale Veränderung 1990/1995.

 

 

 

Abbildung 2: Entwicklung der Sozialquote

Q: Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen, Statistik Austria, WIFO.

 

 

Europäisches Statistisches System der Sozialschutzstatistik (ESSOSS)

Seit dem EU-Beitritt gilt auch in Österreich das Europäische Statistische System der Sozialschutzstatistik (ESSOSS). Die Erfassungs- und Berechnungssystematik wird von Statistik Austria sowohl verbessert als auch den neuen Gegebenheiten angepasst. Waren die Ausgaben des Bundes für soziale Sicherheit von Anfang an vollständig dokumentiert, so lagen für die Sozialausgaben der Länder Mitte der neunziger Jahre erste Schätzungen vor, die nunmehr laufend verfeinert werden. Die Veränderungen in der Berechnung der Sozialleistungen der Länder werden von Statistik Austria auch rückwirkend durchgeführt. Vor allem deshalb unterscheiden sich die hier ausgewiesenen von den im Vorjahr publizierten Daten (Mayrhuber - Bauernberger, 2001).

Solche Adaptionen der Sozialausgaben folgen den gesetzlichen Gegebenheiten bzw. Veränderungen in Österreich. Die Einführung des Versöhnungsfonds und die damit verbundenen Mittel müssen ebenso berücksichtigt werden wie die Einführung der Ambulanzgebühren. Die Koordination der statistischen Erfassung dieser Neuerungen mit Eurostat ist noch nicht abgeschlossen, die Statistik der Sozialausgaben für 2001 wurde von Eurostat noch nicht akkordiert.

 

Steigendes Volumen der Sozialausgaben, aber deutliche Strukturveränderung

[4] Die Sozialausgaben in der Gliederung nach Funktionen (Übersicht 2) erhöhten sich in den neunziger Jahren um 69,5% auf 57,7 Mrd. €. In dieser Darstellung sind bestimmte Aufwendungen - insbesondere die Verwaltungskosten - nicht enthalten, die gesamten Sozialausgaben liegen daher um 1,8 Mrd. € über dieser Summe. Überdurchschnittlich erhöhten sich in den neunziger Jahren die Ausgaben für Wohnen und gegen soziale Ausgrenzung (+104,8%); ihr Gewicht ist allerdings mit 2,1% der Sozialausgaben gering. Ebenfalls überdurchschnittlich stiegen die Aufwendungen für die Funktion "Invalidität" mit +98,1% gegenüber 1990, für "Arbeitslosigkeit" mit +74,5% sowie für "Familie" mit +72,1%. Die Steigerung der Ausgaben für Krankheit und Alter entsprachen dem Gesamtdurchschnitt, einzig die Hinterbliebenenleistungen wuchsen mit +43,8% gegenüber 1990 deutlich unterdurchschnittlich.

 

Übersicht 2: Sozialausgaben nach Sozialrisken

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1990

1995

1999

2000

1990/2000

 

Mrd. €

Anteile in %

Mrd. €

Anteile in %

Mrd. €

Anteile in %

Mrd. €

Anteile in %

Veränderung in %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Alter

13,1

38,5

18,3

37,8

21,2

38,3

22,2

38,4

+69,3

Hinterbliebene

4,0

11,6

5,1

10,6

5,6

10,0

5,7

9,9

+43,8

Krankheit1)

8,9

26,0

12,4

25,7

14,7

26,4

15,0

26,0

+69,2

Familie

3,6

10,5

5,5

11,4

5,7

10,2

6,1

10,6

+72,1

Invalidität

2,4

7,0

3,6

7,5

4,5

8,1

4,7

8,2

+98,1

Arbeitslosigkeit

1,6

4,6

2,7

5,6

2,9

5,1

2,7

4,7

+74,5

Wohnen und soziale Ausgrenzung2)

0,6

1,8

0,7

1,5

1,0

1,9

1,2

2,1

+104,8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt3)

34,1

100,0

48,5

100,0

55,5

100,0

57,8

100,0

+69,5

Q: ESSOSS-Sozialdatenbank, Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen. - 1) Schätzungen für den stationären Bereich. - 2) Geldleistungen der Sozialhilfe, Wohnbeihilfe, Gebührenbefreiungen u. a. - 3) Die Gesamtsumme der Sozialausgaben in der funktionalen Gliederung ist geringer als die der Gesamtsozialausgaben, da bestimmte Aufwendungen (z. B. Verwaltungskosten) in der funktionalen Gliederung nicht aufscheinen (Rundungsdifferenzen möglich).

 

[5] Zu 38,4% stellten die Sozialausgaben des Jahres 2000 (59,6 Mrd. €) die Altersversorgung sicher, 9,9% waren Leistungen an Hinterbliebene. Die Ausgaben für das letztgenannte Risiko verloren im vergangenen Jahrzehnt an Bedeutung. Anfang der neunziger Jahre waren 11,6% der Sozialausgaben für Hinterbliebenenleistungen verwendet worden, zehn Jahre später um beinahe 2 Prozentpunkte weniger. In Bezug auf die Ausgabenhöhe zeichnen sich zwei gegenläufige Trends ab: Einerseits stieg die durchschnittliche Höhe der Hinterbliebenenpensionen, andererseits verringerte sich die Zahl der Pensionen in diesen zehn Jahren um rund 4.600. Beide Faktoren trugen dazu bei, dass das Gewicht der Sozialausgaben für Hinterbliebene insgesamt abnahm.

Gesetzliche Maßnahmen, Verschiebungen der Familienstruktur und eine Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit werden sich in  einem weiteren Bedeutungsverlust der Sozialausgaben für Hinterbliebenenleistungen niederschlagen.

[6] Aufgrund bereits beschlossener gesetzlicher Maßnahmen - insbesondere die Kürzung der Witwen- bzw. Witwerpensionen mit Wirkung vom 1. Oktober 2000 auf 0% bis 60% der Pension des Verstorbenen (zuvor 40% bis 60%) - sowie der Veränderungen der familiären und demographischen Zusammensetzung der Bevölkerung (Waisenpension) wird sich dieser Bedeutungsverlust der Hinterbliebenenleistungen auch in Zukunft fortsetzen.

