Anrechenbarkeit von Energieeffizienz-Maßnahmen im Energieeffizienzgesetz

Die Kurzstudie widmet sich der Analyse von Unsicherheiten bzw. Einschränkungen bei der Implementierung des Energieeffizienzgesetzes, die bei der Anrechenbarkeit von Maßnahmen zur Erfüllung der Lieferantenverpflichtung auftreten. Diese Einschränkungen wurzeln in der im Gesetz streng definierten Unterscheidung zwischen Lieferanten und Endkunden von Energie.