Aktualisierung der Halbzeitbewertung. Schwerpunktanalysen

Das Spektrum des ESF umfasst arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Arbeitslose sowie von Ausgrenzung aus dem Erwerbssystem Bedrohte (Verhinderung der Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit, Schwerpunkt 1), die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern (Reduzierung der Segregation, Schwerpunkt 5) sowie die Integration von Personen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt (Schwerpunkt 2). Gleichzeitig verfolgt Ziel 3 eine präventive Strategie. Schwerpunkt 3 ist daher der Unterstützung des lebenslangen Lernens sowie von Forschung, Wissenschaft und Technologie gewidmet. Gemäß Schwerpunkt 4 erhalten Unternehmen stärkere Anreize zu Weiterbildung und längerfristigen Qualifizierungsplänen für die Beschäftigten, und auch für Beschäftigte wird der Anreiz erhöht, sich an Weiterbildung zu beteiligen. Nicht zuletzt unterstützt Ziel 3 Strukturveränderungen durch Finanzierung der unterstützenden Strukturen für territoriale Beschäftigungspakte (Schwerpunkt 6) sowie die Umsetzung der Gender-Mainstreaming-Strategie (Schwerpunkt 5). So heterogen wie das Programm, die jeweilige Ausgangssituation für die Umsetzung in den einzelnen Schwerpunkten und die Umsetzungsbedingungen, so heterogen ist auch der methodische Zugang der Evalierung. Die einzelnen Schwerpunktanalysen bündeln, aktualisieren und ergänzen die Ergebnisse bisheriger Studien. Für jene Schwerpunkte, die bisher nicht getrennt evaluiert wurden (1, 2, 4 und 5) wurde besonderes Augenmerk auf eine differenziertere Umsetzungs- und Wirkungsanalyse gelegt.