Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten. Beitrag zum Jahresheft des Wissenschaftlichen Beirats der Stiftung Familienunternehmen 2022

  • Projektmitarbeit:
  • Alexander Sandkamp (IfW)

Weltweit ist ein neuer staatlicher Interventionismus auf dem Vormarsch, der sich in einer immer stärkeren Kontrolle und Regulierung unternehmerischer Tätigkeit ausdrückt. Das bereits beschlossene deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und sein geplantes europäisches Pendant sind Beispiele dafür. An ihnen lässt sich nachvollziehen, wie scheinbar moralisch richtiges Handeln zu unerwünschten Nebenwirkungen führen kann, so dass die erwünschten positiven Effekte in armen Ländern so nicht eintreten. Dafür ist vor allen Dingen der dirigistische Ansatz des Gesetzes verantwortlich – er führt zu Kosten, die zu einer Entkoppelung von Lieferketten führen können. Als zentrales Argument für die Einführung des Sorgfaltspflichtengesetzes wird angeführt, dass nicht ausreichend Unternehmen für die Achtung von Menschenrechten entlang ihrer Lieferketten sorgen (gemessen an der Erfüllung der Anforderungen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) im Jahr 2020). Die in diesem Aufsatz vorgestellte volkswirtschaftliche Literatur zeigt jedoch eindeutig, dass die Einbindung von Entwicklungsländern in internationale Wertschöpfungsketten durchaus einen Beitrag zur Verbesserung der Menschenrechtslage vor Ort geleistet hat und auch weiter leisten könnte. Diese Entwicklung wird durch einen gut gemeinten Eingriff in Form des Sorgfaltspflichtengesetzes nicht nur gebremst, sondern schlimmstenfalls (zumindest teilweise) rückgängig gemacht.