Christine Mayrhuber
Die Ausgaben für soziale Sicherheit im Jahr
2000
Die Sozialausgaben erhöhten sich 2000
gegenüber dem Vorjahr real um 1,7%. Die Sozialquote betrug 28,8% und lag damit
um 0,2 Prozentpunkte unter dem Wert von 1999. Nach einer Phase des Anstiegs
in der ersten Hälfte der neunziger Jahre war der Anteil der Sozialausgaben am
BIP in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre rückläufig. Aufgrund des
gebremsten Wirtschaftswachstums 2001 und 2002 sowie einer punktuellen
Leistungsverbesserung (Kinderbetreuungsgeld) ist für diese Jahre mit einem
Anstieg der Sozialquote zu rechnen.
Begutachtung: Alois Guger • Wissenschaftliche Assistenz: Eva Latschka •
E-Mail-Adressen: Christine.Mayrhuber@wifo.ac.at, Eva.Latschka@wifo.ac.at
INHALT
Sozialquote sinkt 2000 bei geringer Steigerung der
Sozialausgaben und hohem BIP-Wachstum
Steigendes Volumen der Sozialausgaben, aber
deutliche Strukturveränderung
Altersaufwendungen reagieren 2000 noch nicht auf
Pensionsreform 2000
Gesundheitsausgaben stagnieren auf hohem Niveau
Arbeitslosigkeit und Arbeitslosentransfers sinken
2000 dank guter Konjunktur
Invaliditätsausgaben steigen überdurchschnittlich
Aufwendungen für Familienbeihilfen deutlich
gesteigert
Österreichs Sozialquote über dem EU-Durchschnitt
VERZEICHNIS DER ÜBERSICHTEN UND ABBILDUNGEN
Übersicht 1: Entwicklung der Sozialquote
Übersicht 2: Sozialausgaben nach Sozialrisken
Übersicht 3: Durchschnittliches Einkommen aus
neuzuerkannten Pensionen
Übersicht 4: Sozialleistungen für Alter
Übersicht 5: Sozialleistungen für
Arbeitslosigkeit
Übersicht 6: Sozialleistungen für Invalidität
Übersicht 7: Sozialleistungen für Familien
Übersicht 8: Sozialausgaben im europäischen
Vergleich
Abbildung 1: Sozialausgaben im
Konjunkturverlauf
Abbildung 2: Entwicklung der Sozialquote
Abbildung 3:
Pensionsneuzuerkennungen
Abbildung 4: Entwicklung der
Pensionsanpassung und Einkommen
[1] Bereits
1992 sprach sich der Europäische Rat für eine Konvergenz der Ziele der einzelnen
EU-Länder im Bereich des Sozialschutzes aus. Mittlerweile sind vier Bereiche
für eine nachhaltige Sicherung der Sozialschutzsysteme festgelegt: ein ausreichendes
Erwerbseinkommen, ein hochwertiges und nachhaltiges Gesundheitssystem, die
Verhinderung sozialer Ausgrenzung und ein auch für die Zukunft gesichertes
Rentensystem. Der vorliegende Beitrag diskutiert die Entwicklungen in den
letzten drei Bereichen in Österreich anhand der einheitlichen Europäischen
Sozialschutzstatistik für das Jahr 2000 und analysiert für den Bereich der
Pensionsversicherung die Entwicklung im Jahr 2001 anhand von nationalen Daten.
[2] Der
Konjunkturzyklus erreichte 2000 mit einer realen Wachstumsrate des BIP von 3,5%
einen Höhepunkt. Die Zahl der unselbständig Beschäftigten stieg im Vorjahresvergleich
um knapp 29.000, und die Arbeitslosenquote laut Arbeitsmarktservice lag mit
5,8% um 0,9 Prozentpunkte unter dem Wert von 1999. Die Sozialausgaben
erhöhten sich aufgrund dieser gegenüber den Vorjahren relativ günstigen
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von 1999 auf das Jahr 2000 real um 1,7%. Mit
dieser verhältnismäßig schwachen Ausgabensteigerung verringerte sich die
Sozialquote 2000 um 0,2 Prozentpunkte auf 28,8%. 2001 dürften die
Sozialausgaben diesem Trend einer Wachstumsverlangsamung nicht folgen. Trotz
der Leistungseinschränkungen durch die Sozial- und
Arbeitsrechtsänderungsgesetze 2000 (Abschaffung der vorzeitigen Alterspension
wegen geminderter Arbeitsfähigkeit, höhere Abschläge bei vorzeitigem
Pensionsantritt, Einschränkung der Mitversicherung in der Krankenversicherung
usw.) wird sich das mäßige Wachstum im Jahr 2001 nicht fortsetzen. Die
Konjunkturschwäche des Jahres 2001 mit einer Steigerung der Zahl der gemeldeten
Arbeitslosen resultiert vermutlich trotz der gesetzlichen
Leistungseinschränkungen in einer Beschleunigung des Sozialausgabenwachstums
gegenüber 2000. Nach den bisher vorliegenden Daten für 2001 dürfte die
Sozialquote 2001 über jener des durch die gute Konjunktur begünstigten Jahres
2000 liegen.
[3] Die
Summe der Sozialausgaben lag in Österreich nach der europäisch einheitlichen
Berechnungsmethode (ESSOSS) im Jahr 2000 bei 59,6 Mrd. € und war
damit um 2,3 Mrd. € höher als im Vorjahr. War die jährliche reale
Zuwachsrate der Sozialausgaben zu Beginn der neunziger Jahre zwischen 4% und 5%
gelegen, so sank sie 1997 auf 0,5% und betrug 2000 1,7%. Im Durchschnitt der
zweiten Hälfte der neunziger Jahre erreichte sie nur knapp 2% p. a. Auch
der nominelle Zuwachs blieb in der gesamten zweiten Hälfte der neunziger Jahre
hinter den nominellen Wachstumsraten des Bruttoinlandsproduktes zurück.
