Steuerreform 2015/16 – Maßnahmen und Gesamteinschätzung

Die Steuerreform 2015/16 tritt zum größten Teil 2016 in Kraft und ist im Vollausbau ab 2017 mit Steuermindereinnahmen von brutto 5,2 Mrd. € oder 1,4% des BIP verbunden. Kern ist eine Reform des Einkommensteuertarifs, die einen Ausfall von Lohn- und Einkommensteuereinnahmen von 4,35 Mrd. € bewirken wird. Zusätzlich wird für unselbständig Beschäftigte die Negativsteuer ausgeweitet, für Pensionisten, Selbständige und Bauern wird eine Negativsteuer neu eingeführt. Auch werden Verkehrsabsetzbetrag und Kinderfreibetrag erhöht und die Pendlerförderung für niedrige Einkommen ausgebaut. Unternehmen und Selbständige profitieren von einigen kleineren Steuerentlastungsmaßnahmen. Die Gegenfinanzierung erfolgt zu einem erheblichen Teil durch Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung. Darüber hinaus tragen die Einschränkung von Ausnahmen in der Einkommen- und Umsatzsteuer und die Erhöhung der Kapitalertragsteuer auf Dividendeneinkünfte und Immobilienveräußerungsgewinne sowie der Grunderwerbsteuer zur Gegenfinanzierung bei. Ergänzend sollen Einsparungen bei Bund und Ländern sowie eine gewisse Selbstfinanzierung für eine budgetneutrale Umsetzung der Steuerreform 2015/16 sorgen.