Getragen von der internationalen Entwicklung erholt sich die österreichische Wirtschaft nach der Stagflation im Jahr 2023
zügig. Für 2025 wird bereits ein reales Wirtschaftswachstum von 2,1% erwartet. Für 2023/2027 rechnet das WIFO mit einem durchschnittlichen
BIP-Zuwachs von 1,6% p. a. (Ø 2010/2019 +1,5% p. a.). Der demografische Wandel verstärkt im Prognosezeitraum die Arbeitskräfteknappheit.
Dies bewirkt einen merklichen Rückgang der Arbeitslosigkeit: Die Arbeitslosenquote unterschritt bereits 2022 das Vorkrisenniveau
von 2019 und liegt 2027 bei voraussichtlich 5,2%. Der bereits ab Ende 2020 beobachtete kräftige Preisauftrieb auf den internationalen
Energie- und Rohstoffmärkten mündete im Jahr 2022 in der höchsten Inflationsrate seit den 1970er-Jahren (8,6%). 2023 bleibt
die Inflation noch hoch (7,1%), nähert sich jedoch bis 2027 allmählich an den 2%-EZB-Zielwert an. Die für 2023 prognostizierte
Defizitquote von 1,8% des nominellen BIP sinkt bis 2025 auf 0,4% und steigt bis zum Ende der Prognoseperiode auf 0,8% des
BIP.
Der Bericht bietet einen Rückblick auf die Entwicklung der Gemeindefinanzen in Österreich im Jahr 2021 und eine Vorschau auf
die Jahre 2023 und 2024. Nach weitgehender Bewältigung der COVID-19-Gesundheitskrise zeichnete sich das abgelaufene Jahr 2022
durch unvorhersehbare geopolitische und ökonomische Entwicklungen aus, von denen die Gemeindeebene wiederum betroffen war.
Hohe Inflationsraten sorgten zunächst für ein starkes Wachstum der Steuereinnahmen auch auf der Gemeindeebene. Die finanziellen
Auswirkungen rapide steigender (Energie-)Preise, inflationsbedingtes Wachstum des Sach- und Personalaufwandes sowie das Ende
der Phase niedriger Zinsen werden die Gemeinden aber auf der Ausgabenseite belasten.
Österreichs Wirtschaft durchlebt 2023 eine Stagflationsphase (BIP +0,2%, Inflation +6,5%), da hohe Energiepreise die Produktionsmöglichkeiten
und die Wettbewerbsfähigkeit reduzieren, insbesondere von weltweit anbietenden energieintensiven Unternehmen. Die davon getriebene
kräftige Inflation führt ceteris paribus zu einem Verlust an Kaufkraft, der den Konsum dämpft. Durch (überwiegend dauerhafte)
einkommensstützende fiskalpolitische Maßnahmen werden die negativen Folgen der Teuerung gemildert. Die Minderversorgung mit
russischer Energie (insbesondere Erdgas) trifft vor allem die europäischen Volkswirtschaften und damit einen Großteil der
wichtigsten Handelspartner Österreichs, worunter die Exporte leiden. Die Energiepreise dürften zwar ab 2024 wieder sinken,
das niedrige Preisniveau von 2020/21 wird im Prognosezeitraum aber nicht mehr erreicht. Die Verteuerung von Energie belastet
somit auch mittelfristig vor allem die energieintensive Industrie, wodurch der Strukturwandel stark beschleunigt wird und
teils zu Verwerfungen führt. Für die Jahre 2023 bis 2027 rechnet das WIFO mit einem verhaltenen Wirtschaftswachstum (+1,0%
p. a.) bei schwacher Beschäftigungsdynamik (+0,8% p. a.). Da das Arbeitskräfteangebot geringfügig schwächer wächst als die
Beschäftigung, sinkt die Arbeitslosenquote bis 2027 auf 6,4% (2023: 6,7%). Neben den direkten Effekten wirkt sich der Energiepreisauftrieb
auch indirekt – durch Überwälzungen der Energiekosten auf alle anderen Güter und Dienstleistungen – auf die Verbraucherpreise
aus. Für 2023 wird eine Inflationsrate von 6,5% prognostiziert. Mit dem Rückgang der Energiepreise ab 2024 wird die Inflation
zwar wieder abebben (2027: 2,4%), aber weiterhin über dem EZB-Ziel von 2% liegen. Trotz umfangreicher fiskalpolitischer Maßnahmen
zur Abfederung der Teuerung stabilisiert sich die Budgetdefizitquote mittelfristig bei rund 1,3% des nominellen BIP. Die Staatsschuld
steigt im Prognosezeitraum um 34½ Mrd. €. Die Schuldenquote sinkt aufgrund der kräftigen Ausweitung des nominellen BIP von
77,1% (2022) auf knapp 68% (2027).
Vor dem Hintergrund historisch hoher Inflation in Österreich werden die für das laufende Jahr zu erwartenden Steuereinnahmen
aus der Mehrwertsteuer geschätzt. Eine detaillierte Betrachtung der Entwicklungen im Bereich der Mehrwertsteuer und der Entwicklungen
des nominellen Konsums privater Haushalte ermöglicht es, den Einfluss der Inflation auf die Steuereinnahmen getrennt von wichtigen
anderen Determinanten zu betrachten.