Abbildung 1: Sozialausgaben im Konjunkturverlauf |
|
Q: Bundesministerium für
Soziale Sicherheit und Generationen, Statistik Austria, WIFO. Ab 1990 neue Berechnungsmethode
nach ESSOSS, BIP ab 1976 laut ESVG 1995. |
|
|
|||
Übersicht 1: Entwicklung der Sozialquote |
|||
|
|
|
|
|
Sozialausgaben |
Sozialquote |
|
|
Mrd. € |
Veränderung
gegen das Vorjahr in %, real |
In %
des BIP |
|
|
|
|
1980 |
19,5 |
|
26,2 |
1985 |
27,2 |
1,81) |
27,0 |
1990 |
35,2 |
3,12) |
26,3 |
1995 |
50,1 |
4,03) |
29,1 |
1996 |
51,7 |
1,3 |
29,1 |
1997 |
52,7 |
0,5 |
28,9 |
1998 |
54,4 |
2,2 |
28,5 |
1999 |
57,3 |
4,8 |
29,0 |
2000 |
59,6 |
1,7 |
28,8 |
Q: ESSOSS-Sozialdatenbank,
Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen. - 1) Durchschnittliche
jährliche reale Veränderung 1980/1985. - 2) Durchschnittliche
jährliche reale Veränderung 1985/1990. - 3) Durchschnittliche
jährliche reale Veränderung 1990/1995. |
|||
|
|
Abbildung 2: Entwicklung der Sozialquote |
|
Q: Bundesministerium für
Soziale Sicherheit und Generationen, Statistik Austria, WIFO. |
|
Europäisches Statistisches System der
Sozialschutzstatistik (ESSOSS) |
Seit dem EU-Beitritt gilt auch in Österreich das
Europäische Statistische System der Sozialschutzstatistik (ESSOSS). Die
Erfassungs- und Berechnungssystematik wird von Statistik Austria sowohl
verbessert als auch den neuen Gegebenheiten angepasst. Waren die Ausgaben des
Bundes für soziale Sicherheit von Anfang an vollständig dokumentiert, so
lagen für die Sozialausgaben der Länder Mitte der neunziger Jahre erste
Schätzungen vor, die nunmehr laufend verfeinert werden. Die Veränderungen in
der Berechnung der Sozialleistungen der Länder werden von Statistik Austria
auch rückwirkend durchgeführt. Vor allem deshalb unterscheiden sich die hier
ausgewiesenen von den im Vorjahr publizierten Daten (Mayrhuber - Bauernberger, 2001). Solche Adaptionen der Sozialausgaben folgen den
gesetzlichen Gegebenheiten bzw. Veränderungen in Österreich. Die Einführung
des Versöhnungsfonds und die damit verbundenen Mittel müssen ebenso
berücksichtigt werden wie die Einführung der Ambulanzgebühren. Die
Koordination der statistischen Erfassung dieser Neuerungen mit Eurostat ist
noch nicht abgeschlossen, die Statistik der Sozialausgaben für 2001 wurde von
Eurostat noch nicht akkordiert. |
|
[4] Die
Sozialausgaben in der Gliederung nach Funktionen (Übersicht 2) erhöhten
sich in den neunziger Jahren um 69,5% auf 57,7 Mrd. €. In dieser
Darstellung sind bestimmte Aufwendungen - insbesondere die Verwaltungskosten - nicht enthalten, die gesamten
Sozialausgaben liegen daher um 1,8 Mrd. € über dieser Summe. Überdurchschnittlich
erhöhten sich in den neunziger Jahren die Ausgaben für Wohnen und gegen soziale
Ausgrenzung (+104,8%); ihr Gewicht ist allerdings mit 2,1% der Sozialausgaben
gering. Ebenfalls überdurchschnittlich stiegen die Aufwendungen für die
Funktion "Invalidität" mit +98,1% gegenüber 1990, für
"Arbeitslosigkeit" mit +74,5% sowie für "Familie" mit
+72,1%. Die Steigerung der Ausgaben für Krankheit und Alter entsprachen dem
Gesamtdurchschnitt, einzig die Hinterbliebenenleistungen wuchsen mit +43,8%
gegenüber 1990 deutlich unterdurchschnittlich.
|
|||||||||
Übersicht 2: Sozialausgaben nach Sozialrisken |
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1990 |
1995 |
1999 |
2000 |
1990/2000 |
||||
|
Mrd. € |
Anteile
in % |
Mrd. € |
Anteile
in % |
Mrd. € |
Anteile
in % |
Mrd. € |
Anteile
in % |
Veränderung
in % |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Alter |
13,1 |
38,5 |
18,3 |
37,8 |
21,2 |
38,3 |
22,2 |
38,4 |
+69,3 |
Hinterbliebene |
4,0 |
11,6 |
5,1 |
10,6 |
5,6 |
10,0 |
5,7 |
9,9 |
+43,8 |
Krankheit1) |
8,9 |
26,0 |
12,4 |
25,7 |
14,7 |
26,4 |
15,0 |
26,0 |
+69,2 |
Familie |
3,6 |
10,5 |
5,5 |
11,4 |
5,7 |
10,2 |
6,1 |
10,6 |
+72,1 |
Invalidität |
2,4 |
7,0 |
3,6 |
7,5 |
4,5 |
8,1 |
4,7 |
8,2 |
+98,1 |
Arbeitslosigkeit |
1,6 |
4,6 |
2,7 |
5,6 |
2,9 |
5,1 |
2,7 |
4,7 |
+74,5 |
Wohnen und soziale Ausgrenzung2) |
0,6 |
1,8 |
0,7 |
1,5 |
1,0 |
1,9 |
1,2 |
2,1 |
+104,8 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Insgesamt3) |
34,1 |
100,0 |
48,5 |
100,0 |
55,5 |
100,0 |
57,8 |
100,0 |
+69,5 |
Q: ESSOSS-Sozialdatenbank,
Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen. - 1) Schätzungen für den
stationären Bereich. - 2) Geldleistungen der Sozialhilfe, Wohnbeihilfe,
Gebührenbefreiungen u. a. - 3) Die Gesamtsumme der
Sozialausgaben in der funktionalen Gliederung ist geringer als die der
Gesamtsozialausgaben, da bestimmte Aufwendungen (z. B.
Verwaltungskosten) in der funktionalen Gliederung nicht aufscheinen
(Rundungsdifferenzen möglich). |
|||||||||
|
[5] Zu
38,4% stellten die Sozialausgaben des Jahres 2000 (59,6 Mrd. €) die
Altersversorgung sicher, 9,9% waren Leistungen an Hinterbliebene. Die Ausgaben
für das letztgenannte Risiko verloren im vergangenen Jahrzehnt an Bedeutung.
Anfang der neunziger Jahre waren 11,6% der Sozialausgaben für
Hinterbliebenenleistungen verwendet worden, zehn Jahre später um beinahe
2 Prozentpunkte weniger. In Bezug auf die Ausgabenhöhe zeichnen sich zwei
gegenläufige Trends ab: Einerseits stieg die durchschnittliche Höhe der
Hinterbliebenenpensionen, andererseits verringerte sich die Zahl der Pensionen
in diesen zehn Jahren um rund 4.600. Beide Faktoren trugen dazu bei, dass das
Gewicht der Sozialausgaben für Hinterbliebene insgesamt abnahm.
Gesetzliche Maßnahmen, Verschiebungen der Familienstruktur und eine
Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit werden sich in einem weiteren Bedeutungsverlust der Sozialausgaben für Hinterbliebenenleistungen
niederschlagen.
[6] Aufgrund
bereits beschlossener gesetzlicher Maßnahmen - insbesondere die Kürzung der Witwen- bzw.
Witwerpensionen mit Wirkung vom 1. Oktober 2000 auf 0% bis 60% der Pension
des Verstorbenen (zuvor 40% bis 60%) - sowie der Veränderungen der familiären und
demographischen Zusammensetzung der Bevölkerung (Waisenpension) wird sich
dieser Bedeutungsverlust der Hinterbliebenenleistungen auch in Zukunft
fortsetzen.
[7] Nach
den Alterssozialleistungen haben die Aufwendungen für Krankheit mit
15 Mrd. € oder 26% aller Sozialausgaben (2000) die wichtigste
Funktion. Ihr Anteil innerhalb den Sozialleistungen blieb in den vergangenen
zehn Jahren relativ stabil. Für die Funktion Familie wurden 2000 10,6% aller
Sozialausgaben verwendet, Familienleistungen nehmen damit in Österreich den
dritten Rang ein vor den Hinterbliebenenleistungen, den Invaliditätsleistungen
(8,2%) und den Leistungen im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit (4,7% aller
Aufwendungen).
[8] Die
Regelung der Rentensysteme fällt zwar in die nationale Zuständigkeit der EU-Länder,
allerdings gehört es laut EG-Vertrag zu den Aufgaben der Gemeinschaft, ein
hohes Niveau an Sozialschutz zu fördern. Die zu erwartenden demographischen
Verschiebungen (Alterung der Bevölkerung) bedeuten tiefgreifende Veränderungen
der Rahmenbedingungen der sozialen Sicherheit. Vor diesem Hintergrund wurden
zahlreiche Analysen über die Entwicklung des Sozialschutzes in Langzeitperspektive
erstellt, die in einem gemeinsamen Bericht der Europäischen Kommission und des
Europäischen Rates über angemessene und nachhaltige Rentensysteme resultierten
(Europäische
Kommission, 2002). Dieser Bericht dient der Vorlage beim Frühjahrsgipfel
des Europäischen Rates 2003 und ist sicher als Grundlage für Neuerungen im
Rentenbereich zu sehen.