[7] Nach den Alterssozialleistungen haben die Aufwendungen für Krankheit mit 15 Mrd. € oder 26% aller Sozialausgaben (2000) die wichtigste Funktion. Ihr Anteil innerhalb den Sozialleistungen blieb in den vergangenen zehn Jahren relativ stabil. Für die Funktion Familie wurden 2000 10,6% aller Sozialausgaben verwendet, Familienleistungen nehmen damit in Österreich den dritten Rang ein vor den Hinterbliebenenleistungen, den Invaliditätsleistungen (8,2%) und den Leistungen im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit (4,7% aller Aufwendungen).

Altersaufwendungen reagieren 2000 noch nicht auf Pensionsreform 2000

[8] Die Regelung der Rentensysteme fällt zwar in die nationale Zuständigkeit der EU-Länder, allerdings gehört es laut EG-Vertrag zu den Aufgaben der Gemeinschaft, ein hohes Niveau an Sozialschutz zu fördern. Die zu erwartenden demographischen Verschiebungen (Alterung der Bevölkerung) bedeuten tiefgreifende Veränderungen der Rahmenbedingungen der sozialen Sicherheit. Vor diesem Hintergrund wurden zahlreiche Analysen über die Entwicklung des Sozialschutzes in Langzeitperspektive erstellt, die in einem gemeinsamen Bericht der Europäischen Kommission und des Europäischen Rates über angemessene und nachhaltige Rentensysteme resultierten (Europäische Kommission, 2002). Dieser Bericht dient der Vorlage beim Frühjahrsgipfel des Europäischen Rates 2003 und ist sicher als Grundlage für Neuerungen im Rentenbereich zu sehen.

[9] Schon die jüngere Vergangenheit und auch das Jahr 2000 brachten zahlreiche Änderungen in der österreichischen Alterssicherung. Insbesondere wurde die vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit abgeschafft und die Zugangsbestimmungen für Invaliditätspensionen verändert; das Antrittsalter für die vorzeitige Alterspension wurde seit Oktober 2000 schrittweise um insgesamt 18 Monate angehoben.

Die Entwicklung der Zahl der Pensionsneuzuerkennungen stand in den Jahren 2000 und 2001 im Zeichen der Anhebung des Antrittsalters für die vorzeitige Alterspension um 1,5 Jahre.

[10] Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Altersleistungen 2000 um 4,6%, die Pensionsneuzuerkennungen erhöhten sich um 4,3% auf insgesamt 89.860 Pensionen. Im Jahr 2001 war die Zahl der Neuzuerkennungen um knapp ein Viertel geringer. Mit ein Grund dafür war das Wegfallen des demographischen Effekts - die geburtenstarken Jahrgänge der Männer waren bereits in den Vorjahren in die Pension übergetreten -, aber auch die Pensionsreform 2000, deren Wirkungen sich im Jahr 2001 erstmals zeigten. Während die Neuzuerkennungen von Invaliditätspensionen sowohl 2000 als auch 2001 stark zunahmen, sank die Zahl der neuen vorzeitigen Alterspensionen wegen geminderter Erwerbsfähigkeit um vier Fünftel, bei langer Versicherungsdauer um ein Drittel und wegen Arbeitslosigkeit um ein Viertel.

Die Pensionsreform 2000 dämpfte die Zahl der neuzuerkannten Alterspensionen im Jahr 2001 um knapp ein Viertel, die Auswirkungen auf das durchschnittliche Pensionszugangsalter waren allerdings noch gering.

[11] Für die Zuerkennung der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer und wegen Arbeitslosigkeit kam im Jahr 2001 die Anhebung des Antrittsalters (von Oktober 2000 bis Oktober 2002 schrittweise um insgesamt 1,5 Jahre) voll zum Tragen. In beiden Pensionsarten war die Zahl der Neuzuerkennungen über 12.000 geringer als im Vorjahr. Zwischen Oktober 2000 und Oktober 2001 betrug der Rückgang im Vorjahresvergleich sogar 17.000.

[12] Die Erhöhung des Antrittsalters hatte jedoch bislang nur kleine Auswirkungen auf das Durchschnittsalter der Pensionsneuzuerkennungen 2001. Dies geht u. a. auf die mit der Reform beschlossene Übergangsbestimmung bzw. Ausnahmeregelung zurück: Frauen, die vor dem 1. Oktober 1950 geboren wurden und 40 Beitragsjahre erworben hatten, und Männer, die vor dem 1. Oktober 1945 geboren wurden und 45 Beitragsjahre erworben hatten, konnten nach wie vor im Alter von 55 bzw. 60 Jahren in die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer übertreten.

[13] Infolge dieser Übergangsbestimmung erhöhte sich das Antrittsalter von 2000 auf 2001 in der gesamten Pensionsversicherung für alle Direktpensionen um nur 0,2 (Männer) bzw. 0,5 Jahre (Frauen). Gegenüber 1999 ergibt sich ein etwas deutlicherer Anstieg von 0,3 Jahren für Männer und 0,6 Jahre für Frauen.

[14] Am stärksten erhöhte sich zwischen 1999 und 2001 das Zugangsalter in der Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension (Männer +3,0, Frauen +2,1 Jahre). Der Anstieg war in der Pensionsversicherung der Selbständigen größer als in jener der Unselbständigen.

 

Abbildung 3: Pensionsneuzuerkennungen

Q: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. Ohne Gleitpensionen (2001: 160 Neuzuerkennungen).

 

[15] Der Bericht über die österreichische Rentenstrategie 2002 hält fest, dass die unterschiedlichen Pensionseinkommen von Frauen und Männern zu einem Drittel auf dem geringeren Umfang der Berufstätigkeit und zu zwei Dritteln auf Unterschieden zwischen dem Einkommen beruhen (Republik Österreich, 2002, S. 24). Tatsächlich bleiben sowohl die alten als auch die neuzuerkannten Pensionen von Frauen weit unter jenen der Männer. Der geschlechtsspezifische Unterschied hat sich in der jüngsten Vergangenheit nicht verkleinert, die krankheitsbedingten Pensionen von Frauen waren 2001 relativ zu jenen der Männer sogar geringer als 1999.

Der geschlechtsspezifische Unterschied zwischen der Höhe der Direktpensionen von Frauen und Männern haben sich in der jüngsten Vergangenheit nicht verkleinert, sondern im Bereich der krankheitsbedingten Pensionen sogar vergrößert. 

