Bridgingrenten als Ausgleich für allfällige Pensionskürzungen

Pensionsversicherte können mit einer Bridging-Rente den vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben vorfinanzieren und während der Wartezeit auf die Pension freiwillig Sozialversicherungsbeiträge einzahlen. Die Bridging-Rente steht dabei in einem engen Zusammenhang mit ähnlichen Transferleistungen des Sozialstaates (Altersteilzeit, Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe) und verliert dadurch an Attraktivität. Für den öffentlichen Haushalt bewirken Bridging-Renten eine privat aufgebaute finanzielle Entlastung, solange sie mit einem Verzicht auf öffentliche Transfers verbunden sind. Die potentielle Höhe einer Bridging-Rente hängt vom erwarteten Konsumbedürfnis nach dem Austritt aus dem Erwerbsleben und vom letzten Nettoeinkommen ab. Die Konsumausgaben von Pensionistenhaushalten liegen um 5% bis 15% unter jenen der Erwerbstätigen. Die durchschnittliche kumulierte Einkommenslücke betrug in den Jahren 2007 bis 2010, je nach Annahme über den Bezug öffentlicher Transfers, 9.900 € bis 35.200 €. Durch die schiefe Einkommensverteilung können diese Beträge individuell auch wesentlich höher sein.