[9] Schon
die jüngere Vergangenheit und auch das Jahr 2000 brachten zahlreiche Änderungen
in der österreichischen Alterssicherung. Insbesondere wurde die vorzeitige
Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit abgeschafft und die Zugangsbestimmungen
für Invaliditätspensionen verändert; das Antrittsalter für die vorzeitige
Alterspension wurde seit Oktober 2000 schrittweise um insgesamt 18 Monate
angehoben.
Die Entwicklung der Zahl der Pensionsneuzuerkennungen stand in den
Jahren 2000 und 2001 im Zeichen der Anhebung des Antrittsalters für die
vorzeitige Alterspension um 1,5 Jahre.
[10] Gegenüber
dem Vorjahr stiegen die Altersleistungen 2000 um 4,6%, die Pensionsneuzuerkennungen
erhöhten sich um 4,3% auf insgesamt 89.860 Pensionen. Im Jahr 2001 war die Zahl
der Neuzuerkennungen um knapp ein Viertel geringer. Mit ein Grund dafür war das
Wegfallen des demographischen Effekts - die geburtenstarken Jahrgänge der Männer
waren bereits in den Vorjahren in die Pension übergetreten -, aber auch die Pensionsreform 2000, deren
Wirkungen sich im Jahr 2001 erstmals zeigten. Während die Neuzuerkennungen von
Invaliditätspensionen sowohl 2000 als auch 2001 stark zunahmen, sank die Zahl
der neuen vorzeitigen Alterspensionen wegen geminderter Erwerbsfähigkeit um
vier Fünftel, bei langer Versicherungsdauer um ein Drittel und wegen
Arbeitslosigkeit um ein Viertel.
Die Pensionsreform 2000 dämpfte die Zahl der neuzuerkannten
Alterspensionen im Jahr 2001 um knapp ein Viertel, die Auswirkungen auf das
durchschnittliche Pensionszugangsalter waren allerdings noch gering.
[11] Für
die Zuerkennung der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer und
wegen Arbeitslosigkeit kam im Jahr 2001 die Anhebung des Antrittsalters (von
Oktober 2000 bis Oktober 2002 schrittweise um insgesamt 1,5 Jahre) voll
zum Tragen. In beiden Pensionsarten war die Zahl der Neuzuerkennungen über
12.000 geringer als im Vorjahr. Zwischen Oktober 2000 und Oktober 2001 betrug
der Rückgang im Vorjahresvergleich sogar 17.000.
[12] Die
Erhöhung des Antrittsalters hatte jedoch bislang nur kleine Auswirkungen auf
das Durchschnittsalter der Pensionsneuzuerkennungen 2001. Dies geht u. a.
auf die mit der Reform beschlossene Übergangsbestimmung bzw. Ausnahmeregelung
zurück: Frauen, die vor dem 1. Oktober 1950 geboren wurden und 40
Beitragsjahre erworben hatten, und Männer, die vor dem 1. Oktober 1945
geboren wurden und 45 Beitragsjahre erworben hatten, konnten nach wie vor im
Alter von 55 bzw. 60 Jahren in die vorzeitige Alterspension bei langer
Versicherungsdauer übertreten.
[13] Infolge
dieser Übergangsbestimmung erhöhte sich das Antrittsalter von 2000 auf 2001 in
der gesamten Pensionsversicherung für alle Direktpensionen um nur 0,2 (Männer)
bzw. 0,5 Jahre (Frauen). Gegenüber 1999 ergibt sich ein etwas deutlicherer
Anstieg von 0,3 Jahren für Männer und 0,6 Jahre für Frauen.
[14] Am
stärksten erhöhte sich zwischen 1999 und 2001 das Zugangsalter in der Invaliditäts-
bzw. Berufsunfähigkeitspension (Männer +3,0, Frauen +2,1 Jahre). Der
Anstieg war in der Pensionsversicherung der Selbständigen größer als in jener
der Unselbständigen.
|
Abbildung 3: Pensionsneuzuerkennungen |
|
Q: Hauptverband der
österreichischen Sozialversicherungsträger. Ohne Gleitpensionen (2001: 160
Neuzuerkennungen). |
|
[15] Der
Bericht über die österreichische Rentenstrategie 2002 hält fest, dass die unterschiedlichen
Pensionseinkommen von Frauen und Männern zu einem Drittel auf dem geringeren
Umfang der Berufstätigkeit und zu zwei Dritteln auf Unterschieden zwischen dem
Einkommen beruhen (Republik Österreich, 2002, S. 24).
Tatsächlich bleiben sowohl die alten als auch die neuzuerkannten Pensionen von
Frauen weit unter jenen der Männer. Der geschlechtsspezifische Unterschied hat
sich in der jüngsten Vergangenheit nicht verkleinert, die krankheitsbedingten
Pensionen von Frauen waren 2001 relativ zu jenen der Männer sogar geringer als
1999.
Der geschlechtsspezifische Unterschied zwischen der Höhe der
Direktpensionen von Frauen und Männern haben sich in der jüngsten Vergangenheit
nicht verkleinert, sondern im Bereich der krankheitsbedingten Pensionen sogar
vergrößert.
[16] Am
größten ist der geschlechtsspezifische Unterschied im Bereich der Invaliditätspensionen:
In der Pensionsversicherung der Unselbständigen lag 2001 der Durchschnitt der
neuzuerkannten Invaliditätspensionen für Frauen bei 60% einer vergleichbaren
Männerpension, in der Pensionsversicherung der Selbständigen betrug die
entsprechende Relation 51,3%. An Frauen neuzuerkannte vorzeitige
Alterspensionen wegen geminderter Erwerbsfähigkeit erreichten nur 41% einer
vergleichbaren Männerpension.
[17] Aber
auch zwischen den Pensionsversicherungsanstalten variiert die Pensionshöhe
deutlich. Mit durchschnittlich 1.552 € pro Monat waren 2001 die an Männer
neu zuerkannten Renten aus dem Titel der vorzeitigen Alterspension bei langer
Versicherungsdauer in der Unselbständigenversicherung am höchsten. Die
geringste Pension erhielten mit monatlich 416,7 € in der Unselbständigenversicherung
jene, die aufgrund ihrer instabilen Versicherungsverläufe nur die
Anspruchvoraussetzungen für eine normale Alterspension (Antrittsalter 60 bzw.
65 Jahre) erfüllten (15 Versicherungsjahre). Von diesen knapp 19.000
Pensionsneuzuerkennungen im Jahr 2001 erfolgten 74% an Frauen und nur 26% oder
weniger als 5.000 an Männer.
[18] Die
Höhe der bestehenden Pensionen wird im Zeitablauf von der Pensionsanpassung
beeinflusst. Im Jahr 2000 betrug die Steigerungsrate 0,6%; wegen der Einführung
von Sockelbeträgen stiegen die Pensionen im Mittel um 1,1%. 2001 wurden sie um
0,8% und 2002 um 1,1% erhöht. Da einmalige Sockelbeträge - im Gegensatz zur allgemeinen
Preissteigerung - im darauffolgenden Jahr wieder wegfallen, wurde dadurch aber selbst für
niedrige Pensionen der reale Kaufkraftverlust nicht abgegolten, sondern nur
verringert. Die jährliche Pensionsanpassung erreichte in diesen drei Jahren im
Durchschnitt nicht die Steigerung der Verbraucherpreise. Der Ausgleichszulagenrichtsatz
wurde stärker angehoben.
|
|||
Übersicht 3: Durchschnittliches Einkommen aus
neuzuerkannten Pensionen |
|||
Arithmetisches Mittel |
|||
|
Monatliches
Pensionseinkommen (brutto, 14-mal jährlich) |
||
|
1999 |
2000 |
2001 |
|
In € |
||
Pensionsversicherung
der Unselbständigen |
|
|
|
Invaliditätspensionen |
788,35 |
869,53 |
919,89 |
Männer |
908,99 |
1.012,33 |
1.058,70 |
Frauen |
581,60 |
621,72 |
631,67 |
Normale Alterspensionen (65. bzw. 60.
