Die gesamtwirtschaftliche Auswirkung der Beteiligungsgarantien und Wechselbürgschaften

Im internationalen Handel ist die Lieferung auf Ziel wegen längerer Transportwege das dominante Zahlungsverfahren und umfasst etwa 80% der Geschäftsfälle. Die Republik Österreich unterstützt deshalb österreichische Unternehmen durch Bundeshaftungen für Lieferforderungen aus Exportgeschäften und bei Direktinvestitionen im Ausland. Der Bund hatte Mitte 2016 tatsächlich ausstehende Haftungen im Ausmaß von insgesamt 76,9 Mrd. €; davon entfielen 27,6 Mrd. € bzw. knapp 40% auf die Ausfuhrförderung. Das Haftungsvolumen für Wechselbürgschaften betrug Ende 2015 13,7 Mrd. € und machte damit etwa die Hälfte der Garantien im Zusammenhang mit Exporten aus. Für die Beteiligungsgarantien (G4) haftete der Bund Ende 2015 mit einem Betrag von 2,3 Mrd. €, also etwa einem Zehntel des mit Exporten in Verbindung stehenden Haftungsvolumens. Im Allgemeinen erleichtern Staatsgarantien die Finanzierung wirtschaftlicher Aktivitäten. Wenn die Prämienhöhe die zu erwartenden Forderungsausfälle und die Verwaltungskosten des Garantieverfahrens deckt, besteht für die öffentliche Hand mittel- und langfristig kein Nettoaufwand aus der Staatsgarantie, andernfalls ergibt sich eine indirekte Subvention der Haftungsnehmer.