Öffentliche Ausgaben für Pflege nach Abschaffung des Regresses in der stationären Langzeitpflege
Die Abschaffung des Eigenregresses in der stationären Pflege und die künftig jährliche Valorisierung des Pflegegeldes machen eine Neubewertung der Ausgabenpfade für Geld- und Sachleistungen in der Pflege notwendig. Die vorliegende Analyse schätzt zudem erstmals den fiskalischen Effekt der Abschaffung des Pflegeregresses auf die öffentlichen Ausgaben. Insgesamt steigt der Aufwand für öffentliche Geld- und Sachleistungen von 5,1 Mrd. € im Jahr 2018 laut Projektionen bis 2030 auf 9,1 Mrd. € nominell bzw. 7,5 Mrd. € zu Preisen von 2018. Die Abschaffung des Pflegeregresses hatte im Jahr 2018 einen fiskalischen Mehraufwand der Länder und Gemeinden von 272,7 Mio. € zur Folge. Er erhöht sich bis zum Jahr 2030 auf knapp 600 Mio. € jährlich.