Lebensjahr) |
399,92 |
430,80 |
416,71 |
Männer |
343,09 |
361,40 |
348,83 |
Frauen |
420,85 |
451,81 |
442,07 |
Vorzeitige Alterspensionen bei langer
Versicherungsdauer |
1.276,21 |
1.352,80 |
1.380,13 |
Männer |
1.493,35 |
1.554,98 |
1.552,44 |
Frauen |
1.043,51 |
1.073,89 |
1.092,56 |
Vorzeitige Alterspensionen bei
Arbeitslosigkeit |
677,53 |
689,88 |
705,73 |
Männer |
881,81 |
937,12 |
927,96 |
Frauen |
638,87 |
628,40 |
652,17 |
Gleitpensionen |
718,52 |
879,27 |
958,92 |
Männer |
829,34 |
1.015,53 |
1.076,79 |
Frauen |
607,62 |
708,56 |
786,90 |
Vorzeitige Alterspension wegen geminderter
Arbeitsfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit |
1.113,71 |
1.181,01 |
1.114,07 |
Männer |
1.213,42 |
1.269,96 |
1.166,04 |
Frauen |
517,36 |
542,21 |
479,57 |
|
|
|
|
Pensionsversicherung
der Selbständigen |
|
|
|
Invaliditätspensionen |
736,25 |
784,43 |
774,11 |
Männer |
883,12 |
932,68 |
967,28 |
Frauen |
510,24 |
538,07 |
496,43 |
Normale Alterspensionen (65. bzw. 60.
Lebensjahr) |
717,28 |
734,58 |
799,04 |
Männer |
1.158,04 |
1.175,56 |
1.241,98 |
Frauen |
586,25 |
623,39 |
673,90 |
Vorzeitige Alterspensionen bei langer
Versicherungsdauer |
1.083,12 |
1.176,43 |
1.273,52 |
Männer |
1.255,35 |
1.329,84 |
1.423,59 |
Frauen |
783,27 |
830,00 |
865,68 |
Vorzeitige Alterspensionen bei
Arbeitslosigkeit |
631,96 |
680,29 |
733,78 |
Männer |
627,97 |
656,96 |
1.141,40 |
Frauen |
632,40 |
689,52 |
592,72 |
Gleitpensionen |
733,78 |
966,11 |
962,99 |
Männer |
836,76 |
1.064,66 |
956,59 |
Frauen |
424,70 |
473,39 |
988,35 |
Vorzeitige Alterspension wegen geminderter
Arbeitsfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit |
858,19 |
710,38 |
901,14 |
Männer |
1.025,05 |
1.038,71 |
1.096,92 |
Frauen |
467,29 |
415,62 |
470,41 |
Q: Hauptverband der
österreichischen Sozialversicherungsträger. Nur Direktpensionen (Invalidität
und Alter). |
|||
|
Wegen des Rückgangs der Zahl der Pensionsneuzuerkennungen wuchsen die Alterssozialleistungen
im Jahr 2000 nur mäßig.
[19] Gemäß
ESSOSS werden der Funktion "Alter" alle Leistungen an Personen im
Pensionsalter zugerechnet. Das Pflegegeld an unter 60-Jährige findet sich in
der Funktion "Invalidität", jenes an 60-Jährige und Ältere gehört zu
den Altersleistungen. Erwartungsgemäß ist der Aufwand für Alterspensionen der
gesetzlichen Pensionsversicherung innerhalb der Alterssozialleistungen mit
knapp über 53% am höchsten vor den Alterspensionen öffentlicher Rechtsträger mit
23,8% und den Aufwendungen für vorzeitige Alterspensionen bei langer
Versicherungsdauer, für die 10,6% der insgesamt 22,2 Mrd. € verwendet
werden.
[20] Die
Altersleistungen wuchsen in den neunziger Jahren insgesamt um 69,3%. Dieser
Anstieg entspricht etwa jenem der gesamten Sozialausgaben. Überdurchschnittlich
nahmen die Sachleistungen der Länder (Aufwendungen für Alters- und Pflegeheime
sowie ambulante Dienste) mit +560% und das Pflegegeld zu. Hier hatten Änderungen
eine Ausweitung des Bezugskreises und der Leistungshöhe zur Folge. Ebenfalls
überdurchschnittlich erhöhten sich die Aufwendungen für vorzeitige
Alterspensionen bei langer Versicherungsdauer. Dazu dürfte die Anrechnung der
Kindererziehungsersatzzeiten zur Erfüllung der Pensionsanspruchsvoraussetzungen
insbesondere der Frauen beigetragen haben.
[21] Da
nicht für alle erworbenen Versicherungsmonate in der gesetzlichen Pensionsversicherung
entsprechende Beiträge geleistet werden, müssen allen Versicherungsträgern
zusätzliche Bundesmittel zugeschossen werden. 1991 betrug der Bundesbeitrag
2,4% des BIP, 2000 und 2001 stagnierte er auf 2,0% des BIP. In diesen zwei
Jahren wurden erstmals und einmalig Überweisungen aus Mitteln der
Arbeitsmarktpolitik, dem Familienlastenausgleichsfonds sowie dem
Insolvenzausfallgeldfonds an die Pensionsversicherung durchgeführt. Der
Bundesbeitrag verringerte sich 2000 um 6,8% und im Jahr 2001 um 1,3% (jeweils
gegenüber dem Vorjahr). Diese Sonderüberweisungen entfallen ab 2002. Das
Sozialministerium rechnet mit einer Zunahme des Bundesbeitrags um 18,9% im Jahr
2002 und 16,6% im Jahr 2003, die überwiegend auf die Einmaleffekte der Jahre
2000 und 2001 zurückgeht. Anschließend wird sich der Anteil der Bundesmittel am
BIP auf dem Niveau der neunziger Jahre - also rund 2,4% - stabilisieren (BMSG, 2002). 2001 wurden in
der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten 9,2%, 2000 8,4% des
Pensionsaufwands durch den Bundesbeitrag gedeckt; in der
Sozialversicherungsanstalt der Bauern betrug der Bundesbeitrag 85,0% bzw.
