21.10.2020

Die Kosten arbeitsbedingter Unfälle und Erkrankungen

Video: WIFO-Studienpräsentation mit Thomas Leoni und AK-Präsidentin Renate Anderl
WIFO-Arbeitsmarktökonom Thomas Leoni und die Präsidentin der Arbeiterkammer Wien und der Bundesarbeitskammer Renate Anderl beleuchteten bei einer gemeinsamen Studienpräsentation am 20. Oktober 2020 die Kosten arbeitsbedingter Unfälle und Erkrankungen in Österreich.

Arbeit kann auf vielschichtige Weise positive gesundheitliche Auswirkungen haben, gleichzeitig aber auch Auslöser von Erkrankungen und gesundheitlichen Problemen sein. Zusätzlich zu menschlichem Leid verursachen Arbeitsunfälle, Krankheiten und Todesfälle hohe wirtschaftliche Kosten für die betroffenen Personen und ihre Familien, sowie für die Betriebe, das Gesundheits- und Sozialsystem und die Gesellschaft insgesamt.

Eine Quantifizierung dieser Kosten ist notwendig und sinnvoll, um die Größenordnung des Problems einzuschätzen und das Bewusstsein dafür zu schärfen. Sie liefert aber auch eine wichtige Grundlage für Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sowie Stakeholder, um Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu entwickeln und eine effiziente Zuweisung von Ressourcen zu fördern.

Das WIFO hat eine Methodik der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) auf Österreich übertragen, um erstmalig den Versuch einer umfassenden Schätzung der Kosten von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen und Todesfällen zu unternehmen. Dabei werden nicht nur "naheliegende" Kostenpositionen, wie die medizinischen Kosten und Wertschöpfungsverluste quantifiziert, sondern auch andere, oft übersehene Folgen von Unfällen und Erkrankungen thematisiert, wie Präsentismus, Einschränkungen in der Haushaltsproduktion und sogenannte "intangible" Kosten. Die Kostenschätzung ist somit einerseits umfassender, andererseits auch besser international vergleichbar, als frühere Berechnungen.
 

Studie
20.10.2020
Fertigstellung: März 2020
Projektauftraggeber:in: Bundesarbeitskammer