[16] Am größten ist der geschlechtsspezifische Unterschied im Bereich der Invaliditätspensionen: In der Pensionsversicherung der Unselbständigen lag 2001 der Durchschnitt der neuzuerkannten Invaliditätspensionen für Frauen bei 60% einer vergleichbaren Männerpension, in der Pensionsversicherung der Selbständigen betrug die entsprechende Relation 51,3%. An Frauen neuzuerkannte vorzeitige Alterspensionen wegen geminderter Erwerbsfähigkeit erreichten nur 41% einer vergleichbaren Männerpension.

[17] Aber auch zwischen den Pensionsversicherungsanstalten variiert die Pensionshöhe deutlich. Mit durchschnittlich 1.552 € pro Monat waren 2001 die an Männer neu zuerkannten Renten aus dem Titel der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer in der Unselbständigenversicherung am höchsten. Die geringste Pension erhielten mit monatlich 416,7 € in der Unselbständigenversicherung jene, die aufgrund ihrer instabilen Versicherungsverläufe nur die Anspruchvoraussetzungen für eine normale Alterspension (Antrittsalter 60 bzw. 65 Jahre) erfüllten (15 Versicherungsjahre). Von diesen knapp 19.000 Pensionsneuzuerkennungen im Jahr 2001 erfolgten 74% an Frauen und nur 26% oder weniger als 5.000 an Männer.

[18] Die Höhe der bestehenden Pensionen wird im Zeitablauf von der Pensionsanpassung beeinflusst. Im Jahr 2000 betrug die Steigerungsrate 0,6%; wegen der Einführung von Sockelbeträgen stiegen die Pensionen im Mittel um 1,1%. 2001 wurden sie um 0,8% und 2002 um 1,1% erhöht. Da einmalige Sockelbeträge - im Gegensatz zur allgemeinen Preissteigerung - im darauffolgenden Jahr wieder wegfallen, wurde dadurch aber selbst für niedrige Pensionen der reale Kaufkraftverlust nicht abgegolten, sondern nur verringert. Die jährliche Pensionsanpassung erreichte in diesen drei Jahren im Durchschnitt nicht die Steigerung der Verbraucherpreise. Der Ausgleichszulagenrichtsatz wurde stärker angehoben.

 

Übersicht 3: Durchschnittliches Einkommen aus neuzuerkannten Pensionen

Arithmetisches Mittel

 

Monatliches Pensionseinkommen (brutto, 14-mal jährlich)

 

1999

2000

2001

 

In €

Pensionsversicherung der Unselbständigen

 

 

 

Invaliditätspensionen

788,35

869,53

919,89

Männer

908,99

1.012,33

1.058,70

Frauen

581,60

621,72

631,67

Normale Alterspensionen (65. bzw. 60. Lebensjahr)

399,92

430,80

416,71

Männer

343,09

361,40

348,83

Frauen

420,85

451,81

442,07

Vorzeitige Alterspensionen bei langer Versicherungsdauer

1.276,21

1.352,80

1.380,13

Männer

1.493,35

1.554,98

1.552,44

Frauen

1.043,51

1.073,89

1.092,56

Vorzeitige Alterspensionen bei Arbeitslosigkeit

677,53

689,88

705,73

Männer

881,81

937,12

927,96

Frauen

638,87

628,40

652,17

Gleitpensionen

718,52

879,27

958,92

Männer

829,34

1.015,53

1.076,79

Frauen

607,62

708,56

786,90

Vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit

1.113,71

1.181,01

1.114,07

Männer

1.213,42

1.269,96

1.166,04

Frauen

517,36

542,21

479,57

 

 

 

 

Pensionsversicherung der Selbständigen

 

 

 

Invaliditätspensionen

736,25

784,43

774,11

Männer

883,12

932,68

967,28

Frauen

510,24

538,07

496,43

Normale Alterspensionen (65. bzw. 60. Lebensjahr)

717,28

734,58

799,04

Männer

1.158,04

1.175,56

1.241,98

Frauen

586,25

623,39

673,90

Vorzeitige Alterspensionen bei langer Versicherungsdauer

1.083,12

1.176,43

1.273,52

Männer

1.255,35

1.329,84

1.423,59

Frauen

783,27

830,00

865,68

Vorzeitige Alterspensionen bei Arbeitslosigkeit

631,96

680,29

733,78

Männer

627,97

656,96

1.141,40

Frauen

632,40

689,52

592,72

Gleitpensionen

733,78

966,11

962,99

Männer

836,76

1.064,66

956,59

Frauen

424,70

473,39

988,35

Vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit

858,19

710,38

901,14

Männer

1.025,05

1.038,71

1.096,92

Frauen

467,29

415,62

470,41

Q: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. Nur Direktpensionen (Invalidität und Alter).

 

Wegen des Rückgangs der Zahl der Pensionsneuzuerkennungen wuchsen die Alterssozialleistungen im Jahr 2000 nur mäßig.

[19] Gemäß ESSOSS werden der Funktion "Alter" alle Leistungen an Personen im Pensionsalter zugerechnet. Das Pflegegeld an unter 60-Jährige findet sich in der Funktion "Invalidität", jenes an 60-Jährige und Ältere gehört zu den Altersleistungen. Erwartungsgemäß ist der Aufwand für Alterspensionen der gesetzlichen Pensionsversicherung innerhalb der Alterssozialleistungen mit knapp über 53% am höchsten vor den Alterspensionen öffentlicher Rechtsträger mit 23,8% und den Aufwendungen für vorzeitige Alterspensionen bei langer Versicherungsdauer, für die 10,6% der insgesamt 22,2 Mrd. € verwendet werden.

[20] Die Altersleistungen wuchsen in den neunziger Jahren insgesamt um 69,3%. Dieser Anstieg entspricht etwa jenem der gesamten Sozialausgaben. Überdurchschnittlich nahmen die Sachleistungen der Länder (Aufwendungen für Alters- und Pflegeheime sowie ambulante Dienste) mit +560% und das Pflegegeld zu. Hier hatten Änderungen eine Ausweitung des Bezugskreises und der Leistungshöhe zur Folge. Ebenfalls überdurchschnittlich erhöhten sich die Aufwendungen für vorzeitige Alterspensionen bei langer Versicherungsdauer. Dazu dürfte die Anrechnung der Kindererziehungsersatzzeiten zur Erfüllung der Pensionsanspruchsvoraussetzungen insbesondere der Frauen beigetragen haben.

