Kosteneffekte im Energieeffizienzgesetz. Analysen für Elektrizität und Gas liefernde Unternehmungen

Als Zielvorgabe sieht der Entwurf zum Energieeffizienzgesetz vor, dass Lieferanten aller Energieträger im Zeitraum 2014/2020 ihre Lieferungen an alle Sektoren nachweislich pro Jahr um zusätzlich 0,6% verringern. Die Bemessungsgrundlage ist der Durchschnittsverbrauch in der Periode 2010/2012. Die Auswirkungen dieser Verpflichtung werden im Rahmen dieser Studie analysiert.