81,0%.
|
Abbildung 4: Entwicklung der Pensionsanpassung und
Einkommen |
|
Q: Hauptverband der
österreichischen Sozialversicherungsträger, Statistik Austria, WIFO. |
|
|
|||||
Übersicht 4: Sozialleistungen für Alter |
|||||
|
|
|
|
|
|
|
1990 |
1995 |
1999 |
2000 |
1990/2000 |
|
Mio. € |
Veränderung
in % |
|||
|
|
|
|
|
|
Alterspensionen (gesetzliche
Pensionsversicherung)1) |
7.204,5 |
10.073,8 |
11.310,4 |
11.825,1 |
+64,1 |
Vorzeitige Alterspensionen bei langer
Versicherungsdauer2) |
1.318,0 |
1.702,9 |
2.215,5 |
2.351,5 |
+78,4 |
Gleitpensionen |
– |
9,7 |
10,4 |
8,6 |
– |
Alterspensionen (öffentliche Rechtsträger)3) |
3.354,6 |
4.466,7 |
5.050,5 |
5.290,1 |
+57,7 |
Altersversorgung (Versorgungsgesetze) |
198,9 |
192,7 |
156,0 |
146,3 |
-26,5 |
Betriebliche Pensionen4) |
222,4 |
259,0 |
291,4 |
300,1 |
+35,0 |
Versehrtenrenten (über 60-Jährige) |
121,4 |
134,7 |
163,2 |
155,2 |
+27,8 |
Pflegegeld (über 60-Jährige) |
554,7 |
1.172,5 |
1.152,5 |
1.188,2 |
+114,2 |
Sachleistungen der Länder5) |
144,0 |
309,7 |
894,9 |
950,5 |
+560,2 |
|
|
|
|
|
|
Insgesamt6) |
13.118,5 |
18.321,5 |
21.244,7 |
22.215,6 |
+69,3 |
Q: ESSOSS-Sozialdatenbank,
Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen. - 1) Einschließlich
Invaliditätspensionen für über 60-Jährige, ohne vorzeitige Alterspensionen. - 2) Ohne vorzeitige
Alterspensionen wegen Arbeitslosigkeit. - 3) Schätzung aufgrund
der Aufteilung der Ruhe- und Versorgungsbezüge auf Alters-, Hinterbliebenen-
und Invaliditätspensionen. - 4) Grobe Schätzung laut
Mikrozensus 1993. - 5) Nettoausgaben der Länder und Gemeinden für Alters-
und Pflegeheime sowie ambulante Dienste. - 6) Ohne
intergovernmentale Transfers (z. B. Zahlungen der Pensionsversicherung
an die Krankenversicherung als Krankenversicherungsbeiträge für
Pensionisten). |
|||||
|
[22] Innerhalb
der vereinheitlichten Europäischen Sozialschutzstatistik ESSOSS ist der Gesundheitsbereich
noch nicht in jenem Maße international vergleichbar wie die Statistiken zu den
anderen Sozialrisken. Insbesondere die Finanzierungsstruktur der Krankenanstalten
in Österreich sowie die Erfassung bzw. Zuordnung der öffentlichen und privaten
Gesundheitsausgaben können derzeit noch nicht in eine detaillierte und EU-weit
vergleichbare Statistik gebracht werden. Aufgrund von Definitions- und Abgrenzungsfragen
können auch die Angaben über das Volumen des österreichischen
Gesundheitsbereichs im europäischen Vergleich voneinander abweichen (Hofmarcher - Riedel, 2002, Pichler
- Walter, 2002).
[23] Insgesamt
bilden die Gesundheitsausgaben nach den Altersaufwendungen die zweitgrößte
Gruppe innerhalb der Sozialausgaben. Im Jahr 2000 wurden 15 Mrd. €
oder 26% aller Sozialausgaben im Gesundheitsbereich verwendet. Dieser Anteil
hat sich in den neunziger Jahren nicht verändert, auch 1990 betrugen die
Gesundheitsausgaben 26% der gesamten Sozialausgaben. Die
Gesundheitsaufwendungen wurden in den letzten 10 Jahren um 69,2% ausgeweitet,
die Gesamtsozialausgaben ein wenig stärker - nämlich um 69,5%. Das Gewicht der
Gesundheitsausgaben stagniert damit auf einem hohen Niveau.
[24] Knapp
über 65% der Gesundheitsaufwendungen entfallen auf die gesetzliche Krankenversicherung,
hier wurden 2000 knapp über 9,8 Mrd. € aufgewandt. Weitere
3,6 Mrd. € dienten zur Finanzierung der Fondskrankenanstalten.
[25] Bezogen
auf den geschützten Personenkreis bietet die Krankenversicherung im Vergleich
mit der Pensions- oder Arbeitslosenversicherung die breiteste Absicherung. Die
Zahl der Versicherungsverhältnisse setzt sich zu 65,4% aus Beitragsleistenden,
zu 31,1% aus beitragsfrei Mitversicherten und zu 2,5% aus durch
Krankenfürsorgeanstalten geschützten Personen zusammen. Da in der gesetzlichen
Krankenversicherung eine Mehrfachversicherung möglich ist, ist die Zahl der
Krankenversicherten geringer als die Zahl der Versicherungsverhältnisse. Im
Jahresdurchschnitt zählte der Hauptverband 5,3 Mio. Beitragsleistende, und
insgesamt sind 99,0% der österreichischen Bevölkerung in der gesetzlichen
Krankenversicherung abgesichert.
[26] Die
Zahl der beim Arbeitsmarktservice vorgemerkten Arbeitslosen war 2000 um knapp
27.400 niedriger als im Vorjahr, jene der vorgemerkten Arbeitslosen mit Leistungsbezug
sank um rund 20.500 oder 10,1%. Dabei war der Rückgang im Bereich der
Notstandshilfe mit -13,7% größer als im Bereich des Arbeitslosengeldes
(-7,4%). Rückläufig
war auch die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit: Im Jahr 2000 sank
sie um 9 Tage auf 106 Tage. Überdurchschnittlich stiegen die Fälle von Pensionsvorschüssen
(+32,7%) sowie der Bezug von Weiterbildungsgeld (+142,4%).
|
|||||
Übersicht 5: Sozialleistungen für Arbeitslosigkeit |
|||||
|
|
|
|
|
|
|
1990 |
1995 |
1999 |
2000 |
1990/2000 |
|
Mio. € |
Veränderung
in % |
|||
|
|
|
|
|
|
Arbeitslosengeld |
615,3 |
997,0 |
935,2 |
875,1 |
+42,2 |
Notstandshilfe |
232,6 |
463,1 |
602,7 |
544,8 |
+134,2 |
Sondernotstandshilfe |
65,8 |
87,0 |
38,7 |
33,6 |
-49,0 |
Sonderunterstützung |
132,5 |
169,0 |
63,2 |
48,2 |
-63,6 |
Vorzeitige Alterspensionen wegen
Arbeitslosigkeit |
98,1 |
175,1 |
180,3 |
174,5 |
+77,9 |
Insolvenzausfallgeldfonds |
67,1 |
291,3 |
202,3 |
213,2 |
+217,5 |
Aktive Arbeitsmarktpolitik des AMS |
240,5 |
361,9 |
725,2 |
720,3 |
+199,5 |
Sonstige Leistungen1) |
106,2 |
160,1 |
110,0 |
108,9 |
+2,5 |
|
|
|
|
|
|
Insgesamt2) |
1.558,2 |
2.704,5 |
2.857,4 |
2.718,6 |
+74,5 |
Q: ESSOSS-Sozialdatenbank,
Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen; Statistik Austria.
- 1) Schlechtwetterentschädigung, Ausgleichstaxfonds,
Länderleistungen. - 2) Ohne intergovernmentale Transfers (z. B. Zahlungen
der Arbeitslosenversicherung an die Pensions- und Krankenversicherung). |
|||||
|
[27] Im
Jahr 2000 musste mit 2,72 Mrd. € um knapp 5% weniger für
Arbeitslosentransfers aufgewandt werden als im Vorjahr. Davon entfielen knapp
ein Drittel auf Arbeitslosengeld, ein Viertel auf Leistungen für aktive
Arbeitsmarktpolitik und ein Fünftel auf Notstandshilfeleistungen. Weitere 7,8%
flossen in den Insolvenzausfallgeldfonds; 6,4% erforderten die vorzeitigen
Alterspensionen wegen Arbeitslosigkeit, die verbleibenden Mittel dienten der
Sondernotstandshilfe, Sonderunterstützung und sonstigen Leistungen. Gemäß
ESSOSS bleiben intergovernmentale Transfers wie Überweisungen bzw.