[21] Da nicht für alle erworbenen Versicherungsmonate in der gesetzlichen Pensionsversicherung entsprechende Beiträge geleistet werden, müssen allen Versicherungsträgern zusätzliche Bundesmittel zugeschossen werden. 1991 betrug der Bundesbeitrag 2,4% des BIP, 2000 und 2001 stagnierte er auf 2,0% des BIP. In diesen zwei Jahren wurden erstmals und einmalig Überweisungen aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik, dem Familienlastenausgleichsfonds sowie dem Insolvenzausfallgeldfonds an die Pensionsversicherung durchgeführt. Der Bundesbeitrag verringerte sich 2000 um 6,8% und im Jahr 2001 um 1,3% (jeweils gegenüber dem Vorjahr). Diese Sonderüberweisungen entfallen ab 2002. Das Sozialministerium rechnet mit einer Zunahme des Bundesbeitrags um 18,9% im Jahr 2002 und 16,6% im Jahr 2003, die überwiegend auf die Einmaleffekte der Jahre 2000 und 2001 zurückgeht. Anschließend wird sich der Anteil der Bundesmittel am BIP auf dem Niveau der neunziger Jahre - also rund 2,4% - stabilisieren (BMSG, 2002). 2001 wurden in der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten 9,2%, 2000 8,4% des Pensionsaufwands durch den Bundesbeitrag gedeckt; in der Sozialversicherungsanstalt der Bauern betrug der Bundesbeitrag 85,0% bzw. 81,0%.

 

Abbildung 4: Entwicklung der Pensionsanpassung und Einkommen

Q: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Statistik Austria, WIFO.

 

 

 

Übersicht 4: Sozialleistungen für Alter

 

 

 

 

 

 

 

1990

1995

1999

2000

1990/2000

 

Mio. €

Veränderung in %

 

 

 

 

 

 

Alterspensionen (gesetzliche Pensionsversicherung)1)

7.204,5

10.073,8

11.310,4

11.825,1

+64,1

Vorzeitige Alterspensionen bei langer Versicherungsdauer2)

1.318,0

1.702,9

2.215,5

2.351,5

+78,4

Gleitpensionen

9,7

10,4

8,6

Alterspensionen (öffentliche Rechtsträger)3)

3.354,6

4.466,7

5.050,5

5.290,1

+57,7

Altersversorgung (Versorgungsgesetze)

198,9

192,7

156,0

146,3

-26,5

Betriebliche Pensionen4)

222,4

259,0

291,4

300,1

+35,0

Versehrtenrenten (über 60-Jährige)

121,4

134,7

163,2

155,2

+27,8

Pflegegeld (über 60-Jährige)

554,7

1.172,5

1.152,5

1.188,2

+114,2

Sachleistungen der Länder5)

144,0

309,7

894,9

950,5

+560,2

 

 

 

 

 

 

Insgesamt6)

13.118,5

18.321,5

21.244,7

22.215,6

+69,3

Q: ESSOSS-Sozialdatenbank, Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen. - 1) Einschließlich Invaliditätspensionen für über 60-Jährige, ohne vorzeitige Alterspensionen. - 2) Ohne vorzeitige Alterspensionen wegen Arbeitslosigkeit. - 3) Schätzung aufgrund der Aufteilung der Ruhe- und Versorgungsbezüge auf Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätspensionen. - 4) Grobe Schätzung laut Mikrozensus 1993. - 5) Nettoausgaben der Länder und Gemeinden für Alters- und Pflegeheime sowie ambulante Dienste. - 6) Ohne intergovernmentale Transfers (z. B. Zahlungen der Pensionsversicherung an die Krankenversicherung als Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten).

 

Gesundheitsausgaben stagnieren auf hohem Niveau

[22] Innerhalb der vereinheitlichten Europäischen Sozialschutzstatistik ESSOSS ist der Gesundheitsbereich noch nicht in jenem Maße international vergleichbar wie die Statistiken zu den anderen Sozialrisken. Insbesondere die Finanzierungsstruktur der Krankenanstalten in Österreich sowie die Erfassung bzw. Zuordnung der öffentlichen und privaten Gesundheitsausgaben können derzeit noch nicht in eine detaillierte und EU-weit vergleichbare Statistik gebracht werden. Aufgrund von Definitions- und Abgrenzungsfragen können auch die Angaben über das Volumen des österreichischen Gesundheitsbereichs im europäischen Vergleich voneinander abweichen (Hofmarcher - Riedel, 2002, Pichler - Walter, 2002).

[23] Insgesamt bilden die Gesundheitsausgaben nach den Altersaufwendungen die zweitgrößte Gruppe innerhalb der Sozialausgaben. Im Jahr 2000 wurden 15 Mrd. € oder 26% aller Sozialausgaben im Gesundheitsbereich verwendet. Dieser Anteil hat sich in den neunziger Jahren nicht verändert, auch 1990 betrugen die Gesundheitsausgaben 26% der gesamten Sozialausgaben. Die Gesundheitsaufwendungen wurden in den letzten 10 Jahren um 69,2% ausgeweitet, die Gesamtsozialausgaben ein wenig stärker - nämlich um 69,5%. Das Gewicht der Gesundheitsausgaben stagniert damit auf einem hohen Niveau.

[24] Knapp über 65% der Gesundheitsaufwendungen entfallen auf die gesetzliche Krankenversicherung, hier wurden 2000 knapp über 9,8 Mrd. € aufgewandt. Weitere 3,6 Mrd. € dienten zur Finanzierung der Fondskrankenanstalten.

[25] Bezogen auf den geschützten Personenkreis bietet die Krankenversicherung im Vergleich mit der Pensions- oder Arbeitslosenversicherung die breiteste Absicherung. Die Zahl der Versicherungsverhältnisse setzt sich zu 65,4% aus Beitragsleistenden, zu 31,1% aus beitragsfrei Mitversicherten und zu 2,5% aus durch Krankenfürsorgeanstalten geschützten Personen zusammen. Da in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Mehrfachversicherung möglich ist, ist die Zahl der Krankenversicherten geringer als die Zahl der Versicherungsverhältnisse. Im Jahresdurchschnitt zählte der Hauptverband 5,3 Mio. Beitragsleistende, und insgesamt sind 99,0% der österreichischen Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert.

