Neuer Finanzausgleich und Stabilitätspakt – keine grundlegenden Änderungen

Der neue österreichische Stabilitätspakt soll die Erreichung eines Nulldefizits bis 2008 sicherstellen. Das Maastricht-Defizit des Bundes soll auf 0,75% des BIP sinken, Länder und Gemeinden sollen zusammen Überschüsse von 0,75% des BIP erwirtschaften. Der neue Finanzausgleich verändert die Finanzbeziehungen zwischen den Gebietskörperschaften nicht grundlegend. Das Gewicht der gemeinschaftlichen Bundesabgaben nimmt zu; für die meisten gilt künftig ein einheitlicher Aufteilungsschlüssel. Aus dem horizontalen Finanzausgleich erhalten die kleinsten Gemeinden mehr Mittel. Die starke Transferabhängigkeit der Länder wird nicht reduziert, die Steuerautonomie der nachgeordneten staatlichen Ebenen bleibt gering.