Abschöpfungen von AMS-Mitteln an andere Fonds bzw. an den Bundeshaushalt hier
unberücksichtigt, da diese Mittel nicht zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit
verwendet werden; sie sind in Übersicht 5 daher nicht enthalten. An den
Ausgleichsfonds der Pensionsversicherungsträger flossen im Jahr 2000 aus den
Mitteln der Arbeitslosenversicherung Überweisungsbeträge (22,8% der
Aufwendungen für Arbeitslosengeld) von 363,4 Mio. € sowie
Überweisungen gemäß § 6 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz von
581,4 Mio. €.
[28] Gemeinsam
mit dem Rückgang der Zahl der Arbeitslosen bzw. jener Arbeitslosen mit Anspruch
auf Leistungsbezug sanken im Jahr 2000 die Aufwendungen für passive Arbeitsmarktpolitik
um knapp 8% oder 118 Mio. €. Die Verringerung war gemäß der
Entwicklung der Zahl der Betroffenen im Bereich der Notstandshilfe mit -9,6% etwas höher als in der Funktion
"Arbeitslosengeld" (-6,4%).
[29] Nachdem
die Mittel für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen seit 1995, angekurbelt
durch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds, kräftig ausgeweitet worden
waren, trat 1999 ein Wendepunkt ein. Gegenüber dem Vorjahr waren die Ausgaben
im Jahr 2000 erstmals seit 1995 rückläufig (-5 Mio. € bzw. -1%).
Gegenüber dem Vorjahr waren die Aufwendungen für aktive
Arbeitsmarktpolitik im Jahr 2000 erstmals seit 1995 rückläufig. Sie verringerten
sich um 5 Mio. € bzw. knapp 1%.
[30] Die
vorzeitigen Alterspensionen wegen Arbeitslosigkeit sind gemäß ESSOSS ebenfalls
zu den Arbeitslosigkeitsleistungen zu rechnen. Die Zahl der Pensionen erreichte
mit 21.100 1996 einen Höchstwert und nimmt seither ab. Im Jahr 2000 betrug sie
17.300, 2001 sank sie weiter auf 15.400. Schon ab dem Jahr 1976 waren knapp die
Hälfte der Betroffenen Frauen, mittlerweile sind es etwas mehr als vier
Fünftel. Die Arbeitslosenquote der Frauen, die das Antrittsalter für diese
vorzeitige Alterspension erreichen (55 bis 59 Jahre) betrug 2000 8,5%, jene der
über 60-jährigen Männer 6,3%. Frauen sind in dieser Altersgruppe somit häufiger
arbeitslos und haben nach wie vor weniger Versicherungsmonate als Männer. Damit
erfüllen Frauen eher die Voraussetzungen für die vorzeitige Alterspension wegen
Arbeitslosigkeit als für eine vorzeitige Alterspension bei langer
Versicherungsdauer.
[31] Parallel
zum Rückgang des Stands an vorzeitigen Alterspensionen wegen Arbeitslosigkeit
waren die Leistungen aus diesem Titel im Jahr 2000 geringer als im Vorjahr.
[32] Auf
Invaliditätsleistungen vor dem Regelpensionsalter - nach dem Regelpensionsalter werden sie
den Alterssozialleistungen zugerechnet - entfielen im Jahr 2000 4,7 Mrd. € oder
8,2% der gesamten Sozialausgaben. Dies entsprach einer Steigerung gegenüber dem
Vorjahr um gut 6%, während die Sozialausgaben insgesamt um rund 4% zunahmen.
Zwei Fünftel der Aufwendungen unter diesem Titel sind Invaliditätspensionen (in
der gesetzlichen Pensionsversicherung sowie bei öffentlichen Rechtsträgern) vor
dem Regelpensionsalter. Ein Drittel der Leistungen deckt die vorzeitigen
Alterspensionen wegen geminderter Erwerbsfähigkeit. Weiters werden Pflegegeldleistungen,
Sachleistungen der Länder und der Unfallversicherung sowie Versehrtenrenten
hier erfasst.
[33] Gegenüber
1999 erhöhten sich die Aufwendungen für vorzeitige Alterspensionen wegen
geminderter Arbeitsfähigkeit mit +13,1%, die Sachleistungen der Länder mit
+12,9% sowie die Sachleistungen der Unfallversicherung mit +6,8%
überdurchschnittlich. Die Pflegegeldleistungen an unter 60-Jährige nahmen mit
+6,1% unterdurchschnittlich zu. Das Stufensystem des Bundespflegegeldgesetzes
(Einführung 1993) ermöglicht abgestufte bedarfsorientierte Zahlungen,
Schwerbehinderte erhalten deshalb in der Regel deutlich überdurchschnittliche
Leistungen. Da die unter 60-jährigen Pflegegeldbezieher überproportional in den
höheren Pflegegeldstufen vertreten sind, haben sich die Pflegegeldleistungen
diese Altersgruppe im Zeitraum 1990 bis 2000 insgesamt verdreifacht. Gesunken
sind 2000 im Vorjahresvergleich nur die Aufwendungen für Versehrtenrenten an
unter 60-Jährige sowie die sonstigen Leistungen.
Übersicht
6: Sozialleistungen für Invalidität |
|||||
|
|
|
|
|
|
|
1990 |
1995 |
1999 |
2000 |
1990/2000 |
|
Mio. € |
Veränderung
in % |
|||
|
|
|
|
|
|
Invaliditätspensionen: gesetzliche Pensionsversicherung1) |
1.006,4 |
1.130,7 |
1.180,4 |
1.218,4 |
+21,1 |
Invaliditätspensionen: öffentliche Rechtsträger2) |
733,9 |
851,4 |
709,5 |
740,4 |
+0,9 |
Vorzeitige Alterspensionen wegen geminderter Arbeitsfähigkeit |
0,0 |
456,0 |
1.235,5 |
1.397,7 |
|
Versehrtenrente (unter 60-Jährige) |
121,4 |
163,9 |
192,1 |
175,1 |
+44,2 |
Pflegegeld (unter 60-Jährige) |
153,5 |
473,6 |
452,8 |
459,2 |
+199,2 |
Sachleistungen der Unfallversicherung |
168,5 |
247,8 |
273,3 |
291,9 |
+73,3 |
Sachleistungen der Länder3) |
198,1 |
296,6 |
347,1 |
391,7 |
+97,7 |
Sonstige Leistungen |
16,5 |
27,7 |
85,2 |
75,3 |
+356,4 |
|
|
|
|
|
|
Insgesamt4) |
2.398,2 |
3.647,8 |
4.476,0 |
4.749,8 |
+98,1 |
Q: ESSOSS-Sozialdatenbank,
Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen. - 1) Nur Pensionen an
unter 60-Jährige; Pensionen an über 60-Jährige siehe Übersicht 3. - 2) Geschätzte
Aufteilung der Pensionen gemäß der Altersverteilung der Pensionisten des
öffentlichen Dienstes. - 3) Ausgaben für Behinderteneinrichtungen,
Blindenheime und sonstige Maßnahmen der Behindertenhilfe. - 4) Ohne intergovernmentale
Transfers (z. B. Zahlungen der Pensionsversicherung an die
Krankenversicherung als Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten). |
|||||
|
[34] Nicht
zuletzt aufgrund der Diskussion über eine Reform der vorzeitigen Alterspension
wegen geminderter Arbeitsfähigkeit nahm die Zahl der Pensionsanträge insgesamt
und besonders jene der Neuzuerkennungen einer vorzeitigen Alterspensionen wegen
geminderter Erwerbsfähigkeit an Männer im Jahr 2000 kräftig zu. Während die
Zahl der vorzeitigen Alterspensionen an Frauen sich 1999 und 2000 auf insgesamt
10.000 verringerte, stieg der Pensionsstand bei den Männern 2000 um 11% und erreichte
mit 79.200 seinen Höchstwert. Seit ihrer Einführung im Jahre 1993 wurde diese
vorzeitige Alterspension stärker von Männern als von Frauen beansprucht.