Arbeitslosigkeit und Arbeitslosentransfers sinken 2000 dank guter Konjunktur

[26] Die Zahl der beim Arbeitsmarktservice vorgemerkten Arbeitslosen war 2000 um knapp 27.400 niedriger als im Vorjahr, jene der vorgemerkten Arbeitslosen mit Leistungsbezug sank um rund 20.500 oder 10,1%. Dabei war der Rückgang im Bereich der Notstandshilfe mit -13,7% größer als im Bereich des Arbeitslosengeldes (-7,4%). Rückläufig war auch die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit: Im Jahr 2000 sank sie um 9 Tage auf 106 Tage. Überdurchschnittlich stiegen die Fälle von Pensionsvorschüssen (+32,7%) sowie der Bezug von Weiterbildungsgeld (+142,4%).

 

Übersicht 5: Sozialleistungen für Arbeitslosigkeit

 

 

 

 

 

 

 

1990

1995

1999

2000

1990/2000

 

Mio. €

Veränderung in %

 

 

 

 

 

 

Arbeitslosengeld

615,3

997,0

935,2

875,1

+42,2

Notstandshilfe

232,6

463,1

602,7

544,8

+134,2

Sondernotstandshilfe

65,8

87,0

38,7

33,6

-49,0

Sonderunterstützung

132,5

169,0

63,2

48,2

-63,6

Vorzeitige Alterspensionen wegen Arbeitslosigkeit

98,1

175,1

180,3

174,5

+77,9

Insolvenzausfallgeldfonds

67,1

291,3

202,3

213,2

+217,5

Aktive Arbeitsmarktpolitik des AMS

240,5

361,9

725,2

720,3

+199,5

Sonstige Leistungen1)

106,2

160,1

110,0

108,9

+2,5

 

 

 

 

 

 

Insgesamt2)

1.558,2

2.704,5

2.857,4

2.718,6

+74,5

Q: ESSOSS-Sozialdatenbank, Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen; Statistik Austria. - 1) Schlechtwetterentschädigung, Ausgleichstaxfonds, Länderleistungen. - 2) Ohne intergovernmentale Transfers (z. B. Zahlungen der Arbeitslosenversicherung an die Pensions- und Krankenversicherung).

 

[27] Im Jahr 2000 musste mit 2,72 Mrd. € um knapp 5% weniger für Arbeitslosentransfers aufgewandt werden als im Vorjahr. Davon entfielen knapp ein Drittel auf Arbeitslosengeld, ein Viertel auf Leistungen für aktive Arbeitsmarktpolitik und ein Fünftel auf Notstandshilfeleistungen. Weitere 7,8% flossen in den Insolvenzausfallgeldfonds; 6,4% erforderten die vorzeitigen Alterspensionen wegen Arbeitslosigkeit, die verbleibenden Mittel dienten der Sondernotstandshilfe, Sonderunterstützung und sonstigen Leistungen. Gemäß ESSOSS bleiben intergovernmentale Transfers wie Überweisungen bzw. Abschöpfungen von AMS-Mitteln an andere Fonds bzw. an den Bundeshaushalt hier unberücksichtigt, da diese Mittel nicht zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit verwendet werden; sie sind in Übersicht 5 daher nicht enthalten. An den Ausgleichsfonds der Pensionsversicherungsträger flossen im Jahr 2000 aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherung Überweisungsbeträge (22,8% der Aufwendungen für Arbeitslosengeld) von 363,4 Mio. € sowie Überweisungen gemäß § 6 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz von 581,4 Mio. €.

[28] Gemeinsam mit dem Rückgang der Zahl der Arbeitslosen bzw. jener Arbeitslosen mit Anspruch auf Leistungsbezug sanken im Jahr 2000 die Aufwendungen für passive Arbeitsmarktpolitik um knapp 8% oder 118 Mio. €. Die Verringerung war gemäß der Entwicklung der Zahl der Betroffenen im Bereich der Notstandshilfe mit -9,6% etwas höher als in der Funktion "Arbeitslosengeld" (-6,4%).

[29] Nachdem die Mittel für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen seit 1995, angekurbelt durch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds, kräftig ausgeweitet worden waren, trat 1999 ein Wendepunkt ein. Gegenüber dem Vorjahr waren die Ausgaben im Jahr 2000 erstmals seit 1995 rückläufig (-5 Mio. € bzw. -1%).

Gegenüber dem Vorjahr waren die Aufwendungen für aktive Arbeitsmarktpolitik im Jahr 2000 erstmals seit 1995 rückläufig. Sie verringerten sich um 5 Mio. € bzw. knapp 1%.

[30] Die vorzeitigen Alterspensionen wegen Arbeitslosigkeit sind gemäß ESSOSS ebenfalls zu den Arbeitslosigkeitsleistungen zu rechnen. Die Zahl der Pensionen erreichte mit 21.100 1996 einen Höchstwert und nimmt seither ab. Im Jahr 2000 betrug sie 17.300, 2001 sank sie weiter auf 15.400. Schon ab dem Jahr 1976 waren knapp die Hälfte der Betroffenen Frauen, mittlerweile sind es etwas mehr als vier Fünftel. Die Arbeitslosenquote der Frauen, die das Antrittsalter für diese vorzeitige Alterspension erreichen (55 bis 59 Jahre) betrug 2000 8,5%, jene der über 60-jährigen Männer 6,3%. Frauen sind in dieser Altersgruppe somit häufiger arbeitslos und haben nach wie vor weniger Versicherungsmonate als Männer. Damit erfüllen Frauen eher die Voraussetzungen für die vorzeitige Alterspension wegen Arbeitslosigkeit als für eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer.

[31] Parallel zum Rückgang des Stands an vorzeitigen Alterspensionen wegen Arbeitslosigkeit waren die Leistungen aus diesem Titel im Jahr 2000 geringer als im Vorjahr.