Die Energiepreise sind bereits 2021 im Zuge der wirtschaftlichen Erholung nach dem COVID-19-bedingten Wirtschaftseinbruch
deutlich angestiegen. Angesichts der Kriegshandlungen in der Ukraine gewinnen weitere über die bereits in den letzten Wochen
hinaus beschlossenen Maßnahmen zur Entlastung der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Unternehmen an Dringlichkeit. Wie
in vielen anderen Ländern werden derzeit auch in Österreich eine Reihe von Entlastungsoptionen diskutiert. Besonders intensiv
wurden in der jüngsten öffentlichen Debatte zwei Maßnahmen gefordert: die Verschiebung der für Juli 2022 geplanten Einführung
einer CO2-Bepreisung sowie die Reduktion des Mehrwertsteuersatzes für Energie. Diese beiden Optionen stellen sich
aber aus mehreren Gründen als wenig tauglich dar. Wesentlich geeigneter sind gezieltere und treffsicherere Maßnahmen zur Abfederung
des Kaufkraftverlustes.
Der vorliegende Bericht (in korrigierter Fassung) bietet einen Rückblick auf 2020 sowie eine Vorschau auf die Entwicklung
der Budgetsituation der Gemeinden in Österreich. Die wirtschaftliche Entwicklung ist seit nunmehr zwei Jahren durch die COVID-19-Pandemie
geprägt. Im Krisenjahr 2020 war für die Gemeinden ein kräftiger Zuwachs der kommunalen Finanzschulden zu verzeichnen. Die
Erwartungen über die budgetäre Situation der Gemeinden in den Jahren 2021 bis 2023 sind von einer gewissen Entspannung durch
die prognostizierte positive konjunkturelle Entwicklung bestimmt. Allerdings bremsen die Beschlüsse zur ökosozialen Steuerreform
die Einnahmendynamik der gemeinschaftlichen Bundesabgaben.
Die ökosoziale Steuerreform 2022/2024 reduziert deutlich die Abgabenbelastung durch die Senkung der Lohn- und Einkommensteuer,
der Unternehmensbesteuerung und der Krankenversicherungsbeiträge. Das Entlastungsvolumen erreicht 2025 7,8 Mrd. € (1,6% des
BIP) pro Jahr, die jährliche Nettoentlastung beträgt dann rund 6,1 Mrd. € (1,2% des BIP). Gleichzeitig verringert die Reform
einige der strukturellen Ungleichgewichte im österreichischen Abgabensystem. Mitte 2022 wird eine CO2-Bepreisung (einschließlich
Kompensationsmechanismen) eingeführt. Die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge verringert die hohe Abgabenlast für Personen
mit geringem Einkommen. Zudem schafft die Reduktion der Lohn- und Einkommensteuer einen Ausgleich für die kalte Progression.
Als Teil der Hilfsmaßnahmen für die Bewältigung der COVID-19-Pandemie wurde u. a. die Mehrwertsteuer in der Gastronomie und
Hotellerie temporär reduziert. Dieser Bericht untersucht diese Maßnahme auch im Vergleich mit rezenten Änderungen der Mehrwertsteuersätzen
auf Hotelübernachtungen in Österreich. Eine europarechtliche Einschätzung der Maßnahmen findet einen Verstoß gegen geltendes
EU-Recht, welcher aufgrund der befristeten Natur der Hilfsmaßnahme jedoch keine Konsequenzen mit sich bringen dürfte. Die
empirische Untersuchung der rezenten Mehrwertsteueränderung auf Beherbergungsdienstleistungen zeigen eine stärkere Überwälzung
der Steuererhöhung, im Vergleich zur nachfolgenden Steuersenkung. Solche Asymmetrien finden sich auch in der rezenten Literatur,
wofür es allerdings nur kurzfristige theoretische Begründungen u. a. durch Kapazitätsbeschränkungen gibt. Für die aktuelle
Mehrwertsteuersenkung findet sich kaum Evidenz für eine Überwälzung, da die Preissetzung im Tourismus stark durch Pandemie-bedingte
Maßnahmen beeinflusst wird.
Unsicherheiten über die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen und der epidemiologischen Rahmenbedingungen prägen die Budgeterstellung
für 2021 bis 2024. Zur Abfederung der ökonomischen und sozialen Folgen der COVID 19-Krise setzte die Bundesregierung eine
Reihe von Maßnahmen, deren Kosten zu einem Rekorddefizit 2020 beitrugen und weiterhin zu einem drastischen Anstieg der gesamtstaatlichen
Schuldenquote auf bis zu 85% des BIP (2022) führen werden. Langfristig sollte die hohe Schuldenlast abgebaut werden; das anhaltend
niedrige Zinsniveau begünstigt jedoch ein reduziertes Tempo der fiskalischen Konsolidierung und erlaubt es auch, teilweise
auf ein "Herauswachsen" aus der Verschuldung zu setzen.
Als Reaktion auf die ökonomischen Verwerfungen durch die COVID-19-Pandemie hat die Bundesregierung in ihrer Regierungsklausur
Mitte Juni 2020 zusätzlich zu bereits zuvor beschlossenen Hilfsmaßnahmen weitere Unterstützungen für die kommenden Jahre vorgeschlagen.
Die in Zusammenarbeit von WIFO, IHS und EcoAustria erstellte Studie untersucht wesentliche Teile des dabei vorgestellten Paketes
von Rettungs-, Stützungs- und Konjunkturbelebungsmaßnahmen, mit einem Budgetvolumen von 10,3 Mrd. €. Die ermittelten Wertschöpfungseffekte
betragen 2020 +0,7% und 2021 +0,8%, die Arbeitslosenquote wird um 0,4 (2020) bzw. 0,7 Prozentpunkte (2021) gesenkt. Aufgrund
der besonderen Umstände sind bestehende Verhaltensunsicherheiten in der Analyse nur schwer zu erfassen. Ohne diese und zahlreiche
weitere Maßnahmen hätten sich aber zweifellos zahlreiche Unternehmensinsolvenzen und ein noch stärkerer Anstieg der Arbeitslosigkeit
eingestellt. Die genannten Wertschöpfungseffekte wären damit ohne die Maßnahmen nicht bei Null, sondern jedenfalls stark negativ.