Angleichung des Pensionsalters der Frauen an jenes der Männer bis 2030. Auswirkungen in der gesetzlichen Pensionsversicherung

Bis zum Jahr 2033 muss das Pensionsantrittsalter der Frauen an jenes der Männer angeglichen werden. In der Folge wird sich der Anstieg der Pensionsquote bis zum Jahr 2030 verlangsamen. Die Beitragseinnahmen der Pensionsversicherungsträger (ASVG) erhöhen sich um 0,4% des BIP. Wird der Angleichungsprozess um zehn Jahre vorgezogen, dann setzen die berechneten Wirkungen entsprechend früher ein.