Invaliditätsausgaben steigen überdurchschnittlich

[32] Auf Invaliditätsleistungen vor dem Regelpensionsalter - nach dem Regelpensionsalter werden sie den Alterssozialleistungen zugerechnet - entfielen im Jahr 2000 4,7 Mrd. € oder 8,2% der gesamten Sozialausgaben. Dies entsprach einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um gut 6%, während die Sozialausgaben insgesamt um rund 4% zunahmen. Zwei Fünftel der Aufwendungen unter diesem Titel sind Invaliditätspensionen (in der gesetzlichen Pensionsversicherung sowie bei öffentlichen Rechtsträgern) vor dem Regelpensionsalter. Ein Drittel der Leistungen deckt die vorzeitigen Alterspensionen wegen geminderter Erwerbsfähigkeit. Weiters werden Pflegegeldleistungen, Sachleistungen der Länder und der Unfallversicherung sowie Versehrtenrenten hier erfasst.

[33] Gegenüber 1999 erhöhten sich die Aufwendungen für vorzeitige Alterspensionen wegen geminderter Arbeitsfähigkeit mit +13,1%, die Sachleistungen der Länder mit +12,9% sowie die Sachleistungen der Unfallversicherung mit +6,8% überdurchschnittlich. Die Pflegegeldleistungen an unter 60-Jährige nahmen mit +6,1% unterdurchschnittlich zu. Das Stufensystem des Bundespflegegeldgesetzes (Einführung 1993) ermöglicht abgestufte bedarfsorientierte Zahlungen, Schwerbehinderte erhalten deshalb in der Regel deutlich überdurchschnittliche Leistungen. Da die unter 60-jährigen Pflegegeldbezieher überproportional in den höheren Pflegegeldstufen vertreten sind, haben sich die Pflegegeldleistungen diese Altersgruppe im Zeitraum 1990 bis 2000 insgesamt verdreifacht. Gesunken sind 2000 im Vorjahresvergleich nur die Aufwendungen für Versehrtenrenten an unter 60-Jährige sowie die sonstigen Leistungen.

Übersicht 6: Sozialleistungen für Invalidität

 

 

 

 

 

 

 

1990

1995

1999

2000

1990/2000

 

Mio. €

Veränderung in %

 

 

 

 

 

 

Invaliditätspensionen: gesetzliche Pensionsversicherung1)

1.006,4

1.130,7

1.180,4

1.218,4

+21,1

Invaliditätspensionen: öffentliche Rechtsträger2)

733,9

851,4

709,5

740,4

+0,9

Vorzeitige Alterspensionen wegen geminderter Arbeitsfähigkeit

0,0

456,0

1.235,5

1.397,7

 

Versehrtenrente (unter 60-Jährige)

121,4

163,9

192,1

175,1

+44,2

Pflegegeld (unter 60-Jährige)

153,5

473,6

452,8

459,2

+199,2

Sachleistungen der Unfallversicherung

168,5

247,8

273,3

291,9

+73,3

Sachleistungen der Länder3)

198,1

296,6

347,1

391,7

+97,7

Sonstige Leistungen

16,5

27,7

85,2

75,3

+356,4

 

 

 

 

 

 

Insgesamt4)

2.398,2

3.647,8

4.476,0

4.749,8

+98,1

Q: ESSOSS-Sozialdatenbank, Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen. - 1) Nur Pensionen an unter 60-Jährige; Pensionen an über 60-Jährige siehe Übersicht 3. - 2) Geschätzte Aufteilung der Pensionen gemäß der Altersverteilung der Pensionisten des öffentlichen Dienstes. - 3) Ausgaben für Behinderteneinrichtungen, Blindenheime und sonstige Maßnahmen der Behindertenhilfe. - 4) Ohne intergovernmentale Transfers (z. B. Zahlungen der Pensionsversicherung an die Krankenversicherung als Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten).

 

[34] Nicht zuletzt aufgrund der Diskussion über eine Reform der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit nahm die Zahl der Pensionsanträge insgesamt und besonders jene der Neuzuerkennungen einer vorzeitigen Alterspensionen wegen geminderter Erwerbsfähigkeit an Männer im Jahr 2000 kräftig zu. Während die Zahl der vorzeitigen Alterspensionen an Frauen sich 1999 und 2000 auf insgesamt 10.000 verringerte, stieg der Pensionsstand bei den Männern 2000 um 11% und erreichte mit 79.200 seinen Höchstwert. Seit ihrer Einführung im Jahre 1993 wurde diese vorzeitige Alterspension stärker von Männern als von Frauen beansprucht. Anfangs gingen 70% der Pensionen an Männer, im Jahr 2000 bereits 89% und 2001 91,7%.

[35] Bis zum Jahr 2000 war der Übertritt in die vorzeitige Alterspension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit - wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt waren - für Frauen ab dem 55. und für Männer ab dem 57. Lebensjahr möglich. Im Jahr 2000 wurde rückwirkend per 23. Mai 2000 diese vorzeitige Alterspension abgeschafft und diese Rückwirkung durch den Obersten Gerichtshof wieder aufgehoben. Seit dem IV. Quartal 2000 ist ein Pensionsantritt unter diesem Titel nicht mehr möglich. Die Pensionsstände des Jahres 2001 lagen um knapp 6.400 unter den Ständen des Jahres 2000.

Aufwendungen für Familienbeihilfen deutlich gesteigert

Übersicht 7: Sozialleistungen für Familien

 

 

 

 

 

 

 

1990

1995

1999

2000

1990/2000

 

Mio. €

Veränderung in %

 

 

 

 

 

 

Familienbeihilfen1)

2.419,4

3.410,4

3.707,5

4.121,3

+70,3

Wochengeld

205,1

297,1

296,9

309,9

+51,1

Geburtenbeihilfen

89,0

93,3

9,4

8,6

-90,4

Karenzgeld

243,2

730,6

437,6

428,8

+76,3

Kindergärten2)

339,4

567,4

698,7

782,8

+130,6

Sonstige Leistungen3)

274,1

422,9

514,5

491,8

+79,4

 

 

 

 

 

 

Insgesamt4)

3.570,3

5.521,6

5.664,7

6.143,3

+72,1

Q: ESSOSS-Sozialdatenbank, Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen. - 1) Einschließlich der Familienbeihilfen des Familienlastenausgleichsfonds und der Gebietskörperschaften sowie seit 1994 der Kinderabsetzbeträge. - 2) Schätzung. - 3) Unterhaltsvorschüsse, Jugendwohlfahrt der Länder, Sozialstipendien. - 4) Ohne intergovernmentale Transfers (z. B. Zahlungen des Familienlastenausgleichsfonds an die Pensionsversicherung als Pensionsversicherungsbeiträge für Karenzgeldbezieher).