Anfangs gingen 70% der Pensionen an Männer, im Jahr 2000 bereits 89% und 2001
91,7%.
[35] Bis
zum Jahr 2000 war der Übertritt in die vorzeitige Alterspension wegen
geminderter Erwerbsfähigkeit - wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt waren - für Frauen ab dem 55. und für Männer ab
dem 57. Lebensjahr möglich. Im Jahr 2000 wurde rückwirkend per
23. Mai 2000 diese vorzeitige Alterspension abgeschafft und diese
Rückwirkung durch den Obersten Gerichtshof wieder aufgehoben. Seit dem
IV. Quartal 2000 ist ein Pensionsantritt unter diesem Titel nicht mehr
möglich. Die Pensionsstände des Jahres 2001 lagen um knapp 6.400 unter den
Ständen des Jahres 2000.
Übersicht 7: Sozialleistungen für Familien |
|||||
|
|
|
|
|
|
|
1990 |
1995 |
1999 |
2000 |
1990/2000 |
|
Mio. € |
Veränderung
in % |
|||
|
|
|
|
|
|
Familienbeihilfen1) |
2.419,4 |
3.410,4 |
3.707,5 |
4.121,3 |
+70,3 |
Wochengeld |
205,1 |
297,1 |
296,9 |
309,9 |
+51,1 |
Geburtenbeihilfen |
89,0 |
93,3 |
9,4 |
8,6 |
-90,4 |
Karenzgeld |
243,2 |
730,6 |
437,6 |
428,8 |
+76,3 |
Kindergärten2) |
339,4 |
567,4 |
698,7 |
782,8 |
+130,6 |
Sonstige Leistungen3) |
274,1 |
422,9 |
514,5 |
491,8 |
+79,4 |
|
|
|
|
|
|
Insgesamt4) |
3.570,3 |
5.521,6 |
5.664,7 |
6.143,3 |
+72,1 |
Q: ESSOSS-Sozialdatenbank,
Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen. - 1) Einschließlich der
Familienbeihilfen des Familienlastenausgleichsfonds und der
Gebietskörperschaften sowie seit 1994 der Kinderabsetzbeträge. - 2) Schätzung. - 3) Unterhaltsvorschüsse,
Jugendwohlfahrt der Länder, Sozialstipendien. - 4) Ohne
intergovernmentale Transfers (z. B. Zahlungen des Familienlastenausgleichsfonds
an die Pensionsversicherung als Pensionsversicherungsbeiträge für
Karenzgeldbezieher). |
|||||
|
[36] Den
drittgrößten Aufwandsposten innerhalb aller Sozialausgaben bilden mit 10,6% die
Leistungen an Familien. 2000 erhöhten sie sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt
um 8,4%, mit sehr divergierenden Entwicklungen in den einzelnen Leistungskategorien.
Während nach Schätzung von Statistik Austria die Aufwendungen für Kindergärten
um 12% und die Familienbeihilfen einschließlich Kinderabsetzbeträge um 11,2%
zunahmen, verringerten sich die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Karenzgeld
gegenüber 1999 um 2% und die sonstigen Leistungen - dies sind vor allem Unterhaltsvorschüsse
und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Jugendwohlfahrt der Länder - um 4,4% oder 22,6 Mio. €.
[37] Im
Jahr 2000 wurde der zweite Teil des "Familienpakets" wirksam; dies
schlug sich in einer Steigerung der familienpolitisch motivierten Leistungen um
rund 870 Mio. € nieder (Kramer, 2001). Durch das Familienpaket
werden 40,1% der Familienleistungen an das untere Einkommensdrittel - um 0,3 Prozentpunkte mehr als vor
den Änderungen des Jahres 2000 - und 25,5% an das obere Einkommensdrittel fließen - um 0,5 Prozentpunkte weniger (Guger - Mum, 1999).
[38] Im
Vergleich mit den anderen EU-Ländern liegt Österreich gemessen am Anteil der
Sozialausgaben an der gesamten Wirtschaftsleistung im Mittelfeld. Die
Sozialquote von 28,7% überstieg den EU-Durchschnitt von 27,3% im Jahr 2000 um
1,4 Prozentpunkte. Nur Schweden (32,3%), Frankreich (29,7%), Deutschland
(29,5%) und Dänemark gaben einen größeren Teil ihres Bruttoinlandsproduktes für
soziale Sicherheit aus als Österreich. Am niedrigsten war die Sozialquote
innerhalb der EU in Irland (14,1%), Luxemburg (21,0%), Spanien (20,1%) und
Portugal (22,7%). 1991 war die Rangordnung ähnlich gewesen, in Portugal war der
Sozialaufwand aber relativ niedriger gewesen als in Irland (19,6%).
|
|||
Übersicht 8: Sozialausgaben im europäischen
Vergleich |
|||
|
|
|
|
|
1991 |
20001) |
20001) |
|
In %
des BIP |
€ pro
Kopf, zu Preisen von 1995 |
|
|
|
|
|
Irland |
19,6 |
14,1 |
3.251 |
Spanien |
21,2 |
20,1 |
2.753 |
Luxemburg |
22,5 |
21,0 |
9.467 |
Portugal |
17,2 |
22,7 |
2.298 |
Italien |
25,2 |
25,2 |
4.097 |
Finnland |
29,8 |
25,2 |
6.162 |
Griechenland |
21,6 |
26,4 |
2.688 |
Belgien |
27,1 |
26,7 |
6.242 |
Großbritannien |
25,7 |
26,8 |
4.801 |
|
|
|
|
EU 15 |
26,4 |
27,3 |
5.652 |
|
|
|
|
Niederlande |
32,6 |
27,4 |
6.520 |
Österreich |
27,0 |
28,7 |
7.150 |
Dänemark |
29,7 |
28,8 |
8.512 |
Deutschland |
26,1 |
29,5 |
7.120 |
Frankreich |
28,4 |
29,7 |
6.569 |
Schweden |
34,3 |
32,3 |
8.007 |
Q: Eurostat. - 1) Vorläufige Daten. |
|||
|
[39] Wie
in Irland (-5,5 Prozentpunkte) verringerte sich die Sozialquote in den neunziger
Jahren in den Niederlanden (-5,2 Prozentpunkte) und in Finnland (-4,6 Prozentpunkte), aber auch in
Schweden und Spanien. Hingegen nahm sie in Österreich zwischen 1991 und 2000 um
1,7 Prozentpunkte zu, während der Anstieg im EU-Durchschnitt
0,9 Prozentpunkte betrug. Überdurchschnittlich war die Steigerung in
Relation zum Bruttoinlandsprodukt in den Mittelmeerländern Portugal,
Griechenland, aber auch in Deutschland, Frankreich und Großbritannien.
Die Höhe der Sozialquote lässt nur am Rande Rückschlüsse auf den Versorgungsgrad
und die konkreten Sozialleistungen für die Bevölkerung eines Landes zu.
[40] Eine
Schwäche des Konzepts der Sozialquote liegt darin, dass Quotenänderungen
entweder auf tatsächlichen Veränderungen der Sozialausgaben oder aber auf
Veränderungen des BIP-Wachstums beruhen. Die Quote selbst zeigt nicht an, welche
Quelle ihre Entwicklung hat. Ein differenzierterer internationaler Vergleich
basiert auf den Sozialausgaben pro Kopf und zu konstanten Euro-Preisen.