 

[36] Den drittgrößten Aufwandsposten innerhalb aller Sozialausgaben bilden mit 10,6% die Leistungen an Familien. 2000 erhöhten sie sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 8,4%, mit sehr divergierenden Entwicklungen in den einzelnen Leistungskategorien. Während nach Schätzung von Statistik Austria die Aufwendungen für Kindergärten um 12% und die Familienbeihilfen einschließlich Kinderabsetzbeträge um 11,2% zunahmen, verringerten sich die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Karenzgeld gegenüber 1999 um 2% und die sonstigen Leistungen - dies sind vor allem Unterhaltsvorschüsse und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Jugendwohlfahrt der Länder - um 4,4% oder 22,6 Mio. €.

[37] Im Jahr 2000 wurde der zweite Teil des "Familienpakets" wirksam; dies schlug sich in einer Steigerung der familienpolitisch motivierten Leistungen um rund 870 Mio. € nieder (Kramer, 2001). Durch das Familienpaket werden 40,1% der Familienleistungen an das untere Einkommensdrittel - um 0,3 Prozentpunkte mehr als vor den Änderungen des Jahres 2000 - und 25,5% an das obere Einkommensdrittel fließen - um 0,5 Prozentpunkte weniger (Guger - Mum, 1999).

Österreichs Sozialquote über dem EU-Durchschnitt

[38] Im Vergleich mit den anderen EU-Ländern liegt Österreich gemessen am Anteil der Sozialausgaben an der gesamten Wirtschaftsleistung im Mittelfeld. Die Sozialquote von 28,7% überstieg den EU-Durchschnitt von 27,3% im Jahr 2000 um 1,4 Prozentpunkte. Nur Schweden (32,3%), Frankreich (29,7%), Deutschland (29,5%) und Dänemark gaben einen größeren Teil ihres Bruttoinlandsproduktes für soziale Sicherheit aus als Österreich. Am niedrigsten war die Sozialquote innerhalb der EU in Irland (14,1%), Luxemburg (21,0%), Spanien (20,1%) und Portugal (22,7%). 1991 war die Rangordnung ähnlich gewesen, in Portugal war der Sozialaufwand aber relativ niedriger gewesen als in Irland (19,6%).

 

Übersicht 8: Sozialausgaben im europäischen Vergleich

 

 

 

 

 

1991

20001)

20001)

 

In % des BIP

€ pro Kopf, zu Preisen von 1995

 

 

 

 

Irland

19,6

14,1

3.251

Spanien

21,2

20,1

2.753

Luxemburg

22,5

21,0

9.467

Portugal

17,2

22,7

2.298

Italien

25,2

25,2

4.097

Finnland

29,8

25,2

6.162

Griechenland

21,6

26,4

2.688

Belgien

27,1

26,7

6.242

Großbritannien

25,7

26,8

4.801

 

 

 

 

EU 15

26,4

27,3

5.652

 

 

 

 

Niederlande

32,6

27,4

6.520

Österreich

27,0

28,7

7.150

Dänemark

29,7

28,8

8.512

Deutschland

26,1

29,5

7.120

Frankreich

28,4

29,7

6.569

Schweden

34,3

32,3

8.007

Q: Eurostat. - 1) Vorläufige Daten.

 

[39] Wie in Irland (-5,5 Prozentpunkte) verringerte sich die Sozialquote in den neunziger Jahren in den Niederlanden (-5,2 Prozentpunkte) und in Finnland (-4,6 Prozentpunkte), aber auch in Schweden und Spanien. Hingegen nahm sie in Österreich zwischen 1991 und 2000 um 1,7 Prozentpunkte zu, während der Anstieg im EU-Durchschnitt 0,9 Prozentpunkte betrug. Überdurchschnittlich war die Steigerung in Relation zum Bruttoinlandsprodukt in den Mittelmeerländern Portugal, Griechenland, aber auch in Deutschland, Frankreich und Großbritannien.

Die Höhe der Sozialquote lässt nur am Rande Rückschlüsse auf den Versorgungsgrad und die konkreten Sozialleistungen für die Bevölkerung eines Landes zu.

[40] Eine Schwäche des Konzepts der Sozialquote liegt darin, dass Quotenänderungen entweder auf tatsächlichen Veränderungen der Sozialausgaben oder aber auf Veränderungen des BIP-Wachstums beruhen. Die Quote selbst zeigt nicht an, welche Quelle ihre Entwicklung hat. Ein differenzierterer internationaler Vergleich basiert auf den Sozialausgaben pro Kopf und zu konstanten Euro-Preisen.

[41] Obwohl die Sozialquote in Irland die niedrigste der EU ist, sind die preisbereinigten Pro-Kopf-Ausgaben hier höher als in Portugal, Griechenland oder Spanien. Hingegen wendet Luxemburg mit der drittniedrigsten Sozialquote pro Kopf unter den EU-Ländern am meisten für soziale Sicherheit auf. Österreich nimmt in diesem Vergleich nach Luxemburg, Dänemark und Schweden den vierten Rang ein.

Zusammenfassung

[42] Österreichs Sozialquote lag 2000 bei 28,8%, die Zunahme hat sich damit in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre deutlich abgeflacht. Den größten Posten bilden die Altersleistungen (2000 Alter 38,4% aller Sozialleistungen, Hinterbliebene 9,9%) vor den Gesundheitsausgaben (26,0%) und den Familienleistungen (10,6%). Die Ausgaben für Invalidität erfordern 8,2% der Mittel, und nur 4,7% aller Sozialleistungen werden für den Bereich der Arbeitslosigkeit verwendet.

[43] 2001 dürfte die Sozialquote aufgrund der Wachstumsschwäche der Gesamtwirtschaft deutlich zugenommen haben. Die zahlreichen im Jahr 2000 beschlossenen Änderungen im Sozial- und Arbeitsrecht (Pensionsreform 2000, Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2000) dämpften zwar teilweise bereits im Jahr 2001 die Ausgaben, diese Wirkung wurde aber vom steigenden Mittelbedarf für Arbeitslosigkeit und teilweisen Leistungsverbesserungen im Familienbereich überlagert.

[44] Im EU-Durchschnitt betrug die Sozialquote im Jahr 2000 27,4%. Am höchsten ist sie in den nordischen Ländern Schweden und Dänemark, aber auch in Frankreich und Deutschland. Österreich rangierte an fünfter Stelle. Die Struktur der Ausgaben für soziale Sicherheit unterscheidet sich aber stark vom europäischen Durchschnitt: Die Aufwendungen für die Altersversorgung und Hinterbliebenenleistungen und jene für Familienleistungen haben überproportionale Bedeutung.

Literaturhinweise

Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen (BMSG), Gutachten der Kommission zur langfristigen Pensionsversicherung über die Ermittlung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2003, Wien, 2002.

Europäische Kommission, Entwurf eines gemeinsamen Berichts der Kommission und des Rates über angemessene und nachhaltige Renten, Brüssel, 2002, http://www.europa.eu.int/comm/employment_social/ news/2002/dec/joint_pensions_report_de.pdf.

European Commission, A Concerted Strategy for Modernising Social Protection, Com(1999) 347 final, Brüssel, 1999.

Guger, A., Mum, D., Die Verteilungswirkungen des Familienpakets 1998, WIFO, Wien, 1999.

Hofmarcher, M., Riedel, M., "Altersstruktur und Gesundheitsausgaben in der EU: Kostenanstieg, aber ohne 'Explosion'", Health System Watch, 2002, (3).

Kramer, H., "Überlegungen zu den Verteilungswirkungen der österreichischen Budgetpolitik", WIFO-Monatsberichte, 2001, 74(1), S. 27-40, http://titan.wsr.ac.at:8880/wifosite/wifosite.get_abstract_type? p_language=1&pubid=19590.

Mayrhuber, Ch., Bauernberger, J., "Sozialquote 1999 leicht gestiegen. Ausweitung der Ausgaben für Invalidität, Krankheit und Familie", WIFO-Monatsberichte, 2001, 74(12), S. 727-736, http://titan.wsr.ac.at: 8880/wifosite/wifosite.get_abstract_type?p_language=1&pubid=20963.

Pichler, E., Walter, E., "Finanzierung des österreichischen Gesundheitswesens", IWI-Studien, 2002, (99).

Republik Österreich, Bericht über die österreichische Rentenstrategie 2002, Wien, 2002, http://www.europa. eu.int/comm/employment_social/soc-prot/pensions/at_pensionreport_de.pdf.

Social Expenditure Ratio for 2000 0.2 Percentage Points Lower than in 1999 - Summary

Seen against the background of the relatively favourable economic conditions prevailing in 2000 (3.5 percent in real economic growth), expenditure for social security totalled € 59.6 billion, an increase over 1999 by 1.7 percent in real terms and thus markedly lower than the rise in GDP. As a result, the social expenditure ratio declined by 0.2 percentage points down to 28.8 percent. In the EU in general, the ratio reached an average of 27.4 percent in 2000. It is highest in Sweden and Denmark, followed by France and Germany, with Austria at fifth place.

During the second half of the 1990s, social spending increased at a rather flat rate, but for 2001 it is expected to rise again, due to the weak growth of the overall economy. The numerous changes to the social and labour laws adopted in 2000 (old-age pension reform of 2000, 2000 amendment to the labour law) certainly had a partial impact on expenditures already in 2001, but this impact will be overlaid by the growing needs for unemployment benefits and some additional benefits granted to families.

The largest item of social expenditure in 2000 constituted old-age benefits (48.3 percent) which ranked before health (26.0 percent) and family benefits (10.6 percent). Spending on invalids made up 8.2 percent, and 4.7 percent of the total social expenditure was allotted to the unemployed.

Of the social expenditure in 2000 (€ 59.6 billion), 38.4 percent were dedicated to old-age pensions, and another 9.9 percent went to surviving dependents. In the early 1990s, the share of benefits to surviving dependents still made up 11.6 percent of social security payments. With the rise in gainful employment among women, combined with a lower childbirth rate and changes in the amount of benefits to surviving dependents, the latter's share of social expenditure is expected to continue to shrink in the future.

In 2000, the old-age pension system was marked out for reform. New retirements rose by 4.3 percent over the previous year, totalling 89,860 old-age pensions, but declined by almost a quarter in 2001. While inflows to invalidity pensions rose both in 2000 and 2001, there was a decline in the number of early retirements, by four fifths for those retiring due to reduced working capacity, by a third for those who had accumulated long insurance periods, and by a quarter for those retired due to unemployment. For the long insurance periods and unemployment categories, the rise in the retirement age impacted fully in 2001: the number of new retirements was lower by more than 12,000 than in the previous year. Nevertheless, the rise in the retirement age had little effect on the average retirement age in 2001: Between 2000 and 2001 and taking all old-age pension systems for all direct pensions, the retirement age rose by 0.2 year for men and 0.5 year for women.

At € 6,143.3 million, family benefits are the third-largest item among social expenditures. Of this amount, 67 percent are paid directly to households with children, in the form of family allowance and tax credits for children. This item registered the greatest growth rate vis-à-vis 1999, at a plus of 11.2 percent and not least due to the second part of the "family package".

Invalidity-related benefits paid to persons not yet of regular retirement age grew at a greater rate than other social benefits (6.1 percent versus 4.1 percent). Two fifths of expenditures under this title are invalidity pensions, one third covers early retirement pensions due to reduced working capacity. Abolition of this early retirement category as provided for in the 2000 Amendment to the Social Law is expected to lead to a reduction of spending on invalidity benefits by 2002 at the latest.

In 2000, the number of unemployed registered with the Public Employment Service was lower by almost 27,400 as compared to the previous year, and the number of registered unemployed receiving benefits dropped by some 20,500 or 10.1 percent. The decline was greater in those receiving unemployment assistance than in those receiving unemployment benefit (-13.7 percent versus -7.4 percent). Together with the fall in the number of unemployed, expenditure on passive labour market policies slowed down by 7.7 percent or € 118 million to € 1,420 million in 2000. Similarly, spending on active labour market policies dipped by 0.5 percent against 1999.