[41] Obwohl die Sozialquote in
Irland die niedrigste der EU ist, sind die preisbereinigten Pro-Kopf-Ausgaben
hier höher als in Portugal, Griechenland oder Spanien. Hingegen wendet
Luxemburg mit der drittniedrigsten Sozialquote pro Kopf unter den EU-Ländern am
meisten für soziale Sicherheit auf. Österreich nimmt in diesem Vergleich nach
Luxemburg, Dänemark und Schweden den vierten Rang ein.
[42] Österreichs
Sozialquote lag 2000 bei 28,8%, die Zunahme hat sich damit in der zweiten
Hälfte der neunziger Jahre deutlich abgeflacht. Den größten Posten bilden die
Altersleistungen (2000 Alter 38,4% aller Sozialleistungen, Hinterbliebene 9,9%)
vor den Gesundheitsausgaben (26,0%) und den Familienleistungen (10,6%). Die
Ausgaben für Invalidität erfordern 8,2% der Mittel, und nur 4,7% aller
Sozialleistungen werden für den Bereich der Arbeitslosigkeit verwendet.
[43] 2001
dürfte die Sozialquote aufgrund der Wachstumsschwäche der Gesamtwirtschaft
deutlich zugenommen haben. Die zahlreichen im Jahr 2000 beschlossenen
Änderungen im Sozial- und Arbeitsrecht (Pensionsreform 2000, Arbeitsrechtsänderungsgesetz
2000) dämpften zwar teilweise bereits im Jahr 2001 die Ausgaben, diese Wirkung
wurde aber vom steigenden Mittelbedarf für Arbeitslosigkeit und teilweisen
Leistungsverbesserungen im Familienbereich überlagert.
[44] Im
EU-Durchschnitt betrug die Sozialquote im Jahr 2000 27,4%. Am höchsten ist sie
in den nordischen Ländern Schweden und Dänemark, aber auch in Frankreich und
Deutschland. Österreich rangierte an fünfter Stelle. Die Struktur der Ausgaben
für soziale Sicherheit unterscheidet sich aber stark vom europäischen
Durchschnitt: Die Aufwendungen für die Altersversorgung und
Hinterbliebenenleistungen und jene für Familienleistungen haben
überproportionale Bedeutung.
Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen (BMSG),
Gutachten der Kommission zur langfristigen Pensionsversicherung über die
Ermittlung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2003, Wien, 2002.
Europäische Kommission, Entwurf eines gemeinsamen Berichts der
Kommission und des Rates über angemessene und nachhaltige Renten, Brüssel,
2002, http://www.europa.eu.int/comm/employment_social/
news/2002/dec/joint_pensions_report_de.pdf.
European Commission, A Concerted Strategy for Modernising Social Protection, Com(1999) 347 final, Brüssel, 1999.
Guger, A., Mum, D., Die Verteilungswirkungen des Familienpakets 1998,
WIFO, Wien, 1999.
Hofmarcher, M., Riedel, M., "Altersstruktur und
Gesundheitsausgaben in der EU: Kostenanstieg, aber ohne 'Explosion'",
Health System Watch, 2002, (3).
Kramer, H., "Überlegungen zu den Verteilungswirkungen der
österreichischen Budgetpolitik", WIFO-Monatsberichte, 2001, 74(1),
S. 27-40, http://titan.wsr.ac.at:8880/wifosite/wifosite.get_abstract_type?
p_language=1&pubid=19590.
Mayrhuber, Ch., Bauernberger, J., "Sozialquote 1999 leicht
gestiegen. Ausweitung der Ausgaben für Invalidität, Krankheit und
Familie", WIFO-Monatsberichte, 2001, 74(12), S. 727-736, http://titan.wsr.ac.at:
8880/wifosite/wifosite.get_abstract_type?p_language=1&pubid=20963.
Pichler, E., Walter, E., "Finanzierung des österreichischen
Gesundheitswesens", IWI-Studien, 2002, (99).
Republik Österreich, Bericht über die österreichische Rentenstrategie
2002, Wien, 2002, http://www.europa.
eu.int/comm/employment_social/soc-prot/pensions/at_pensionreport_de.pdf.
Social Expenditure Ratio for 2000 0.2 Percentage Points Lower than in 1999 - Summary |
Seen against the background of the relatively favourable economic conditions prevailing in 2000 (3.5 percent in real economic growth), expenditure for social security totalled € 59.6 billion, an increase over 1999 by 1.7 percent in real terms and thus markedly lower than the rise in GDP. As a result, the social expenditure ratio declined by 0.2 percentage points down to 28.8 percent. In the EU in general, the ratio reached an average of 27.4 percent in 2000. It is highest in Sweden and Denmark, followed by France and Germany, with Austria at fifth place. During the second half of the 1990s, social spending increased at a rather flat rate, but for 2001 it is expected to rise again, due to the weak growth of the overall economy. The numerous changes to the social and labour laws adopted in 2000 (old-age pension reform of 2000, 2000 amendment to the labour law) certainly had a partial impact on expenditures already in 2001, but this impact will be overlaid by the growing needs for unemployment benefits and some additional benefits granted to families. The largest item of social expenditure in 2000 constituted old-age benefits (48.3 percent) which ranked before health (26.0 percent) and family benefits (10.6 percent). Spending on invalids made up 8.2 percent, and 4.7 percent of the total social expenditure was allotted to the unemployed. Of the social expenditure in 2000 (€ 59.6 billion), 38.4 percent were dedicated to old-age pensions, and another 9.9 percent went to surviving dependents. In the early 1990s, the share of benefits to surviving dependents still made up 11.6 percent of social security payments. With the rise in gainful employment among women, combined with a lower childbirth rate and changes in the amount of benefits to surviving dependents, the latter's share of social expenditure is expected to continue to shrink in the future. In 2000, the old-age pension system was marked out for reform. New retirements rose by 4.3 percent over the previous year, totalling 89,860 old-age pensions, but declined by almost a quarter in 2001. While inflows to invalidity pensions rose both in 2000 and 2001, there was a decline in the number of early retirements, by four fifths for those retiring due to reduced working capacity, by a third for those who had accumulated long insurance periods, and by a quarter for those retired due to unemployment. For the long insurance periods and unemployment categories, the rise in the retirement age impacted fully in 2001: the number of new retirements was lower by more than 12,000 than in the previous year. Nevertheless, the rise in the retirement age had little effect on the average retirement age in 2001: Between 2000 and 2001 and taking all old-age pension systems for all direct pensions, the retirement age rose by 0.2 year for men and 0.5 year for women. At € 6,143.3 million, family benefits are the third-largest item among social expenditures. Of this amount, 67 percent are paid directly to households with children, in the form of family allowance and tax credits for children. This item registered the greatest growth rate vis-à-vis 1999, at a plus of 11.2 percent and not least due to the second part of the "family package". Invalidity-related benefits paid to persons not yet of regular retirement age grew at a greater rate than other social benefits (6.1 percent versus 4.1 percent). Two fifths of expenditures under this title are invalidity pensions, one third covers early retirement pensions due to reduced working capacity. Abolition of this early retirement category as provided for in the 2000 Amendment to the Social Law is expected to lead to a reduction of spending on invalidity benefits by 2002 at the latest. In 2000, the number of unemployed registered with the Public Employment Service was lower by almost 27,400 as compared to the previous year, and the number of registered unemployed receiving benefits dropped by some 20,500 or 10.1 percent. The decline was greater in those receiving unemployment assistance than in those receiving unemployment benefit (-13.7 percent versus -7.4 percent). Together with the fall in the number of unemployed, expenditure on passive labour market policies slowed down by 7.7 percent or € 118 million to € 1,420 million in 2000. Similarly, spending on active labour market policies dipped by 0.5 percent against 1999. |
|